MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Im Falle einer Insolvenz bestellt der Richter einen Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse liquidiert und die Gläubiger in gesetzlicher Reihenfolge bedient. Lieferanten (ungesicherte Gläubiger) stehen an letzter Stelle und erhalten oft nur einen Anteil. Schützen Sie sich daher vorsorglich vor insolventen Kunden – beispielsweise durch Vorauszahlungen, Pfandrechte oder Eigentumsvorbehaltsklausel.
Wenn ein Kunde in Konkurs geht, werden die Bücher nicht einfach geschlossen. Wir erklären Ihnen, wie ein Insolvenzverfahren abläuft und wie Sie sich schützen können.
Ein Treuhänder wird ernannt
Der Richter bestellt einen Treuhänder, der die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger abwickelt. Der Treuhänder ist daher nicht ihr Feind, sondern vielmehr ihr Anwalt – auch wenn er sich an Regeln halten und einige Gläubiger enttäuschen muss.
Der Treuhänder sammelt Geld ein
Um die Gläubiger zu befriedigen, versteigert der Insolvenzverwalter Vermögenswerte wie Warenbestände und Gebäude zum höchstmöglichen Preis. Er kann jedoch nicht einfach alles verkaufen: Gläubiger mit Pfandrechten oder Hypotheken können ihre Forderungen auch außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend machen, und eine Eigentumsvorbehaltsklausel kann verhindern, dass Gegenstände in die Vergleichsvereinbarung fallen – ein wichtiger Grund, dies stets zu vereinbaren.
Manchmal ordnet das Gericht eine Bedenkzeit an, in der der Insolvenzverwalter das Vermögen inventarisiert und die Geltendmachung eines Eigentumsvorbehalts oder eines Hypothekenrechts ausgeschlossen ist (obwohl die Finanzbehörden die Vermögenswerte beschlagnahmen können). Ein Verkauf kann auch einen Neustart bedeuten: Jemand erwirbt die Vermögenswerte, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen. Darüber hinaus treibt der Insolvenzverwalter ausstehende Forderungen ein und kann Haftungsansprüche geltend machen.
Aktuelle Vereinbarungen
Laufende Verträge enden nicht automatisch; sie werden vom Insolvenzverwalter gekündigt. In diesem Fall können Schadensersatz oder Abfindungszahlungen fällig werden (die zu den Schulden hinzugerechnet werden). Enthält der Vertrag eine Klausel, die eine automatische Beendigung im Falle der Insolvenz vorsieht, wird der Insolvenzverwalter diese geltend machen, um eine Abfindungszahlung zu vermeiden. Für Arbeits- und Mietverträge gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften.
Gläubigerbegleichung: die Rangfolge
In der Regel reicht das Geld nicht für alle aus, daher zahlt der Treuhänder gemäß einer gesetzlich festgelegten Rangfolge:
- Insolvenzmasse – Schulden, die während des Insolvenzverfahrens entstehen, wie beispielsweise das Gehalt des Insolvenzverwalters und die Miete ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung.
- Bevorzugte Ansprüche – wie etwa rückständige Löhne und Steuern für Arbeitnehmer.
- Gleichzeitige Forderungen – wie beispielsweise offene Rechnungen von Lieferanten. Der Restbetrag wird proportional zur Forderung aufgeteilt.
Häufig gestellte Fragen
Erhalte ich als Lieferant mein Geld im Falle der Insolvenz meines Kunden?
Oft nur teilweise. Als ungesicherter Gläubiger stehen Sie ganz unten in der Rangfolge. Mit einer Verpfändung oder einem Eigentumsvorbehalt sind Sie in einer stärkeren Position.
Was ist ein Neustart?
Ein Verkauf, bei dem jemand die Vermögenswerte erwirbt, um den Geschäftsbetrieb in vereinfachter Form fortzuführen. Der Insolvenzverwalter prüft, ob dies die beste Lösung für die Gläubiger darstellt.
Wie kann ich mich vor einem insolventen Kunden schützen?
Indem Sie eine Vorauszahlung verlangen, eine Verpfändung vornehmen oder eine Eigentumsvorbehaltsklausel einfügen, damit Sie nicht am Ende der Rangliste landen.
Schutz vor der Insolvenz Ihrer Kunden
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