MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Was ist ein agiler Softwareentwicklungsvertrag? Es handelt sich um einen Vertrag für die Softwareentwicklung mit agilen Methoden (Scrum, Sprints), bei dem der Umfang bewusst nicht im Voraus festgelegt wird. Anstelle eines festen Endergebnisses zu einem Festpreis vereinbaren Sie eine Arbeitsweise, ein Budget, Zeitrahmen und die Abnahme nach jedem Sprint. Der Kunde passt den Vertrag je nach Lieferergebnis an. Dies eignet sich für Projekte, bei denen die Anforderungen während der Entwicklung immer strenger werden, erfordert jedoch andere Vereinbarungen als ein klassischer Festpreisvertrag.
Die kurze Antwort
- Methodik statt Endprodukt. Sie definieren Scrum, Sprints und Zusammenarbeit, nicht eine einzige, klar abgegrenzte Spezifikation.
- Kein festgelegter Umfang. Backlog und Prioritäten können sich von Sprint zu Sprint ändern.
- Budget und Zeitrahmen. Häufig ein Stundensatz oder ein Teamsatz pro Sprint, innerhalb eines vereinbarten Höchstbetrags.
- Abnahme pro Sprint. Der Kunde genehmigt die gelieferte Arbeit Sprint für Sprint.
- Geistiges Eigentum, Zusatzarbeiten und Ausstieg. Wer erhält die Rechte, wie geht man mit Kostenüberschreitungen um und wie beendet man den Vertrag vorzeitig?
Was genau ist ein agiler Softwareentwicklungsvertrag?
In einem klassischen Entwicklungsvertrag wird im Voraus detailliert beschrieben, was die Software leisten soll, zu welchem Preis und bis wann. Der Anbieter entwickelt und liefert sie. Funktioniert die Software nicht wie beschrieben, ist das sein Problem.
Ein agiler Softwareentwicklungsvertrag kehrt dies um. Die Parteien erkennen an, dass nicht alle Anforderungen im Voraus bekannt sind. Funktionierende Software wird in kurzen Zyklen (Sprints von in der Regel ein bis vier Wochen) geliefert, überprüft und angepasst. Der Vertrag legt daher primär die Grundregeln für diese Zusammenarbeit fest: Rollen, Sprintlänge, Priorisierung des Backlogs sowie die schrittweise Abnahme und Bezahlung.
Scrum und Sprints im Vertrag
Scrum ist das am weitesten verbreitete agile Framework. Die Schlüsselelemente spiegeln sich in der Vereinbarung wider:
- Product Owner. Üblicherweise ein Mitarbeiter des Kunden, der Prioritäten setzt und das Backlog verwaltet. Vertraglich wichtig: Diese Person muss verfügbar sein und Entscheidungsbefugnis besitzen.
- Sprints. Feste Zeiträume, in denen das Team ein definiertes Arbeitspensum bewältigt. Die Sprintlänge und die Anzahl der geplanten Sprints werden festgelegt.
- Backlog. Die Prioritätenliste der gewünschten Funktionen. Diese kann sich ändern – genau das ist beabsichtigt.
- Sprint-Review. Am Ende jedes Sprints überprüft der Kunde, was entwickelt wurde.
Kein festgelegter Umfang, aber Rahmenwerke
Der wesentlichste Unterschied zu einem Standardvertrag: Es gibt keinen starren Geltungsbereich. Das verunsichert manche Mandanten, denn wie soll man dann wissen, woran man ist? Die Antwort liegt im Vertragsrahmen.
- Budgetrahmen. Ein Höchstbetrag oder eine maximale Anzahl von Sprints zu einem Festpreis. Sobald das Budget aufgebraucht ist, entscheidet der Kunde über eine Verlängerung.
- Zeitrahmen. Ein voraussichtliches Enddatum oder eine Anzahl von Sprints, wobei vereinbart wird, dass der Umfang angepasst wird, wenn die Zeit (und nicht die Qualität) ein limitierender Faktor ist.
- Mindestanforderungen. Manchmal eine Liste von Funktionen, die unbedingt enthalten sein müssen – ein minimal funktionsfähiges Produkt –, damit der Kunde nicht mit einem unfertigen Produkt dasteht.
Auf diese Weise behalten Sie die Flexibilität agiler Methoden bei, ohne einen Blankoscheck auszustellen.
Akzeptanz pro Sprint
Bei einem Festpreisvertrag nehmen Sie das gesamte Produkt am Ende einmalig ab. Bei agilen Methoden erfolgt die Freigabe pro Sprint. Das reduziert das Risiko: Probleme werden frühzeitig erkannt, anstatt monatelang zu warten.
Legen Sie im Vertrag fest, was „abgenommen“ bedeutet. Üblicherweise bedeutet dies, dass die gelieferte Funktionalität die im Voraus pro Sprint vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt (die „Definition of Done“). Vereinbaren Sie außerdem eine Reaktionsfrist – beispielsweise, dass die Arbeit als abgenommen gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen reagiert. Ohne eine solche Frist kann ein Projekt auf unbestimmte Zeit in der Schwebe bleiben.
IP, zusätzliche Arbeit und Ausstieg
Drei Probleme, die häufig auftreten, wenn der Vertrag zu dünn gefasst ist:
- Geistiges Eigentum (IP). Das Urheberrecht an kundenspezifischer Software liegt beim Urheber (dem Anbieter) und nicht automatisch beim Kunden. Möchte der Kunde die Rechte erwerben, muss dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden. Beachten Sie auch Open-Source-Komponenten und bestehende Bausteine des Anbieters, für die häufig lediglich eine Lizenz erteilt wird.
- Zusätzliche Arbeit. Da sich der Umfang ändert, ist die Grenze zwischen „üblichen“ Anpassungen und tatsächlicher Mehrarbeit schwer zu ziehen. Vereinbaren Sie, dass die Arbeit im Rahmen des Budgets wie gewohnt weiterläuft und Sprintverlängerungen oder zusätzliches Budget vorab schriftlich bestätigt werden.
- Ausstieg. Da Sie das Projekt auch vorzeitig beenden können, ist eine Ausstiegsregelung unerlässlich: Kündigungsfrist, Abschluss des aktuellen Sprints, Übergabe des Quellcodes und der Dokumentation sowie Bezahlung der bis dahin geleisteten Arbeit.
Für welche Projekte ist es geeignet?
Agile Methoden eignen sich für Projekte, bei denen sich die Anforderungen im Laufe des Projekts konkretisieren: eine neue Plattform, eine App, deren Nutzung sich noch herauskristallisieren muss, oder Software, die sich an einen sich wandelnden Markt anpasst. Für eine klar definierte Aufgabe mit festen Anforderungen – eine einfache Integration oder eine Standardwebsite – ist ein Festpreisvertrag oft die einfachere Lösung.
Beispiel: Ein mittelständischer Großhändler wünscht sich ein Bestell-Dashboard für seine Kunden. Die genauen Funktionen hängen von der Kundennutzung ab. Im Rahmen einer agilen Vereinbarung entwickelt der Anbieter zunächst den Bestellprozess, der Großhändler prüft ihn und entscheidet dann, ob Reporting oder Bestandsanalysen den nächsten Sprint rechtfertigen. Das Budget ist auf acht Sprints begrenzt.
Ehrliche Empfehlung
Ein agiler Softwareentwicklungsvertrag ist die richtige Wahl, wenn Sie Flexibilität benötigen und als Auftraggeber aktiv mitwirken möchten. Stellen Sie sicher, dass Budget und Zeitrahmen, Sprint-Abnahme, Übertragung von geistigem Eigentum und eine Ausstiegsstrategie schriftlich festgehalten werden – gerade weil der Projektumfang bewusst offen gelassen wird.
Bei kleinen, klar definierten Projekten mit festen Anforderungen benötigen Sie weder einen Anwalt noch einen flexiblen Vertrag; ein einfacher Festpreisvertrag genügt. Sollten Sie jedoch Zweifel an geistigem Eigentum, Zusatzleistungen oder dem Ausstieg haben oder ein größeres Budget im Spiel sein, lassen Sie den Vertrag einmalig prüfen. Dies zahlt sich aus, sobald Meinungsverschiedenheiten über die getroffenen Vereinbarungen auftreten.
Sie möchten mehr erfahren oder einen Vertrag entwerfen lassen? Sehen Sie sich den agilen Softwareentwicklungsvertrag, lesen Sie, wie man einen solchen Vertrag entwirft und welche Kosten für die Erstellung.
Häufig gestellte Fragen
Ein Vertrag für Softwareentwicklung mit agilen Methoden (Scrum, Sprints), bei dem der Umfang nicht im Voraus festgelegt ist. Sie definieren die Methodik, das Budget, die Zeitrahmen und die Abnahmekriterien pro Sprint anstelle eines einzigen, festen Endprodukts zu einem Festpreis.
Bei einem Festpreisvertrag sind Umfang, Preis und Endtermin im Voraus festgelegt, und Sie nehmen das gesamte Produkt einmalig ab. Bei agilen Methoden hingegen entwickelt sich der Umfang dynamisch, Sie zahlen pro Sprint oder Stunde innerhalb eines Budgetrahmens und nehmen Sprint für Sprint ab. Agile Methoden eignen sich besonders, wenn die Anforderungen während der Entwicklung immer strenger werden.
Am Ende jedes Sprints bewertet der Kunde die gelieferte Funktionalität anhand vorab vereinbarter Abnahmekriterien (Definition of Done). Um einen Projektstillstand zu vermeiden, sollte eine Reaktionszeit festgelegt werden, beispielsweise die Genehmigung, falls innerhalb von zehn Werktagen keine Rückmeldung erfolgt.
Das Urheberrecht an kundenspezifischer Software liegt beim Urheber, also dem Anbieter. Möchte der Kunde die Rechte erwerben, muss dies im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden. Bei Open-Source-Software und bestehenden Bausteinen des Anbieters erhält der Kunde üblicherweise lediglich eine Lizenz.
Durch die Vereinbarung von Rahmenbedingungen – einem maximalen Budget oder einer festen Anzahl von Sprints, einem Richtzeitraum, in dem bei Zeitdruck der Umfang (nicht die Qualität) reduziert wird, und optional einer Liste minimaler Funktionalitäten – behalten Sie die Flexibilität, ohne unbegrenzte Kosten zu verursachen.
Ja, vorausgesetzt, der Vertrag enthält eine Ausstiegsregelung: Kündigungsfrist, Abschluss des aktuellen Sprints, Übergabe des Quellcodes und der Dokumentation sowie Bezahlung der geleisteten Arbeit. Gerade weil man bei agilen Projekten schrittweise arbeitet, ist der Ausstieg – bei entsprechender Regelung – einfacher als bei einem Festpreisvertrag.
Bei Projekten, deren Anforderungen sich im Laufe der Zeit konkretisieren, wie beispielsweise bei einer neuen Plattform oder einer App, deren Nutzung sich erst noch herauskristallisieren muss, ist ein einfacher Festpreisvertrag oft die praktischere Lösung. Für ein klar definiertes, kleines Projekt mit festen Anforderungen ist ein einfacher Festpreisvertrag häufig die bessere Wahl.