MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Energieinvestitionszulage (EIA) ist eine Steuervergünstigung: Zusätzlich zur regulären Abschreibung erhalten Sie einen zusätzlichen Abzug von 40 % auf Investitionen in Energieeinsparung und nachhaltige Energie. Für private Kapitalgesellschaften (BVs) reduziert dies direkt die Körperschaftsteuer. Obergrenze 2024: 136 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr; Mindestbetrag 2.500 Euro pro Investition. Nur für Investitionen, die in der RVO-Energieliste aufgeführt sind – vorherige Anmeldung erforderlich und jährliche Aktualisierung. Im Folgenden: Funktionsweise, förderfähige Investitionen und wie Saskias kleines Solardach und ihre Wärmepumpe zusammen 80.000 Euro EIA einbringen.
Die kurze Antwort
- Was: ein zusätzlicher Steuerabzug von 40 % auf Investitionen in Energieeinsparung/Nachhaltigkeit.
- Rechtsgrundlage: Art. 3.42 Einkommensteuergesetz / Art. 8 Körperschaftsteuergesetz.
- Energieliste: RVO veröffentlicht sie jährlich; nur darin aufgeführte Investitionen.
- Schwellenwert: Mindestens 2.500 € pro Investition.
- Obergrenze: 136 Millionen Euro pro Unternehmen und Jahr (2024).
Wie funktioniert die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Steuerzwecke?
Für eine förderfähige Investition von 50.000 €:
- Standardabschreibung: 50.000 € über die Nutzungsdauer (z. B. 10 Jahre = 5.000 €/Jahr).
- EIA-Abzug: 40% × 50.000 € = 20.000 € — direkt im Jahr der Investition.
- Steuerersparnis (Körperschaftsteuer 25,8%): 20.000 € × 25,8% = 5.160 € niedrigere Körperschaftsteuer.
Für KMU-Gesellschaften mit BV-Struktur: direkter Liquiditätsgewinn. Für Selbstständige: Abzug in der Einkommensteuererklärung, vergleichbarer Effekt.
Die Energieliste
RVO veröffentlicht die Energieliste jährlich – nur darin aufgeführte Investitionen qualifizieren sich. Kategorien:
- Beleuchtung (LED, Tageslichtsysteme).
- Heizung und Klimatisierung (Wärmepumpen, Hocheffizienz-Heizkessel).
- Isolierung von Gebäuden und Rohrleitungen.
- Prozesseffizienz (Frequenzumrichter, Druckluftmanagement).
- Erneuerbare Energien (Solarpaneele, Solarwarmwasserbereiter, Kleinwindkraftanlagen).
- Elektromobilität (Ladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzung).
- Wärmerückgewinnung.
Die Liste wird jedes Jahr aktualisiert – was 2023 noch infrage kam, kann 2024 bereits nicht mehr berücksichtigt sein. Prüfen Sie daher vor dem Kauf immer die aktuelle Liste.
Investitionen, die NICHT qualifiziert sind
- Investitionen in Wohnimmobilien (selbstgenutzte oder vermietete Objekte).
- Investitionen, die bereits gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Mindestdämmung in Neubauten).
- Investitionen vor Benachrichtigung der RVO (3-Monats-Frist).
- Gebrauchte Anlagen (Umweltverträglichkeitsprüfung wurde vom Vorbesitzer bereits beantragt).
Antragsverfahren
- Investitionspläne: Informationen zu den Codes finden Sie in der Energieliste.
- Einkäufe: Bestell-/Rechnungsdatum.
- Meldung an die RVO: innerhalb von 3 Monaten nach der Bestellung — via eLoket.
- Erklärung: RVO stellt eine EIA-Erklärung mit Code und Betrag aus.
- Körperschaftsteuererklärung: 40% Abzug im Jahr der Investition.
- Aufbewahrungspflicht: Dokumente 7 Jahre lang aufbewahren (RVO führt Stichprobenkontrollen durch).
Kombination mit anderen Systemen
Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann kombiniert werden mit:
- MIA/Vamil: für spezifische Umweltinvestitionen – andere Liste, andere Prozentsätze.
- SDE++: für die Energieerzeugung — beachten Sie die Kumulierungsregeln.
- BMKB-Garantie: für Bankfinanzierungen von Investitionen.
- Regionale Energiesubventionen: Provinz oder Gemeinde.
Nicht kombinierbar mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Subventionen, die dieselbe Investition bereits subventionieren (keine Doppelsubventionierung). Bei Investitions- und Umweltverträglichkeitsprüfungen für dieselbe Investition: Wählen Sie eine, nicht beide.
Saskias Investition
Saskias Cleantech-Startup investiert 60.000 € in Solaranlagen und 40.000 € in eine Wärmepumpe für ein Geschäftsgebäude. Beides auf Energielijst:
- Gesamtinvestition: 100.000 €.
- EIA-Abzug 40%: 40.000 €.
- Körperschaftsteuerersparnis (25,8%): 10.320 €.
- Effektiv: Die Investitionen wurden um 10,3 % reduziert.
Zusätzlich zur regulären Abschreibung über 10–25 Jahre. Die Kombination mit EIA- und Landeszuschüssen für Solaranlagen ist nicht immer möglich – Rücksprache mit einem Berater erforderlich.
Fallstricke
- Meldung zu spät: Nach 3 Monaten kein Anspruch mehr.
- Falscher Code: Die Investition stimmt nicht mit dem gemeldeten Code überein → Ablehnung.
- Gesetzliche Investition: keine Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Kumulierung: Das Stapeln mit MIA/SDE++ ist oft nicht möglich.
- Gebraucht: in der Regel nicht ausreichend.
Ehrliche Empfehlung
Für jedes KMU, das in Energieeinsparung oder nachhaltige Energie investiert: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) lohnt sich fast immer – 40 % zusätzlicher Steuerabzug ohne Aufwand (einfaches RVO-Formular). Am wichtigsten: Prüfen Sie die Energieliste im Voraus und melden Sie sich innerhalb von drei Monaten. Bei größeren Investitionen oder der Kombination mit anderen Förderprogrammen ist die Beratung durch einen Förderberater ratsam. Bewahren Sie die Unterlagen sieben Jahre lang für Stichproben auf.
Weitere Themen: Subventionsübersicht, VEKI und SDE++.
Häufig gestellte Fragen
Investitionsabzug für Energie: Steuerliche Vergünstigung (Art. 3.42 Einkommensteuergesetz / Art. 8 Körperschaftsteuergesetz). Zusätzlich zur regulären Abschreibung besteht ein weiterer Abzug von 40 % für Investitionen in Energieeinsparung und nachhaltige Energie. Für BVs: Reduziert direkt die Körperschaftsteuer.
Ausschließlich Investitionen, die auf der jährlichen RVO-Energieliste aufgeführt sind: Beleuchtung, Heizung, Dämmung, Prozesseffizienz, erneuerbare Energien, Elektromobilität, Wärmerückgewinnung. Die Liste wird jährlich aktualisiert – bitte prüfen Sie die aktuelle Version vor dem Kauf.
Mindestens 2.500 € pro Investition. Obergrenze von 136 Millionen € pro Unternehmen und Jahr (2024). Innerhalb dieser Grenzen: 40 % zusätzlicher Abzug zusätzlich zur regulären Abschreibung.
Investition tätigen → Meldung an RVO über eLoket innerhalb von 3 Monaten → RVO stellt Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht aus → 40 % Abzug bei der Körperschaftsteuer/Einkommensteuererklärung. Aufbewahrungsfrist für Stichprobenprüfungen: 7 Jahre. Unkompliziertes Verfahren, keine inhaltliche Prüfung.
Keine Doppelförderung für dieselbe Investition. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Management-Investitionsprüfung (MIA): pro Investition ist nur eine Förderung möglich. UVP und BMKB-Garantie: kombinierbar. UVP und regionale Energiesubventionen: Einzelfallprüfung. SDE++ hat eigene Kumulierungsregeln.
Nach drei Monaten ab Vertragsdatum: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht mehr möglich. Strenge Beschränkung. Bei Investitionen mit mehreren Raten: Bitte erstellen Sie für jede Rate einen Bericht innerhalb Ihres eigenen Dreimonatszeitraums.
Bei einer förderfähigen Investition von 100.000 € und einem Körperschaftsteuersatz von 25,8 % ergibt sich eine direkte Steuerersparnis von 10.320 €. Die effektive Investitionsreduzierung beträgt 10,3 %. Bei größeren Beträgen – von Zehntausenden bis zu Millionen von Euro für Industrieunternehmen – steigt der Effekt entsprechend.