MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Scheidet ein Gesellschafter aus einer offenen Handelsgesellschaft aus, wird diese grundsätzlich aufgelöst – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag enthält eine Fortführungsklausel, die den verbleibenden Gesellschaftern den Fortbestand ermöglicht. Die Austrittsbedingungen sind im Gesellschaftsvertrag festgelegt, und eine gut durchdachte Austrittsvereinbarung ist unerlässlich, insbesondere hinsichtlich der Haftung für Altschulden. Im Folgenden erfahren Sie, wie ein Austritt aus einer offenen Handelsgesellschaft abläuft und worauf Sie achten sollten.
Was passiert, wenn ein Partner aussteigt?
Scheidet ein Gesellschafter aus einer offenen Handelsgesellschaft aus, endet die Gesellschaft und wird grundsätzlich aufgelöst. Die Gesellschafter müssen dann das Vermögen – sowohl Aktiva als auch Passiva – unter sich aufteilen. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch abweichende Regelungen enthalten, beispielsweise eine Fortführungsklausel, die es den verbleibenden Gesellschaftern ermöglicht, die offene Handelsgesellschaft weiterzuführen. Eine solche Klausel ist auch im Todesfall eines Gesellschafters.
Wann kann man aus einer offenen Handelsgesellschaft ausscheiden?
Die Möglichkeit und die Bedingungen für den Austritt sind im Gesellschaftsvertrag. Dieser kann Folgendes vorsehen:
- wann und wie man kündigt;
- welche Kündigungsfrist gilt;
- oder die offene Handelsgesellschaft wurde auf eine feste Laufzeit gegründet (was bedeutet, dass eine vorzeitige Beendigung nicht möglich ist).
Sind im Gesellschaftsvertrag keine Sondervereinbarungen enthalten, ist eine Auflösung grundsätzlich immer möglich, sofern sie angemessen und fair ist – das Gesetz lässt dies zu. Manchmal ist es sinnvoll, die Auflösung der Gesellschaft gerichtlich zu beantragen. Wichtig: Der Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft ist gesetzlich nicht möglich; dies ist nur zulässig, wenn es im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ein gut formulierter Gesellschaftsvertrag ist daher von großer Bedeutung.
Punkte, die beim Verlassen zu beachten sind
Treffen Sie klare Vereinbarungen im Austrittsvertrag einer offenen Handelsgesellschaft, insbesondere hinsichtlich der Haftung. Darin legen Sie unter anderem Folgendes fest:
- wer für die vor der Auszahlung entstandenen Schulden verantwortlich ist;
- die Abwicklung der Auszahlung und etwaiger Entschädigungen;
- spezifische Bestimmungen wie beispielsweise eine Vertraulichkeitsklausel und eine Wettbewerbsverbotsklausel.
Zur Überprüfung: Ein ausscheidender Gesellschafter bleibt grundsätzlich gesamtschuldnerisch für die während seiner Gesellschafterzeit entstandenen Schulden haftbar. Gegenseitige Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern gelten zwar, sind aber gegenüber Gläubigern nicht automatisch bindend – lassen Sie Ihre Haftung nach dem Ausscheiden rechtlich prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Erlischt die offene Handelsgesellschaft, wenn ein Gesellschafter ausscheidet?
Grundsätzlich ja, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag enthält eine Fortführungsklausel, die es den verbleibenden Gesellschaftern ermöglicht, fortzufahren.
Kann ich jederzeit aus einer offenen Handelsgesellschaft ausscheiden?
Sofern im Gesellschaftsvertrag keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist eine Kündigung grundsätzlich immer möglich, vorausgesetzt, sie ist angemessen und fair. Wurde die Gesellschaft auf eine bestimmte Laufzeit gegründet, kann eine vorzeitige Kündigung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Kann ich einen Mitgesellschafter aus der offenen Handelsgesellschaft ausschließen?
Nicht kraft Gesetzes. Das ist nur möglich, wenn es im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Bleibe ich nach meinem Auszug weiterhin für alte Schulden haftbar?
Grundsätzlich ja, für Schulden aus der Zeit Ihrer Partnerschaft. Gegenseitige Vereinbarungen zwischen den Partnern regeln dies, binden die Gläubiger aber nicht automatisch.
Hilfe beim Ausscheiden aus einer offenen Handelsgesellschaft?
Der Austrittsprozess in einer offenen Handelsgesellschaft ist oft komplex und hat direkte Auswirkungen auf Ihre Haftung. Wir erstellen einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag bzw. Austrittsvertrag, unterstützen Sie bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Rechtsberatung.
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