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Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz: In den Niederlanden gilt an den meisten Arbeitsplätzen ein generelles Rauchverbot, und auch Raucherräume in Gebäuden sind verboten. Eine klare Rauchrichtlinie verdeutlicht die Regeln und schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern der NVWA führen. Im Folgenden erfahren Sie, wo das Rauchverbot gilt und was Ihre Rauchrichtlinie beinhalten sollte.
Wo gilt das Rauchverbot am Arbeitsplatz?
Rauchen am Arbeitsplatz birgt Gesundheitsrisiken – nicht nur für den Raucher selbst, sondern auch für Passivraucher (mit Risiken wie Asthma, Bronchitis und Lungenkrebs). Daher gilt in den meisten Betrieben ein Rauchverbot, und Raucherräume in Gebäuden sind verboten. Das Verbot gilt sowohl für gewerbliche als auch für öffentliche Gebäude.
Wichtige Nuancen:
- Das Verbot nicht für Heimarbeitsplätze;
- Arbeitnehmer, die in fremden Haushalten arbeiten (z. B. Haushaltshilfen), dürfen den Bewohnern das Rauchen in ihren eigenen vier Wänden nicht verbieten. Der Arbeitgeber kann jedoch die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigen, beispielsweise indem er sie Nichtrauchern zuweist
- Das Verbot gilt auch in Firmenwagen und im Gastgewerbe (Rauchen ist auf einer Außenterrasse erlaubt).
Bußgelder für Verstöße gegen das Rauchverbot
Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherschutz (NVWA) überwacht die Einhaltung des Rauchverbots und kann Bußgelder verhängen. HINWEIS: Die Bußgeldbeträge (im Originalartikel mit ca. 450 bis 450.000 Euro angegeben) können sich ändern – bitte erfragen Sie die aktuellen Beträge bei der NVWA.
Was gehört zu einer Richtlinie zum Rauchen?
Eine Rauchrichtlinie regelt die Bestimmungen zum Rauchen und schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Sie kann Folgendes beinhalten:
- wo Mitarbeitern und/oder Besuchern das Rauchen erlaubt bzw. verboten ist;
- die Folgen eines Regelverstoßes;
- Mögliche Hilfe beim Aufhören mit dem Rauchen.
Wenn Ihr Unternehmen einen Betriebsrat hat, muss dieser die Raucherrichtlinie genehmigen. Passen Sie die Richtlinie an Ihre Gegebenheiten an: Große Unternehmen wenden oft andere Regeln an als kleine, und Sie können die Regelungen je nach Raum variieren. Sie können das Rauchen sogar auf dem gesamten Firmengelände, sowohl in Innenräumen als auch im Freien, verbieten.
Rauchen und längeres Arbeiten
Ein rauchender Mitarbeiter gilt während der Raucherzeit als nicht arbeitend. Sie können ihn zwar zur Nacharbeit verpflichten, jedoch nur, wenn dies in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Die meisten Arbeitgeber gestatten kurze Raucherpausen ohne zusätzliche Arbeitszeit, sofern diese nicht übermäßig lang sind – vergleichbar mit kurzen Pausen für einen Toilettenbesuch oder eine Kaffeepause.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich das Rauchen am Arbeitsplatz komplett verbieten?
Ja. Sie können das Rauchen auf dem gesamten Firmengelände, sowohl in Innenräumen als auch im Freien, verbieten. Falls Sie einen Betriebsrat haben, muss dieser die Regelung genehmigen.
Gilt das Rauchverbot auch bei der Arbeit von zu Hause aus?
Nein. Das gesetzliche Rauchverbot gilt nicht für private Arbeitsplätze. Ebenso wenig dürfen Bewohner am Arbeitsplatz in fremden Wohnungen am Rauchen gehindert werden.
Darf ich einen rauchenden Mitarbeiter überholen lassen?
Nur wenn dies in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Ansonsten werden kurze Raucherpausen in der Regel wie andere kurze Pausen behandelt.
Wer setzt das Rauchverbot durch?
Die NVWA überwacht die Einhaltung der Vorschriften und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Raucherrichtlinie?
Eine gute Raucherrichtlinie schützt die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, trägt zu einem angenehmen Arbeitsumfeld bei und beugt Bußgeldern vor. Eine solche Richtlinie wird stets individuell angepasst.
Unsere für Arbeitsrecht erstellen eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Raucherrichtlinie. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.