MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Es gibt drei Möglichkeiten, von der Selbstständigkeit in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu wechseln: eine Vermögens- und Haftungsübertragung, eine steuerpflichtige Einlage oder eine steuerfreie Einlage. Ein solcher Übergang kann Vorteile bieten, wie z. B. eine reduzierte persönliche Haftung, Steueroptimierung und eine einfachere Unternehmensnachfolge. Welche Methode für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und den steuerlichen Auswirkungen ab. Die drei Wege werden im Folgenden erläutert.
Warum von der Selbstständigkeit zur Gründung einer GmbH wechseln?
Als selbstständiger Freiberufler oder Selbstständiger könnten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Umwandlung Ihres Unternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Erwägung ziehen. Mögliche Vorteile:
- Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung;
- Steueroptimierung (abhängig von Ihrem Gewinn und Ihrer Situation);
- einfachere Übertragung oder Verkauf des Unternehmens über Aktien.
TODO_PRIFY: Ob eine BV steuerlich vorteilhafter ist, hängt von den aktuellen Steuersätzen und Vorschriften ab (z. B. dem Break-Even-Punkt zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer). Lassen Sie dies von einem Steuerspezialisten im Einzelfall berechnen.
1. Vermögens-Schulden-Transaktion
In diesem Prozess verkaufen Sie Ihr Einzelunternehmen an die neu gegründete BV. Die BV übernimmt sämtliche Vermögenswerte (wie Maschinen, Warenbestand und Forderungen), Verbindlichkeiten (wie Kredite und Verbindlichkeiten) sowie immaterielle Vermögenswerte. Zunächst gründen Sie die BV (die Eintragung bei der Handelskammer übernimmt der Notar), schließen einen Vermögens- und Haftungsvertrag , und anschließend erfolgt der Verkauf. Eine notarielle Einbringungsurkunde ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Aufgabe des Einzelunternehmens zu Gewinnausfällen führen kann.
2. Störendes Eingangssignal
Mit einer „eingebrachten Kapitaleinlage“ übertragen Sie Ihr Einzelunternehmen – inklusive aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten – rückwirkend in eine BV (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Dies erleichtert den späteren Verkauf des Unternehmens. Sie erstellen eine Absichtserklärung (idealerweise gemeinsam mit Ihrem Steuerberater) und senden diese an das Finanzamt. Anschließend gründen Sie die BV, und der Notar erstellt eine Einbringungsurkunde bezüglich der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Auch hier kann ein Gewinn aus der Geschäftsaufgabe entstehen, da Sie das Einzelunternehmen aufgeben.
3. Lautloser Eintritt
Die stille Einbringung ist die komplexeste Methode. Auch hier wird das Einzelunternehmen rückwirkend in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) umgewandelt, der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Buchwerte beibehalten werden. Der Vorteil: Sie zahlen keine Kapitalertragsteuer auf die Gewinne des Einzelunternehmens, da der Anfangsbestand der BV dem Endbestand des Einzelunternehmens entspricht. Auch hier erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Buchhalter eine Absichtserklärung für das Finanzamt. Anschließend setzt der Notar auf Grundlage der Beschreibung der Einbringung und der Bilanz eine Einbringungsurkunde auf.
Welche Methode passt zu Ihnen?
- Vermögens-Schulden-Transaktion: relativ einfach, aber die Abrechnung kann sich auf den Gewinn aus der Geschäftsaufgabe beziehen.
- Geräuschvoller Beitrag: bequem zu verkaufen, rückwirkend, möglicherweise unter Berücksichtigung des Kapitalgewinns.
- Stiller Beitrag: Aufschub der Steuer auf Kapitalgewinne aufgrund gleicher Buchwerte, jedoch komplexer und an Bedingungen geknüpft.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zwischen verrauschtem und geräuschlosem Eingangssignal?
Bei einer offenen Einlage kann der Kapitalgewinn (Verlust aus der Betriebseinstellung) versteuert werden; bei einer stillen Einlage bleiben die Buchwerte unverändert, und die Steuer wird aufgeschoben. Stille Einlagen sind komplexer und an Bedingungen geknüpft.
Benötige ich einen Notar, um in eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln?
Sie ist für die Gründung der BV erforderlich. Im Falle einer steuerpflichtigen oder steuerfreien Einlage erstellt der Notar auch eine Einlageurkunde; dies ist bei einem Vermögens-Verbindlichkeits-Geschäft nicht notwendig.
Was ist Streikgewinn?
Der Gewinn, der bei der Auflösung Ihres Einzelunternehmens entsteht, beispielsweise aus stillen Reserven und Firmenwert, kann steuerpflichtig sein, es sei denn, Sie leisten eine steuerneutrale Einlage.
Ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung immer vorteilhafter als ein Einzelunternehmen?
Nicht unbedingt. Ob eine BV (Business Value) vorteilhaft ist, hängt von Ihrem Gewinn, Ihrer Situation und den geltenden Steuerbestimmungen ab. Lassen Sie dies im Voraus berechnen.
Benötigen Sie Hilfe beim Wechsel zu einem BV?
Wir begleiten Unternehmer bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) und der Umstrukturierung ihres Unternehmens und beraten sie hinsichtlich der optimalen Vorgehensweise. Dies gewährleistet einen reibungslosen und effizienten Übergang.
Informieren Sie sich über unsere im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.