MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Pfandvertrag (Pfandurkunde) begründet ein Pfandrecht an Waren und stellt sicher, dass im Falle eines Zahlungsausfalls ein Gläubiger aus dem Erlös dieser Waren vor anderen Gläubigern befriedigt wird. Es kann sich um ein Besitzpfandrecht (der Pfandnehmer behält die Waren) oder ein nicht-besitzrechtliches Pfandrecht (die Waren bleiben durch eine eingetragene private oder notarielle Urkunde beim Pfandgeber) handeln. Die Verpfändung bietet einem Gläubiger eine höhere Sicherheit, beispielsweise bei der Kreditvergabe.
Ein Pfandvertrag – auch Pfandurkunde oder Verpfändungsvereinbarung genannt – dient der Verpfändung von Waren. Dadurch entsteht ein Pfandrecht: Zahlt der Schuldner nicht, hat der Gläubiger mit Pfandrecht Vorrang an den verpfändeten Waren. Der Verkaufserlös geht zunächst an ihn; nur der verbleibende Betrag wird an die übrigen Gläubiger verteilt.
Arten von Zusagen
Der vorrangige Gläubiger wird als Pfandgläubiger bezeichnet; der Eigentümer des verpfändeten Vermögenswerts als Verpfänder. Ein Pfandrecht kann an nahezu allen Vermögenswerten begründet werden, mit Ausnahme von eingetragenem Eigentum (wie beispielsweise einem Haus oder Grundstück, auf dem eine Hypothek lasten kann). In der Praxis betrifft dies häufig Warenbestände, Forderungen und Aktien.
Es gibt zwei Versionen:
- Besitzpfand: Der Pfandnehmer nimmt den Gegenstand (z. B. ein Auto in seiner Garage) in Besitz und gibt ihn erst nach vollständiger Bezahlung zurück. Nicht immer praktikabel – insbesondere nicht bei Warenbeständen, die der Pfandgeber zur Einkommenserzielung nutzen können muss.
- einer nicht-besitzenden Verpfändung verbleibt das Eigentum beim Verpfänder. Hierfür ist eine private oder notarielle Urkunde erforderlich. Eine private Urkunde muss beim Finanzamt registriert werden; bei einer notariellen Urkunde ist dies nicht notwendig, und Sie benötigen außerdem keine gerichtliche Genehmigung zum Verkauf des Eigentums – allerdings ist eine solche Urkunde teurer.
Warum benötige ich eine Verpflichtungserklärung?
Die Verpfändung bietet dem Gläubiger mehr Sicherheit und wird häufig im Zusammenhang mit Krediten, Zahlungsaufschüben oder Ratenzahlungsplänen vereinbart. Darüber hinaus beweist der Verpfändungsvertrag das Bestehen des Verpfändungsrechts – und nur mit diesem Nachweis hat der Pfandgläubiger eine starke Position gegenüber anderen Gläubigern. Für den Verpfänder ist es ein Weg, Vertrauen zu gewinnen; für den Pfandgläubiger, finanzielle Sicherheit zu erlangen.
Was steht in einer Pfandvereinbarung?
Die Vereinbarung enthält die Angaben zum Verpfänder und zum Pfandnehmer, eine Erklärung der Parteien zur Verpfändung sowie eine genaue Beschreibung des verpfändeten Gegenstands. Darüber hinaus legt sie den Zweck der Verpfändung und die zulässige bzw. vorgeschriebene Verwendung des Gegenstands fest – beispielsweise die Sorgfaltspflicht des Verpfänders und gegebenenfalls dessen Versicherungspflicht. Auch Vereinbarungen zu Kosten, dem Recht oder Verbot der Weiterverpfändung, der Beendigung des Pfandrechts und dem anwendbaren Recht sind zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Besitzpfandrecht und einem Nicht-Besitzpfandrecht?
Bei einem Besitzpfandrecht behält der Pfandgläubiger das Eigentum; bei einem Nichtbesitzpfandrecht verbleibt es beim Pfandgeber, und zwar mittels einer eingetragenen privaten oder notariellen Urkunde.
Auf welche Vermögenswerte kann ich ein Pfandrecht setzen?
Auf praktisch alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von eingetragenen Vermögenswerten wie Immobilien oder Grundstücken. In der Praxis häufig auf Warenbestände, Forderungen und Aktien.
Warum eine notarielle Urkunde?
Bei einer notariellen Urkunde müssen Sie sich nicht beim Finanzamt anmelden und benötigen keine gerichtliche Genehmigung für den Verkauf der Immobilie. Es fallen jedoch zusätzliche Kosten an.
Lassen Sie sich eine individuelle Verpflichtungsvereinbarung erstellen
Ein Pfandvertrag wird individuell erstellt: Die Bedingungen hängen von den verpfändeten Vermögenswerten ab. Die Rechtsexperten von MKB Juristen erstellen den Pfandvertrag für Sie. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .