Manchmal sind Büroräume, Friseursalons oder Kosmetikstudios einfach zu groß. Daher greifen immer mehr Unternehmer auf Stuhlvermietung zurück. So können sie die Raumkosten senken und gleichzeitig ihr Angebot erweitern. Beispielsweise kann eine Kosmetikerin einen Stuhl an eine Pediküre-Spezialistin, eine Friseurin oder eine Nageldesignerin vermieten und so noch mehr Dienstleistungen anbieten. Auch wenn es sich um Stuhlvermietung handelt, reicht ein einfacher Mietvertrag nicht aus. Es bedarf einer umfassenden Zusammenarbeit, weshalb zusätzlich ein Partnerschaftsvertrag erforderlich ist.
Ausarbeitung eines Kooperationsvertrags für die Stuhlvermietung
Mit anderen Worten: Die Stuhlvermietung bietet viele Vorteile, birgt aber auch einige Risiken. Beispielsweise könnte der selbstständige Kunde, dem Sie einen Stuhl vermieten, Ihrem Ruf schaden. Daher sind klare Vereinbarungen unerlässlich, etwa zur Kundenkommunikation oder zum Marketing. In der Praxis nutzen die Kunden oft mehr als nur einen Stuhl. Häufig werden Ressourcen geteilt oder Zahlungsterminals gemeinsam verwendet. Auch hierzu sind Vereinbarungen notwendig. Diese werden in einem Kooperationsvertrag.
Bei der Erstellung solcher Vereinbarungen ist es wichtig, die Bestimmungen des DBA-Gesetzes (Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen) einzuhalten. Schließlich handelt es sich beim Stuhlmieter und Stuhlvermieter um zwei unabhängige Unternehmer. Daher darf zwischen ihnen kein hierarchisches Verhältnis bestehen. Aus diesem Grund empfehlen wir, den Kooperationsvertrag von einem Anwalt aufsetzen zu lassen.
Entwurf eines Stuhlmietvertrags
Sie benötigen neben einer Kooperationsvereinbarung auch einen Mietvertrag. Dieser wird für die Quadratmeterzahl der zur Verfügung gestellten Fläche abgeschlossen. Er regelt unter anderem die Mietdauer und die Kündigungsfrist. Hinsichtlich der Miethöhe gibt es keine festen Vorgaben. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie selbst Mieter sind und nun Stühle vermieten möchten. In diesem Fall muss Ihr Vermieter Ihnen in der Regel vorher die Erlaubnis erteilen.
Verknüpfung des Mietvertrags und des Kooperationsvertrags
Schließlich sind Kooperationsvertrag und Mietvertrag miteinander verknüpft, wobei der Mietvertrag stets Vorrang hat. Das bedeutet, dass mit der Beendigung des Mietvertrags auch der Kooperationsvertrag automatisch endet. Dies muss im Kooperationsvertrag stets klar festgehalten werden. Darüber hinaus enthält der Kooperationsvertrag Bestimmungen, die regeln, was in diesem Fall zu tun ist und wie die Beendigungsphase abläuft.
Rechtliche Unterstützung bei der Stuhlvermietung
Obwohl die Stuhlvermietung viele Vorteile für Mieter und Vermieter bietet, gibt es im Vorfeld einiges zu klären. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsexperten hinzuzuziehen. Wir erstellen nicht nur Miet- und Kooperationsverträge für Sie, sondern prüfen auch Ihren bestehenden Vertrag und beraten Sie bei rechtlichen Fragen. Weitere Dokumente wie die Schlüsselerklärung können wir ebenfalls umgehend für Sie vorbereiten. Möchten Sie mehr erfahren oder einen Vertrag aufsetzen lassen? jetzt mit einem unserer Rechtsexperten