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Zusätzliches Geld als Freiberufler neben dem Angestelltenverhältnis verdienen: Das müssen Sie wissen

Zusätzliches Einkommen als Selbstständiger neben dem Angestelltenverhältnis zu erzielen, ist möglich und verschafft finanziellen Spielraum bei sinkenden Geschäftseinnahmen. Achten Sie jedoch auf die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber und die steuerlichen Auswirkungen. Berücksichtigen Sie Wettbewerbsverbote, die Lohnsteuerermäßigung und die Arbeitszeitvorgaben.

Veröffentlicht am 23. März 2023 von MKBjuristen.nl
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Zusätzliches Einkommen als Selbstständiger neben dem Angestelltenverhältnis zu erzielen, ist möglich und verschafft Ihnen finanziellen Spielraum, falls Ihre Geschäftseinnahmen sinken. Achten Sie jedoch auf die Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber und die steuerlichen Auswirkungen. Berücksichtigen Sie etwaige Wettbewerbsverbote, die Lohnsteuergutschrift, die Stundenkriterien für den Unternehmerabzug und die Förderung für kleine Unternehmen (KOR). Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte.

Treffen Sie gute Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit mit einer Angestelltenbeschäftigung kombinieren, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Kein Arbeitgeber, der gleichzeitig Ihr Kunde ist. Nach Möglichkeit sollten Sie keine Anstellung bei einem Unternehmen annehmen, das bereits Ihr Kunde ist; dies kann viele Probleme verursachen (denken Sie an Scheinselbstständigkeit).
  • Klare Vereinbarungen. Treffen Sie Vereinbarungen zu Angelegenheiten wie geschäftlichen Telefonaten während der Arbeitszeit und zur Gestaltung Ihrer Arbeitszeit.
  • Verzichten Sie auf Wettbewerbs- und Abwerbeverbote , wenn Ihre Tätigkeiten miteinander verbunden sind – dies könnte Ihre freiberufliche Tätigkeit beeinträchtigen. Halten Sie stattdessen im Arbeitsvertrag , dass Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit fortführen dürfen.

Lohnsteuergutschrift und Einkommensteuer

Als Angestellter erhalten Sie ein Gehalt und müssen Lohnsteuern sowie die Lohnsteuergutschrift abführen. Mit dieser Gutschrift haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Ihr Arbeitgeber rechnet den Rabatt von Ihrem Gehalt ab (sodass Ihnen jeden Monat mehr übrig bleibt);
  • Der Rabatt wird mit Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnet.

Bitte beachten Sie: Sie können die Lohnsteuergutschrift nur von einem Arbeitgeber gleichzeitig erhalten. Ihr Einkommen aus einer Anstellung gilt nicht als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit – lassen Sie es daher nicht auf Ihr Geschäftskonto einzahlen. Die Vermischung von Lohn und Gewinn kann außerdem zu einer höheren Steuerklasse führen. WICHTIG: Steuerklassen und -sätze ändern sich jährlich – informieren Sie sich über die aktuellen Werte beim Finanzamt.

Beachten Sie das Stundenkriterium und den Abzug für Unternehmer

Wenn Sie mehr Zeit in einer bezahlten Anstellung verbringen, bleibt Ihnen möglicherweise weniger Zeit für Ihr Unternehmen. Dies kann mit dem Stundenkriterium und dem Abzug für Selbstständige in Konflikt geraten. Um Ihren Anspruch auf den Abzug zu erhalten, führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Arbeitsstunden: Das Finanzamt geht nicht einfach davon aus, dass Sie dies tun. Sie müssen nachweisen, dass Sie mehr Zeit für Ihr Unternehmen als für Ihre bezahlte Anstellung aufwenden und dass Sie mindestens 1.225 Stunden pro Kalenderjahr für Ihr Unternehmen gearbeitet haben. HINWEIS: Das Stundenkriterium, die Höhe des Abzugs für Selbstständige und andere Vergünstigungen für Unternehmer werden regelmäßig angepasst – informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen.

Das Kleinunternehmensprogramm für selbstständige Freiberufler

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund Ihrer Anstellung nur geringe Einnahmen generiert, können Sie möglicherweise die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen (KOR) in Anspruch nehmen. Sie wären dann von der Mehrwertsteuer befreit. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie hauptsächlich an Privatkunden liefern, da es Ihre Gewinnspanne erhöht. Wenn Sie viele Geschäftskunden haben, ist die KOR in der Regel weniger attraktiv. HINWEIS: Die Umsatzgrenze und die Bedingungen der KOR können sich ändern – bitte informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Selbstständiger als Angestellter arbeiten?

Ja. Achten Sie unbedingt auf klare Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber, berücksichtigen Sie etwaige Wettbewerbsverbote und die steuerlichen Auswirkungen. Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, einen Arbeitgeber zu wählen, der gleichzeitig Ihr Kunde ist.

Kann ich meinen Freibetrag für Selbstständige behalten, wenn ich als Angestellter arbeite?

Nur wenn Sie die Stundenvorgabe erfüllen (grundsätzlich mindestens 1.225 Stunden pro Jahr für Ihr Unternehmen) und mehr Zeit für Ihr Unternehmen als für Ihre Festanstellung aufwenden. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Arbeitsstunden.

Bei welchem ​​Arbeitgeber kann ich die Lohnsteuergutschrift beantragen?

Aber immer nur bei einem Arbeitgeber gleichzeitig. Wenn dieser den Rabatt gewährt, bleibt Ihnen jeden Monat mehr Geld übrig; andernfalls gleichen Sie den Differenzbetrag mit Ihrer Steuererklärung aus.

Ist das Kleinunternehmerprogramm (KOR) auch dann vorteilhaft, wenn ich zusätzlich angestellt bin?

Das trifft häufig zu, wenn Ihr unternehmerischer Umsatz gering ist und Sie hauptsächlich Privatkunden beliefern. Für viele Geschäftskunden ist der KOR in der Regel weniger günstig.

Freiberufler und angestellt? Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen

Die Kombination von Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis kann gut funktionieren, sofern Sie die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten. Wir prüfen beispielsweise Ihren Arbeitsvertrag , um Konflikte mit Ihren selbstständigen Tätigkeiten zu vermeiden.

Unsere für Arbeitsrecht helfen Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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