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Mit einer Bürgschaftsvereinbarung stellt ein Dritter dem Gläubiger zusätzliche Sicherheiten zur Verfügung: Kann der Schuldner nicht zahlen, haftet der Gläubiger gegenüber dem Bürgen. Dieses Instrument ist weit verbreitet, beispielsweise wenn ein Vermieter von einem jungen Unternehmen ohne bisherige Geschäftshistorie Sicherheit verlangt.
Was ist eine Bürgschaft?
Bei einer Bürgschaft (Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) verpflichtet sich ein Dritter – der Bürge –, die Schuld gegenüber dem Gläubiger zu begleichen, falls der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Beispielsweise kann ein Vermieter, der an ein Start-up-Unternehmen vermietet, verlangen, dass ein Geschäftsführer oder die Muttergesellschaft als Bürge auftritt. Dadurch verringert der Gläubiger sein Ausfallrisiko.
Der Bürge steht hinter dem Schuldner
Die Bürgschaft ist eine akzessorische Bürgschaft: Der Bürge hat nur dann Anspruch auf Zahlung, wenn der Hauptschuldner in Zahlungsverzug gerät, und auch nur in Höhe der vom Schuldner geschuldeten Summe. Grundsätzlich kann der Bürge dieselben Einreden geltend machen wie der Hauptschuldner. Zahlt der Bürge, kann er den gezahlten Betrag grundsätzlich vom Schuldner zurückfordern.
Zusätzlicher Schutz für den privaten Bürgen
Wenn eine Privatperson außerhalb ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit als Bürge auftritt, gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen: Oft ist ein Höchstbetrag vorgeschrieben, und die Zustimmung des Ehepartners oder Lebenspartners ist erforderlich (Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Fehlt diese Zustimmung, kann die Bürgschaft für ungültig erklärt werden. Beachten Sie dies, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Die Garantie ordnungsgemäß dokumentieren
Halten Sie schriftlich fest, für welche Verpflichtungen, bis zu welchem Betrag und unter welchen Bedingungen der Bürge haftet. Eine eindeutige Bürgschaftsvereinbarung beugt Streitigkeiten vor und gewährleistet die Wirksamkeit der Sicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Bürgen und einem Hauptschuldner?
Der Bürge haftet nur dann, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt, und zwar ausschließlich für dessen Schulden. Die Bürgschaft stellt daher eine zusätzliche Sicherheit dar.
Bietet ein privater Bürge zusätzlichen Schutz?
Ja: Oftmals ist ein Höchstbetrag festgelegt, und die Zustimmung des Ehepartners oder Lebenspartners ist erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann die Bürgschaft anfechtbar sein.
Kann der Einleger den Betrag zurückerhalten?
Prinzipiell ja: Der Bürge, der zahlt, kann den Betrag vom Hauptschuldner zurückfordern.
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