Um zu unternehmen

Denken Sie rechtzeitig an die Unternehmensnachfolge

Denken Sie rechtzeitig an Ihre Unternehmensnachfolge: Sie können Ihr Unternehmen verkaufen (durch eine Anteilsübertragung oder eine Vermögens- und Schuldenübertragung), es ganz oder teilweise verschenken (oft steuerlich vorteilhaft dank der Unternehmensnachfolgeregelung) oder die Übergabe für den Fall regeln, dass...

Veröffentlicht am 18. Oktober 2021 von MKBjuristen.nl
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Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihre Unternehmensnachfolge: Sie können Ihr Unternehmen verkaufen (durch eine Anteilsübertragung oder eine Vermögens-/Verbindlichkeitstransaktion), es ganz oder teilweise verschenken (oft steuerlich vorteilhaft dank der Unternehmensnachfolgeregelung) oder die Übergabe für den Fall Ihres unerwarteten Todes regeln. Die Konsequenzen hängen von der Rechtsform ab, daher sind Regelungen zu Lebzeiten einem Testament allein vorzuziehen.

Irgendwann werden Sie nicht mehr an der Spitze stehen: Sie gehen in den Ruhestand, Ihre Kinder übernehmen oder Sie verkaufen Ihre Anteile. Im Idealfall verläuft die Nachfolge reibungslos, doch manchmal ist ein unerwartetes Ereignis – wie ein plötzlicher Tod – der Auslöser. Ein Grund, sorgfältig nachzudenken.

Verkauf des Unternehmens

Wie ein Verkauf abläuft, hängt von der Rechtsform ab. Bei einem Einzelunternehmen gibt es keine Anteile; in diesem Fall bietet sich ein Gesellschaftsvertrag an. Bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) schließt man einen Kooperationsvertrag mit dem Nachfolger ab, der sich in das Geschäft einarbeitet, während man selbst später ausscheidet.

In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) können Sie die Anteile verkaufen. Hierfür benötigen Sie einen Kaufvertrag . Bei einer vollständigen Übertragung verlieren Sie die Kontrolle vollständig. Wenn Sie Mitspracherecht behalten möchten, kann der Nachfolger Geschäftsführer werden, während Sie mit (einem Teil) der Anteile die Aufsicht behalten.

Spenden Sie an das Unternehmen

Die Übertragung muss nicht zwangsläufig einen Bargewinn abwerfen: Sie können Ihr Unternehmen beispielsweise ganz oder teilweise Ihren Kindern schenken. Grundsätzlich fällt Schenkungssteuer an, die jedoch dank der Unternehmensnachfolgeregelungen oft begrenzt ist – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Lassen Sie sich daher im Vorfeld beraten.

Tod und Unternehmensnachfolge

Die Folgen eines Todesfalls hängen von der Rechtsform ab. In einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) wird das Unternehmen mit dem Tod eines Gesellschafters grundsätzlich automatisch aufgelöst; die verbleibenden Gesellschafter können es nur auf Grundlage einer zu Lebzeiten des Verstorbenen geschlossenen vertraglichen Vereinbarung weiterführen. Bei einer juristischen Person besteht dieses Problem nicht.

Regelungen zu Lebzeiten sind immer vorzuziehen, aber eine testamentarische Verfügung ist besser als gar keine. Darin legen Sie fest, wie die Weiterführung Ihrer Altersvorsorge sichergestellt wird, was mit Ihrer Rentenversicherung geschieht und wie ein steuerlich günstiger Übergang gestaltet wird; Sie können auch einen Testamentsvollstrecker benennen. Ein Notar erstellt ein solches Testament.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Unternehmen übertragen?

Durch Verkauf (von Anteilen oder Vermögenswerten und Verbindlichkeiten), Schenkung (oft steuerlich vorteilhaft im Rahmen der Unternehmensnachfolge) oder eine Regelung für den Todesfall. Die beste Form hängt von Ihrer Rechtsform und Ihren Wünschen ab.

Was geschieht mit meiner Komplementärgesellschaft, wenn ich sterbe?

Grundsätzlich wird die offene Handelsgesellschaft aufgelöst, sofern keine vertragliche Fortführungsvereinbarung besteht. Im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) oder einer Aktiengesellschaft (NV) bleibt die juristische Person bestehen.

Reicht ein Testament für die Unternehmensnachfolge aus?

Es ist besser als nichts, aber eine Regelung zu Lebzeiten ist vorzuziehen. Dies gewährleistet Kontinuität und ermöglicht Ihnen, Ihre Steuersituation zu optimieren.

Beratung zur Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge erfordert oft sorgfältige Planung. Die Rechtsexperten von MKB Juristen beraten Sie und erstellen die entsprechenden Verträge. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie einen Termin.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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