MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Der Mieter muss das Mietobjekt im ursprünglichen Zustand zurückgeben und darf ohne Genehmigung keine baulichen Veränderungen vornehmen. Tut er dies dennoch, haftet er grundsätzlich für die Reparaturkosten. Ein Vermieter, der mit seiner Beschwerde zu lange wartet, verliert jedoch seinen Anspruch auf Entschädigung. Daher sollte man sich umgehend und schriftlich beschweren – am besten bei (Vor-)Übergabe des Mietobjekts.
Ein Mieter darf das Mietobjekt ohne die Zustimmung des Vermieters nicht verändern – selbst Umbauten sind in der Regel nicht gestattet – und muss es im gleichen Zustand zurückgeben. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Der Vermieter muss jedoch rechtzeitig Beschwerde einlegen, sonst geht er leer aus.
Der Fall: Zehntausende Euro Schadenersatz, aber erst nach zwei Jahren wurde Anzeige erstattet
In einem Urteil des Amtsgerichts (ECLI:NL:RBNHO:2021:2376) wurde festgestellt, dass ein Mieter ohne Genehmigung Aufkleber an Fensterrahmen, Wänden und Türen angebracht und Jalousien installiert hatte. Bei der Rückgabe des Mietobjekts entfernte er diese nicht. Das Objekt stand daraufhin zwei Jahre lang leer, ohne dass der Vermieter Einspruch erhob.
Es gab bereits Schwierigkeiten: Der Vermieter verweigerte die Kooperation bei der Wohnungsübergabe, und es gab einen weiteren Konflikt. Erst im Februar 2020 – zwei Jahre später – beanstandete der Vermieter die Aufkleber und Sonnenschutzrollos. Ein Sachverständiger schätzte die Entfernungskosten auf 28.500 Euro. Daraufhin machte der Vermieter den Vormieter haftbar und leitete ein Gerichtsverfahren ein.
Warum der Vermieter verloren hat
Der Richter des Amtsgerichts bestätigte, dass der Mieter die baulichen Veränderungen hätte entfernen müssen – er konnte keine Genehmigung dafür nachweisen – und daher grundsätzlich haftbar sei. Der Vermieter habe jedoch viel zu lange gezögert: Er habe nicht sofort, sondern erst zwei Jahre später, als ein erneuter Konflikt auftrat, Beschwerde eingelegt. Laut Richter habe er dadurch seinen Anspruch auf Schadensersatz verwirkt. Der Vermieter erhielt keine Entschädigung und musste zudem die Gerichtskosten tragen.
Reichen Sie Ihre Beschwerde schnell und schriftlich ein
Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, Beschwerden rechtzeitig einzureichen. Beanstandungen bezüglich baulicher Veränderungen können bei der Wohnungsübergabe oder sogar schon früher vorgebracht werden – so weiß der Mieter, dass er diese entfernen muss. Halten Sie jede Beschwerde schriftlich fest. Dies gilt nicht nur für Mietangelegenheiten, sondern auch für die Anfechtung von Rechnungen, Vertragsbedingungen oder Ansprüchen: Handeln Sie schnell und schriftlich. Betrachten Sie die Wohnungsübergabe nicht als reine Formalität: Kooperieren Sie und lassen Sie die Angelegenheit nicht ihren Lauf nehmen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ein Mieter ohne Genehmigung bauliche Veränderungen vornehmen?
Nein, grundsätzlich nicht, auch nicht bei Verbesserungen. Der Mieter muss das Mietobjekt im ursprünglichen Zustand zurückgeben und haftet andernfalls für die Reparaturkosten.
Wie schnell muss ich als Vermieter eine Schadensanzeige erstatten?
Bitte melden Sie sich so bald wie möglich, vorzugsweise bei der (Vor-)Lieferung und schriftlich. Wenn Sie zu lange warten, können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren.
Verliere ich meinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ich zu spät Beschwerde einreiche?
Das ist möglich. In diesem Fall hat der Vermieter sein Recht verwirkt, indem er erst nach zwei Jahren Beschwerde einlegte. Eine rechtzeitige und nachweisbare Beschwerde ist daher unerlässlich.
Unterstützung bei der Anmietung und Übergabe
Eine verspätete Beschwerde kann Sie den Schadensersatz kosten. Die Rechtsexperten von MKB Juristen beraten Sie zu Mietverhältnissen, Übergaben und der fristgerechten Einreichung von Beschwerden und erstellen Mietverträge für Büroräume . Informieren Sie sich über unsere Expertise im Immobilienrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .