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Urheberrechtsschutz für Ladeneinrichtungen?

In einem früheren Blogbeitrag haben wir bereits erläutert, dass man nicht einfach irgendeinen Firmennamen oder ein beliebiges Logo wählen kann. In manchen Fällen könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dasselbe gilt für...

Veröffentlicht am 16. September 2019 von MKBjuristen.nl
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In einem früheren Blogbeitrag haben wir erläutert, dass man nicht einfach einen beliebigen Firmennamen oder ein beliebiges Logo wählen kann. Dies kann unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Dasselbe gilt für die Markteinführung von Produkten oder die Verwendung bestimmter Slogans. Doch wie verhält es sich mit dem Design von Apple Stores? Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass das Design der Apple Stores markenrechtlich geschützt . Bevor ein solcher Markenschutz bestehen kann, muss er eingetragen werden. Das Bezirksgericht Den Haag hat nun die Frage aufgeworfen, ob auch Urheberrechtsschutz gelten kann, für den keine Eintragung erforderlich ist.

Die Aufteilung des Schuhgeschäfts ist sehr ähnlich

Shoebaloo, ein Amsterdamer Schuhgeschäft, hatte MVSA mit der Gestaltung seiner Innenräume beauftragt. Diese orientierten sich an den Antelope Canyons im amerikanischen Navajo-Reservat. Wie sich später herausstellte, hatte auch Invert, ein Schuhgeschäft in Antwerpen, eine ähnliche Inneneinrichtung. Von sklavischer Nachahmung kann keine Rede sein, doch laut Shoebaloo stellt dies dennoch eine Urheberrechtsverletzung.

Wie weit reicht das Urheberrecht?

Laut Urheberrechtsgesetz ist das Urheberrecht ein ausschließliches Recht des Schöpfers eines Kunstwerks, eines wissenschaftlichen Werkes oder eines literarischen Werkes bzw. dessen Rechtsnachfolgers. Nur der Urheberrechtsinhaber darf das Werk veröffentlichen oder vervielfältigen, vorbehaltlich einiger Ausnahmen. Daraus folgt unmittelbar, dass nicht jede Inneneinrichtung urheberrechtlich geschützt ist. Schließlich muss es sich um ein künstlerisches Werk handeln. Standardstühle und -tische, kombiniert mit einem neuen Anstrich, begründen sicherlich keinen Urheberrechtsschutz .

Dem Richter zufolge traf dies jedoch tatsächlich auf das Interieur von Shoebaloo zu. Dies liegt vor allem an der besonderen künstlerischen Sorgfalt, die dem Design des Amsterdamer Schuhgeschäfts gewidmet wurde. Insbesondere die Wände – die laut Aussage des Gerichts„von den erodierten Schichten in den Slot Canyons von Arizona inspiriert“ wurden und die in der Folge zu einem „spiegelnden Raum durch ein horizontales Linienspiel“ führten – genießen laut Gericht Urheberrechtsschutz. Der Umfang dieses Urheberrechtsschutzes wurde vom Gericht genau definiert. So beschränkte das Gericht den Urheberrechtsschutz beispielsweise auf die Wandpaneele, die geschwungenen Displays, die LED-Beleuchtung und den elliptischen Ausschnitt in den Wandpaneelen. Mit anderen Worten: Nicht das gesamte Interieur ist urheberrechtlich geschützt, sondern lediglich das spezifische Wanddesign.

Es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor

Laut dem Bezirksgericht Den Haag liegt tatsächlich ein Fall von Urheberrechtsverletzungvor. Um zu diesem Schluss zu gelangen, stützt es sich nicht allein auf einen einfachen Vergleich der beiden Interieurs, sondern berücksichtigt auch die Konstruktion und Gestaltung der Wandpaneele, die Dicke der einzelnen Schichten, deren Anordnung, ihre Wellenform sowie die Beleuchtung. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass die von der Straße aus sichtbare runde Vertiefung in den Wandpaneelen nicht zufällig zu erklären ist, wie Invert in seiner Verteidigung behauptet.

Das Gericht ordnete daraufhin an, dass das Antwerpener Schuhgeschäft die Urheberrechtsverletzung beheben müsse und verhängte eine Strafe von fünftausend Euro pro Tag, an dem Invert dieser Anordnung nicht nachkäme. Zusätzlich muss Invert Schadenersatz übernehmen Anwaltskosten in Höhe von fünfzehntausend Euro eine Urheberrechtsverletzung schnell zu einem teuren Scherz werden.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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