MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Refinanzierung: Die Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen (günstigeren) Kredit. Typische Gründe: Zinsvorteil (alter Kredit 8 %, neuer Kredit 5 %), Laufzeitverlängerung, Freigabe von Sicherheiten oder Zusammenlegung mehrerer Kredite. Für KMU mit auslaufender Zinsbindungsfrist oder veränderten Marktzinsen: oft Einsparungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro pro Jahr. Nachteil: Vorfälligkeitszinsen können den Vorteil teilweise aufzehren. Im Folgenden: Wann sich eine Refinanzierung lohnt, wie sie abläuft und was Karims Steuerberater für die Kauffinanzierung der Geschäftsräume berechnet.
Die kurze Antwort
- Was: Ablösung eines alten Kredits durch einen neuen (günstigeren) Kredit.
- Wann: Zinssenkung, bessere Konditionen, Laufzeitverlängerung oder Konsolidierung.
- Kosten: Strafzinsen für vorzeitige Rückzahlung + Beratungs- und Notargebühren für das neue Darlehen.
- Gewinnschwelle: Oftmals innerhalb von 1-3 Jahren durch einen Rückgang des Zinssatzes um 1-2 % erreicht.
- Wichtig: Vergleichen Sie alle Kosten (Strafzinsen, Beratungskosten, Notarkosten, Abschlusskosten).
Wann ist eine Umschuldung eine sinnvolle Option?
1. Zinssenkung
Die Marktzinsen sinken – der alte Kredit aus dem Jahr 2019 hat einen Zinssatz von 4,5 %, der neue Zinssatz beträgt 3 %. Bei einem Kredit von 500.000 € ergibt sich eine jährliche Ersparnis von 7.500 € durch 1,5 % × 500.000 €.
Prüfen Sie die Gewinnschwelle: Vergleichen Sie die Strafzinsen (oftmals 3–12 Monatszinsen) mit den Einsparungen. Bei einer Restlaufzeit von 3 Jahren und einem jährlichen Zinsvorteil von 7.500 € ergibt sich ein Gesamtvorteil von 22.500 € – hier bleibt genügend Spielraum für Strafzinsen.
2. Ablauf der Festzinsperiode
Ihr Festzinsdarlehen läuft aus – jetzt haben Sie die Möglichkeit, neu zu verhandeln. Vergleichen Sie Ihren aktuellen Anbieter mit anderen Banken; manchmal beträgt der Unterschied 0,5–1 %.
3. Verbesserte Kreditwürdigkeit
Das Bankvolumen ist gestiegen; die Jahresabschlüsse weisen einen Gewinn aus. Die Bank bietet niedrigere Zinssätze oder flexiblere Konditionen an. Manchmal sind auch die Sicherheitenanforderungen geringer.
4. Konsolidierung
Mehrere Kredite (Geschäftskredit von Bank A, Darlehen von Bank B, Leasing von Bank C) werden zu einem einzigen zusammengefasst – das vereinfacht den Verwaltungsaufwand und bietet mitunter auch einen Zinsvorteil.
5. Verlängerung der Amtszeit
Verlängern Sie einen 5-jährigen Kredit mit hohen monatlichen Raten auf 10 Jahre – niedrigere monatliche Raten, höhere Gesamtzinskosten, aber besserer Cashflow.
Refinanzierungskosten
- Vorfälligkeitszinsen: Bei vorzeitiger Rückzahlung eines alten Darlehens fallen oft Zinsen in Höhe von 3 bis 12 Monaten an. Beispiel: Bei einem Darlehen von 500.000 € und 4 % Zinsen beträgt die Vorfälligkeitsgebühr nach 6 Monaten 10.000 €.
- Beratungsgebühren: 1.500 € - 5.000 € für einen Finanzberater.
- Notargebühren: 1.000 € - 2.500 € für Hypotheken-/Pfandurkunde (für Immobilien).
- Bewertung: 500-1.500 € für ein Immobiliendarlehen.
- Einrichtungskosten: 500-1.500 € neuer Kredit.
- Laufende Kosten: Der neue Kredit verursacht neue periodische Kosten.
Faustregel: Die gesamten Refinanzierungskosten betragen in der Regel 1-3 % des Darlehensbetrags.
Strafzinsen berechnen
Die Strafzinsen berechnen sich aus der Differenz zwischen dem alten Zinssatz (Vertragszins) und dem neuen Zinssatz (vergleichbarer Kredit). Formel:
Strafzinsen = (alte Zinsen – neue Zinsen) × Restbetrag × verbleibende Laufzeit
Beispiel: Darlehen über 500.000 €, alter Zinssatz 4,5 %, neuer vergleichbarer Zinssatz 3 %, Restlaufzeit 4 Jahre. Vorfälligkeitsentschädigung = (4,5 % – 3 %) × 500.000 € × 4 = 30.000 €.
Die Konditionen der Banken variieren je nach Vertrag. Hypothekendarlehen: feste, gesetzlich gedeckelte Strafgebühren. Geschäftskredite: Vertragsbedingungen nach Ermessen des Kreditinstituts.
Break-Even-Berechnung
Bei einer Refinanzierung lohnt es sich:
Gesamter Zinsvorteil > Gesamte Refinanzierungskosten
Karims Darlehen (500.000 €, Restlaufzeit 4 Jahre, 4,5 % Zinsen) im Vergleich zu einem neuen Darlehen (3 % Zinsen):
- Zinsertrag: 1,5 % × 500.000 € × 4 Jahre = 30.000 €.
- Strafzinsen: 30.000 €.
- Beratung + Notar + Wertgutachten: 5.000 €.
- Nettoeffekt: -5.000 € — den Aufwand nicht wert.
Bei einer stärkeren Zinssenkung (1,5 % → 2,5 %): Zinsertrag 50.000 € – Strafgebühr 30.000 € – Kosten 5.000 € = 15.000 € Gewinn. Es lohnt sich.
Schritt-für-Schritt-Plan
- Aktuelle Situation: aktueller Zinssatz, Saldo, Restlaufzeit, Strafzinsklausel.
- Marktforschung: Angebote von 3-5 Banken für einen vergleichbaren Kredit einholen.
- Berechnung: Zinsertrag × Restlaufzeit vs. alle Kosten + Strafgebühr.
- Fazit: positiver Nettoeffekt und Raum für Überraschungen.
- Aufnahme eines neuen Kredits: Vertrag, Hypothekenurkunde, erste Anzahlung.
- Altes Darlehen ablösen: Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung + Restbetrag.
- Verwaltung: Neuer Kredit auf dem Konto, Hypothekenurkunde erhalten.
Steuerliche Aspekte
- Strafzinsen abzugsfähig: ja, abzugsfähig als Finanzierungskosten (Art. 3.21 Einkommensteuergesetz / Art. 8 Körperschaftsteuergesetz).
- Beratung/Notar: als Zinsaufwand abzugsfähig oder über die Laufzeit kapitalisiert.
- Zinsen auf neue Darlehen: voll abzugsfähig.
Bei einem gewerblichen Immobilienkredit ergibt sich aus den Zinsersparnissen ein Nettosteuereffekt. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 25,8 % entsprechen 7.500 € Bruttozinsersparnis 5.565 € netto.
Ehrliche Empfehlung
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Zinsen um mindestens 1 % sinken und die Restlaufzeit über 3 Jahre beträgt oder wenn sich die Bonität des Kreditnehmers verbessert. Ziehen Sie einen unabhängigen Finanzberater hinzu (1.500–5.000 €) – nicht Ihre Hausbank, da diese ein Eigeninteresse hat. Vergleichen Sie mindestens drei Angebote. Berücksichtigen Sie alle Kosten, nicht nur die Zinsen. Bei einem Immobilienkredit sollten Sie einen Sicherheitszuschlag für unerwartete Strafgebühren oder Bewertungsabweichungen einplanen.
Weitere Themen: KMU-Kredite, Betriebsmittelfinanzierung und Grunderwerbsteuer für Gewerbeimmobilien.
Häufig gestellte Fragen
Die Ablösung eines bestehenden Kredits durch einen neuen (günstigeren) Kredit. Typische Gründe: sinkende Zinsen, bessere Konditionen, Laufzeitverlängerung oder Zusammenlegung mehrerer Kredite. Oft attraktiv für KMU, deren Zinsbindungsfrist ausläuft.
Bei einer Zinssenkung von 1 % oder mehr mit einer Restlaufzeit von über 3 Jahren oder bei verbesserter Bonität des Schuldners. Berechnung: Zinsvorteil × Restlaufzeit vs. Vorfälligkeitsentschädigung + Beratungs- + Notargebühren. Positiver Nettoeffekt = Refinanzierung.
Entschädigung an die ehemalige Bank für vorzeitige Rückzahlung – basierend auf dem Zinsausfall der verbleibenden Laufzeit. Formel: (ehemaliger Zinssatz – aktueller Marktzins) × Restbetrag × Restlaufzeit. Bei Unternehmenskrediten erfolgt die Festlegung im Ermessen des Vertrags.
Verzugszinsen (3–12 Monate Zinsen, oft mehrere Tausend Euro), Beratungskosten 1.500–5.000 €, Notarkosten 1.000–2.500 € für Immobilien, Wertgutachten 500–1.500 €, Bearbeitungsgebühren für neue Kredite. Die Gesamtkosten betragen in der Regel 1–3 % der Kreditsumme.
Ja, Verzugszinsen bei einer Refinanzierung sind als Finanzierungskosten abzugsfähig (Art. 3.21 Einkommensteuergesetz / Art. 8 Körperschaftsteuergesetz). Bei einem Körperschaftsteuersatz von 25,8 % wird ein Viertel der Verzugszinsen steuerlich geltend gemacht. Dadurch wird eine Refinanzierung häufiger rentabel.
Traditionelle Banken: ING, Rabobank, ABN Amro, Triodos. Spezialisten für KMU: Funding Circle, October, Spotcap, Qredits. Für Immobilien: auch NIBC, Achmea. Wir empfehlen mindestens drei Angebote zum Vergleich.
6–12 Wochen: 2 Wochen Angebotsvergleich, 4–6 Wochen Bankabwicklung und Bonitätsprüfung, 1–2 Wochen notarielle Abwicklung. Bei einem Immobilienkredit mit Wertgutachten: länger. Planen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Zinsbindungsfrist.