MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Designrechte schützen das äußere Design von Produkten – Möbel, Kleidung, Verpackungen, Schmuck. Die Registrierung beim BOIP (Benelux, 150 €) oder EUIPO (EU, 350 €) gilt für 5 Jahre und kann auf maximal 25 Jahre verlängert werden. Voraussetzung sind Neuheit (das Design darf der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sein) und Eigenart. Wichtig: Sobald Sie das Design der Öffentlichkeit präsentieren (z. B. auf einer Messe oder online), haben Sie 12 Monate Zeit zur Registrierung – andernfalls erlischt der Neuheitsanspruch. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Verfahren, den Kosten und wie Mayas Produktdesignerin eine Möbelkollektion schützt.
Die kurze Antwort
- Worum geht es: Schutz des äußeren Designs von Produkten (2D oder 3D).
- Wo: BOIP (Benelux, 150 €) oder EUIPO (EU, 350 €).
- Laufzeit: 5 Jahre, verlängerbar auf maximal 25 Jahre.
- Zustand: Neuheit (nirgends öffentlich bekannt) und individueller Charakter.
- Nachfrist: 12 Monate nach Erstveröffentlichung, um sich weiterhin registrieren zu können.
Was fällt unter Designrechte?
Das äußere Erscheinungsbild eines Produkts, bestimmt durch:
- Linien, Konturen, Farben.
- Form, Struktur, Material.
- Ornamentik, Dekoration.
Beispiele:
- Möbel (Stühle, Tische, Lampen).
- Verpackung (Flaschen, Kartons, Etiketten).
- Mode (Kleidungsschnitte, Schuhe, Accessoires).
- Schmuck und Accessoires.
- Elektronik (Smartphone-Design, Kopfhörer).
- Spielzeug.
- Grafikdesign (Icons, Layouts).
NICHT durch Designrechte abgedeckt:
- Funktionell bestimmtes Design (rein technisch notwendig).
- Teil eines komplexen Produkts, der im normalen Gebrauch nicht sichtbar ist.
- Modelle, die ausschließlich für die Integration in ein anderes Produkt konzipiert wurden.
Geschäftsbedingungen
1. Neuheit
Das identische Modell darf nirgendwo auf der Welt öffentlich bekannt sein – weder auf Messen, Websites, in sozialen Medien noch durch vorherigen Verkauf. Vorherige Veröffentlichung eines identischen Modells = Verlust der Neuheit = keine Registrierung möglich.
2. Unverwechselbarer Charakter
Der Gesamteindruck beim informierten Nutzer unterscheidet sich von bestehenden Modellen. Subjektives Kriterium – die Modelle müssen nicht identisch sein, aber „ausreichend unterschiedlich“.
Die 12-monatige Nachfrist
Wichtige Ausnahme vom Neuheitserfordernis: Der Designer hat nach der Erstveröffentlichung 12 Monate Zeit, sein Produkt anzumelden. In der Praxis bedeutet das: Ein Möbeldesigner kann seine Kollektion auf einer Messe präsentieren, die Marktresonanz testen und sich dann innerhalb von 12 Monaten anmelden.
Vor dem 13. Monat: Neuheitswert verloren – Registrierung nicht mehr möglich.
Kosten
BOIP (Benelux)
- 150 € pro Modell für 5 Jahre.
- Verlängerung: 50 € (nach 5 Jahren), steigend pro Laufzeit.
- Maximale Laufzeit: 25 Jahre (5 Raten).
EUIPO (EU)
- 350 € für das erste Modell ausstehend.
- 175 € pro zusätzlichem Modell in derselben Anfrage.
- Verlängerung: 90–180 € je nach Laufzeit.
- Maximale Laufzeit: 25 Jahre.
International (Haager Übereinkommen)
Weltweite Abdeckung über das Haager WIPO-System. Ab 397 € für die Basisanmeldung + pro Land.
Verfahren
- Antragsformular: online bei BOIP oder EUIPO.
- Bilder hochladen: Mehrere Ansichten des Modells (Draufsicht, Vorderansicht, Seitenansicht, Perspektive). Bis zu 10 Bilder pro Modell.
- Produktbeschreibung: kurz, z. B. „Stuhl“ oder „Verpackung für Erfrischungsgetränke“.
- Klassifizierung in Locarno: Haupt- und Unterkategorie auswählen (ähnlich wie bei Nizza für Marken).
- Zahlung: € 150-€ 350.
- Beurteilung: Formalitätsprüfung (1-2 Wochen), keine inhaltliche Prüfung (anders als bei Marken).
- Anmeldung: in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen.
Das EUIPO bietet die „aufgeschobene Veröffentlichung“ an – die Registrierung bleibt 30 Monate lang geheim. Praktisch für Produkteinführungen: Schutz, ohne die Konkurrenz zu warnen.
Was passiert, wenn der Neuheitswert in Frage gestellt wird?
Keine vorherige inhaltliche Prüfung – der Schutz beginnt mit der Registrierung. Dritte können jedoch nachträglich eine „Vernichtungserklärung“ verlangen:
- Nachweis eines bereits existierenden identischen oder sehr ähnlichen Modells.
- Bewertung durch BOIP/EUIPO oder Gericht.
- Wenn die Einwände begründet sind: Die Konstruktion wird für ungültig erklärt, und der Schutz erlischt.
Daher gilt: Vorab-Recherchen vor der Anmeldung und Antragstellung beugen späteren Problemen vor.
Designrechte neben dem Urheberrecht
Design kann auch urheberrechtlich geschützt sein – als originelles kreatives Werk. Praktisch:
- Urheberrecht: automatisch, lebenslang + 70 Jahre, der Nachweis der Urheberschaft kann jedoch schwierig sein.
- Designrecht: eingetragen, befristet auf 25 Jahre, starke Beweiskraft.
Für Designer: Die Kombination ist ideal – Urheberrecht für alle Werke, Designregistrierung für wirtschaftlich wichtige Designs.
Durchsetzung
Im Falle einer Rechtsverletzung (identisches oder ähnliches Produkt ohne Genehmigung):
- Aufforderungsschreiben über einen Anwalt für geistiges Eigentum.
- Beglaubigtes Verfahren zur Erwirkung einer sofortigen einstweiligen Verfügung (in der Regel 4-8 Wochen).
- Grundstücksrechtlicher Fall auf Schadensersatz und Herausgabe des Gewinns.
- EU-Zollbehörden wollen Einfuhr von gefälschten Produkten stoppen.
Beispiel einer Kostenstrategie
Möbelkollektion bestehend aus 5 Stühlen:
- BOIP: 5 × € 150 = € 750.
- EUIPO-Einzelanmeldung (alle 5): € 350 + 4 × € 175 = € 1.050.
- Das EUIPO hat seine weltweite Expansion über das Haager Übereinkommen vorangetrieben: zusätzliche 397 € pro Land.
EUIPO bietet Versicherungsschutz für 27 EU-Länder gegen einen relativ geringen Aufpreis. Nur für die Benelux-Länder: BOIP ist ausreichend.
Ehrliche Empfehlung
Für Produktdesigner und Designer: Registrieren Sie Ihre Designs vor der Veröffentlichung (oder innerhalb der 12-monatigen Schonfrist). EU-Unternehmen wird die Anmeldung beim EUIPO dringend empfohlen – Mehrfachanmeldungen sind effizient. Für einzigartige, wirtschaftlich wertvolle Designs: Beantragen Sie zusätzlich ein Urheberrechtszertifikat (i-DEPOT) als Backup. Für internationale Projekte: Haager Übereinkommen über die WIPO. Investieren Sie in hochwertige Fotos für die Registrierung – unscharfe Bilder mindern den Schutz.
Weitere Themen: Was ist geistiges Eigentum, Urheberrechtsschutz und Patent?
Häufig gestellte Fragen
Schutz des äußeren Produktdesigns – Linien, Konturen, Farben, Form, Dekoration. Erfordert eine Registrierung beim BOIP (Benelux) oder EUIPO (EU). Laufzeit: 5 Jahre, verlängerbar auf maximal 25 Jahre.
BOIP: 150 € pro Design für 5 Jahre. EUIPO: 350 € für das erste Design + 175 € für jedes weitere Design in derselben Anmeldung. Verlängerung bei Fristablauf: 90–180 €. International über das Haager Übereinkommen: ab 397 € pro Land.
Neuheit (identisches Modell nirgendwo öffentlich bekannt) und Unterscheidungskraft (der Gesamteindruck unterscheidet sich von bestehenden Modellen). Es liegt keine sachliche Vorbewertung vor, jedoch können Dritte nachträglich die Nichtigerklärung verlangen, wenn sie den Stand der Technik nachweisen.
Die Registrierung ist innerhalb von 12 Monaten nach Erstveröffentlichung möglich. Designer können ihre Arbeit auf einer Messe präsentieren, die Marktresonanz einschätzen und sich anschließend registrieren. Ab dem 13. Monat ist der Neuheitsfaktor verloren gegangen, eine Registrierung ist nicht mehr möglich.
Bis zu 10 Bilder pro Modell aus verschiedenen Perspektiven (Draufsicht, Vorderansicht, Seitenansicht, Perspektive). Je detaillierter die Bilder, desto besser der Schutz. Unscharfe oder minderwertige Bilder verringern den Schutz – investieren Sie in professionelle Produktfotografie.
Urheberrecht: entsteht automatisch mit der Entstehung, gilt lebenslang +70 Jahre, der Nachweis der Urheberschaft kann schwierig sein. Designrechte: Registrierung, maximal 25 Jahre, starke Beweiskraft. Für wirtschaftlich wertvolle Designs ist die Kombination ideal.
Option des EUIPO: Die Registrierung bleibt 30 Monate lang geheim. Für Produkteinführungen: Sichern Sie sich im Voraus Schutz, ohne Ihre Wettbewerber zu warnen. Anschließend erfolgt die automatische Veröffentlichung oder Rücknahme innerhalb des festgelegten Zeitraums.