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Eine Wettbewerbsverbotsklausel untersagt es einem Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Konkurrenten zu arbeiten oder konkurrierende Tätigkeiten aufzunehmen. Sie ist gesetzlich geregelt (Art. 7:653 BW) und nur in schriftlicher Form, für volljährige Arbeitnehmer und bei unbefristeten Verträgen ohne zwingende geschäftliche Interessen gültig. Ein Richter kann unzulässige Klauseln hinsichtlich Dauer und Umfang einschränken. Für KMU ist sie ein wichtiges, aber sensibles Instrument. Im Folgenden werden die Bedingungen, die Angemessenheitskriterien und die Durchsetzung erläutert.
Die kurze Antwort
- Gesetz: Art. 7:653 BW.
- Bedingungen: Schriftform, volljähriger Arbeitnehmer, wesentliche Interessen im Falle eines befristeten Vertrags darlegen.
- Umfang: Dauer (maximal 1-2 Jahre) und geografisches Gebiet (proportional).
- Geldbuße: vertraglich vereinbart, oft 5.000 bis 25.000 € pro Verstoß.
- Der Richterkann unhaltbare Klauseln abmildern oder für nichtig erklären.
Was verbietet eine Wettbewerbsverbotsklausel?
Drei Hauptkategorien:
- Beschäftigung bei einem Konkurrenten: Der Mitarbeiter darf X Jahre lang nicht für bestimmte Konkurrenten arbeiten.
- Eigene konkurrierende Tätigkeit: Gründung eines eigenen Unternehmens in derselben Branche/demselben Markt.
- Wettbewerbsverbotsklausel:Kontakt mit Kunden des Arbeitgebers (getrennt, oft kombiniert).
Rechtliche Bedingungen
1. Schriftlich festgehalten
Im Arbeitsvertrag oder in einem separaten, von beiden Parteien unterzeichneten Dokument. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
2. Erwachsener Mitarbeiter
Bei Personen unter 18 Jahren ist eine wirksame Wettbewerbsverbotsklausel nicht möglich.
3. Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags: zwingende betriebliche Interessen
Seit WWZ 2015: Befristete Verträge sind nur mit schriftlicher Begründung zwingender wirtschaftlicher Interessen gültig. Unklare oder standardisierte Begründung führt zur Aufhebung durch das Gericht.
4. Im Falle einer wesentlichen Funktionsänderung: erneute Zustimmung erforderlich
Beförderung oder Stellenwechsel: Die alte Klausel kann ihre Gültigkeit verlieren. Im Falle einer wesentlichen Änderung: eine neue Klausel abschließen.
Umfang und Angemessenheit
Dauer
- Akzeptabel: 6 Monate bis 1 Jahr.
- Möglich: 1-2 Jahre für Schlüsselpositionen.
- Zu lang: 3+ Jahre – Richter verkürzt die Frist.
Geografisches Gebiet
- Zulässig: Region, Provinz oder NL.
- Möglich: EU für internationale Positionen.
- Zu weit gefasst: weltweit ohne Belege.
Sektorbeschränkung
- Akzeptabel: spezifische Branchen, Nischen.
- Zu weit gefasst: „jegliche Geschäftstätigkeit“ – die Arbeitnehmerfreiheit wird übermäßig eingeschränkt.
Geldstrafe
Vertraglich:
- Regulärer Angestellter: 5.000 € - 25.000 € pro Verstoß.
- Schlüsselposition/Schlüsselperson: 25.000 € - 100.000 €.
- Leitender Angestellter: 100.000 € - 500.000 €.
- Zuzüglich der tatsächlichen Vergütung.
Der Richter kann unzumutbare Geldbußen begrenzen (Artikel 6:94 des niederländischen Zivilgesetzbuches).
Richterliche Mäßigung
Der Arbeitnehmer kann das Gericht bitten, die Wettbewerbsverbotsklausel einzuschränken oder aufzuheben:
- Der Umfang ist zu breit gefasst: Begrenzen Sie den Bereich oder die Dauer.
- Unverhältnismäßige Schwere: Zerstörung.
- Änderungen im Unternehmen des Arbeitgebers: Anpassung.
- Bessere Position des Mitarbeiters an anderer Stelle: Kostenerstattung/Entschädigung.
Der Richter prüft die Abwägung der Interessen: Arbeitnehmer (Freiheit der Berufsausübung) versus Arbeitgeber (betriebliches Interesse).
Entschädigung für die Wettbewerbsverbotsklausel
Rechtlich nicht vorgeschrieben, aber ratsam: Der Arbeitgeber kann für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung zahlen. Dies erhöht die Durchsetzbarkeit und die Angemessenheit für den Richter. Üblicherweise beträgt diese 30–50 % des letzten Gehalts für den Zeitraum der Klausel.
Petras Praxis
Petra sieht viele Wettbewerbsverbotsklauseln, die einer Angemessenheitsprüfung nicht standhalten:
- „Ein Mitarbeiter darf nicht drei Jahre lang weltweit im selben Sektor arbeiten“ – das ist nicht tragbar.
- Korrekt: „Der Arbeitnehmer darf für ein Jahr nicht für die Konkurrenten X, Y oder Z in den Niederlanden arbeiten; die Entschädigung für diesen Zeitraum beträgt 40 % seines letzten Monatsgehalts.“.
Petra passt die Wettbewerbsverbotsklausel an die jeweilige Position an – in erster Linie eine Abwerbeverbotsklausel für Vertriebspositionen und eine strengere für Managementpositionen.
Ehrliche Empfehlung
Eine Wettbewerbsverbotsklausel ist ein nützliches, aber sensibles Instrument. Passen Sie sie an die jeweilige Position und die geschäftlichen Interessen an. Die Laufzeit sollte angemessen sein (maximal 1–2 Jahre), geografisch begrenzt und branchenspezifisch. Bei befristeten Verträgen ist der Nachweis zwingender geschäftlicher Interessen unerlässlich. Kombinieren Sie die Klausel mit einem Abwerbeverbot und einer Vertraulichkeitsklausel für ein umfassendes Paket. Im Zweifelsfall bezüglich der Angemessenheit sollten Sie einen Anwalt konsultieren – dies verhindert eine im Streitfall unbrauchbare Klausel.
Weitere Themen: Geheimhaltungsvereinbarung, rechtliche Prüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitsvereinbarungen.
Häufig gestellte Fragen
Bestimmung, die es einem Arbeitnehmer untersagt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Wettbewerber zu arbeiten oder eine konkurrierende Tätigkeit aufzunehmen. Gesetzlich geregelt (Art. 7:653 BW): Schriftform, volljähriger Arbeitnehmer und im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags wesentliche Interessen.
Sechs Monate bis ein Jahr sind akzeptabel. Für Schlüsselpositionen sind ein bis zwei Jahre möglich. Bei mehr als zwei Jahren mildert der Richter die Strafe häufig. Wird dem Arbeitnehmer für den Zeitraum eine Entschädigung gezahlt, zeigt sich der Richter verständnisvoller.
Nur bei schriftlicher Begründung zwingender Geschäftsinteressen (seit WWZ 2015). Unklare oder standardisierte Begründung: Richter hebt Vertrag auf. Bei unbefristeten Verträgen: Üblicherweise ist eine zusätzliche Begründung nicht erforderlich.
Normaler Angestellter: 5.000 € – 25.000 € pro Verstoß. Schlüsselposition: 25.000 € – 100.000 €. Leitende Führungskraft: 100.000 € – 500.000 €. Zuzüglich des tatsächlichen Schadens. Der Richter kann unzumutbare Beträge reduzieren.
Der Richter kann die Dauer begrenzen, den Anwendungsbereich einschränken, bestimmte Branchen ausschließen oder die Klausel vollständig aufheben. Dabei werden die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abgewogen. Zu weit gefasste Klauseln werden häufig eingeschränkt.
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber die Durchsetzbarkeit wird dadurch verbessert. Üblicherweise 30–50 % des Gehalts des letzten Monats für den Zeitraum der Beschränkung. Richter beurteilen Klauseln mit einer Entschädigung positiver – der Arbeitnehmer wird dadurch weniger belastet.
Eine Wettbewerbsverbotsklausel untersagt die Tätigkeit für einen Konkurrenten oder das eigene Unternehmen in derselben Branche. Eine Abwerbeverbotsklausel verbietet ausdrücklich den Kontakt zu den Kunden des Arbeitgebers. Oftmals werden beide Klauseln kombiniert, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.