Um zu unternehmen

Der Tod eines Geschäftspartners muss nicht das Ende einer offenen Handelsgesellschaft bedeuten

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Form der Zusammenarbeit, bei der mehrere Geschäftspartner gemeinsam ein Unternehmen unter einem gemeinsamen Firmennamen gründen. Einer der größten Vorteile einer OHG ist ihre Einfachheit….

Veröffentlicht am 25. Januar 2022 von MKBjuristen.nl
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(OHG) offene Handelsgesellschaft ist eine Form der Zusammenarbeit, bei der mehrere Geschäftspartner gemeinsam ein Unternehmen unter einem gemeinsamen Firmennamen gründen. Einer der größten Vorteile einer OHG ist ihre einfache Gründung. Tatsächlich ist es nicht notwendig, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, um eine OHG zu gründen. Allerdings muss die OHG im Handelsregister eingetragen werden, und die wirtschaftlich Berechtigten – die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten – müssen im Register der Handelskammer (KVK) eingetragen sein. Darüber hinaus ist es wichtig, die Kontinuität einer OHG sorgfältig zu prüfen, da ein Todesfall sonst die Fortführung des Unternehmens gefährden könnte.

Merkmale und wichtige Punkte bei einer offenen Handelsgesellschaft

Obwohl die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) theoretisch sehr einfach ist, gibt es dennoch einige Punkte zu beachten. Einer davon ist die Haftung. Denn alle Gesellschafter haften für die Schulden und Verbindlichkeiten der OHG. Ein Gläubiger kann zunächst auf das Vermögen der OHG zugreifen, reicht dies jedoch nicht aus, sondern auch auf das Vermögen der einzelnen Gesellschafter. Daher müssen die Gesellschafter klare Vereinbarungen über die von ihnen einzugehenden Verpflichtungen treffen. Gute Vereinbarungen sind auch unerlässlich, wenn später ein neuer Gesellschafter eintritt. Dieser haftet schließlich auch für bestehende Schulden. Es empfiehlt sich daher, zunächst Vereinbarungen über die bestehenden Schulden der OHG zu treffen.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist das Risiko des Todes eines Gesellschafters. In einer OHG oder einer Berufspartnerschaft besteht das Risiko, dass mit dem Tod eines Gesellschafters alles zusammenbricht. Theoretisch könnte man im Falle der Auflösung der OHG mit den verbleibenden Gesellschaftern eine neue OHG gründen. Dies ist jedoch nicht empfehlenswert, da die juristische Person dann nicht mehr existieren würde. Das hätte beispielsweise Auswirkungen auf kommunale Genehmigungen, die Pensionskasse und die Finanzierung.

Deshalb empfiehlt es sich, einen Gesellschaftsvertrag . Dieser regelt beispielsweise die Zeichnungsbefugnisse der Gesellschafter, die Gewinnverteilung und die Fortführung der Gesellschaft. Es ist ratsam, den Gesellschaftsvertrag mit Unterstützung eines Anwalts oder Unternehmensjuristen zu erstellen. Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei.

Der allgemeine Partnerschaftsvertrag als Lösung für Kontinuitätsrisiken

Um Probleme zu vermeiden, müssen im Gesellschaftsvertrag verschiedene Regelungen zur Unternehmensnachfolge. Dies geschieht beispielsweise durch eine Fortführungsklausel. Darüber hinaus können weitere Klauseln in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden, etwa eine Überlebensklausel. In diesem Fall geht der Anteil des verstorbenen Gesellschafters auf die verbleibenden Gesellschafter über. Diese müssen den Erben dann einen Geldbetrag in Höhe des Wertes des übertragenen Anteils auszahlen.

Eine Übernahmeklausel kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn die offene Handelsgesellschaft Vermögenswerte eines Gesellschafters nutzt. Die übrigen Gesellschafter haben dann das Recht, diese Vermögenswerte zu übernehmen, falls der verstorbene Gesellschafter stirbt. Es ist sogar möglich, eine sogenannte Partnerversicherung füreinander abzuschließen. Diese zahlt dann einen bestimmten Betrag aus und stellt so sicher, dass die anderen Gesellschafter über die nötigen Mittel verfügen, um die Vermögenswerte zu übernehmen und die Erben zu entschädigen. Auf diese Weise kann das Unternehmen fortgeführt werden.

Unterstützung bei der Erstellung eines Partnerschaftsvertrags

Als Unternehmer sollten Sie die Kontinuität Ihres Unternehmens von Anfang an im Blick haben. Planen Sie, mit Ihren Geschäftspartnern eine offene Handelsgesellschaft (OHG) zu gründen? Dann empfehlen wir Ihnen, sich bei der Erstellung des OHG-Vertrags von einem unserer Anwälte oder Unternehmensjuristen beraten zu lassen. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Experten. In diesem ca. 20- bis 30-minütigen Gespräch besprechen wir gerne alle Ihre Wünsche.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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