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Der Tod eines Gesellschafters bedeutet nicht automatisch das Ende einer offenen Handelsgesellschaft. Zwar wird die offene Handelsgesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters standardmäßig aufgelöst, doch mit einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag können die verbleibenden Gesellschafter das Geschäft einfach weiterführen.
Die offene Handelsgesellschaft im Überblick
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, in der mehrere Gesellschafter ein Geschäft unter einem gemeinsamen Namen betreiben. Die Gründung ist unkompliziert – ohne Notar –, die Eintragung im Handelsregister, einschließlich der wirtschaftlich Berechtigten, ist jedoch erforderlich. Wichtig: Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Schulden der OHG.
Was geschieht nach dem Tod?
Grundsätzlich endet eine offene Handelsgesellschaft mit dem Tod eines Gesellschafters: Die Gesellschaft wird dann aufgelöst. Dies kann für die verbleibenden Gesellschafter unerwünscht sein, da ein gut laufendes Unternehmen dann entweder geschlossen oder neu gegründet werden müsste.
Die Fortsetzungsklausel
Mit einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag vereinbaren Sie, dass das Unternehmen im Todesfall (oder Ausscheiden) eines Gesellschafters von den verbleibenden Gesellschaftern weitergeführt wird. Häufig wird dies mit einer Überlebens- oder Übernahmeklausel kombiniert, die festlegt, dass der Anteil des verstorbenen Gesellschafters zu einem bestimmten Wert an die verbleibenden Gesellschafter übergeht, zuzüglich einer Entschädigung für die Erben.
Dokumentieren Sie es im Voraus klar und deutlich
Ohne eindeutige Vereinbarungen entstehen häufig Streitigkeiten mit den Erben über die Fortführung und Bewertung des Unternehmens im Todesfall. Ein gut formulierter Gesellschaftsvertrag mit einer Fortführungs- und Übernahmeklausel beugt dem vor und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Häufig gestellte Fragen
Wird eine offene Handelsgesellschaft automatisch mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst?
Grundsätzlich ja, es sei denn, Sie haben eine Fortsetzungsklausel aufgenommen, nach der die anderen Partner weiterhin tätig sein werden.
Was erhalten die Erben?
Bei einer Überlebens- oder Übernahmeklausel geht der Anteil gegen eine Entschädigung für die Erben, die oft auf einer vereinbarten Bewertung basiert, an die verbleibenden Gesellschafter über.
Benötige ich einen Notar für eine offene Handelsgesellschaft?
Nicht für die Gründung einer Gesellschaft, aber ein gut geschriebener Gesellschaftsvertrag mit den richtigen Klauseln ist sehr empfehlenswert.
Haben Sie Ihre offene Handelsgesellschaft ordnungsgemäß organisiert?
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