Um zu unternehmen

Das Ende einer Ehe muss nicht das Ende der Angelegenheit bedeuten

Eine Scheidung muss nicht das Ende Ihres Unternehmens bedeuten, doch spielt Ihr Unternehmen oft eine Rolle bei der Vermögensaufteilung. Wie diese ausgeht, hängt maßgeblich von Ihrem ehelichen Güterstand ab: Leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft?.

Veröffentlicht am 23. Mai 2022 von MKBjuristen.nl
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Eine Scheidung muss nicht das Ende Ihres Unternehmens bedeuten, doch spielt Ihr Unternehmen oft eine Rolle bei der Vermögensaufteilung. Der Ausgang hängt maßgeblich von Ihrem ehelichen Güterstand ab: Leben Sie in einer Gütergemeinschaft oder haben Sie einen Ehevertrag? Gut getroffene Vereinbarungen im Voraus schützen Ihr Unternehmen.

Ihre Angelegenheit im Scheidungsverfahren

Im Falle einer Scheidung müssen Vermögenswerte aufgeteilt oder geregelt werden. Wenn Sie ein eigenes Unternehmen besitzen, fällt dessen Wert häufig darunter. Die Frage ist, ob Ihr Partner am Unternehmen oder dessen Wertsteigerung beteiligt wird und wenn ja, in welchem ​​Umfang. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Fortbestand Ihres Unternehmens.

Das Regime bestimmt vieles

Bei einer Ehe mit beschränkter Gütergemeinschaft fällt das Unternehmen oder dessen Wert oft (teilweise) in den Güterstand und muss aufgeteilt werden. Anders verhält es sich bei einem Ehevertrag: Je nach Vereinbarung bleibt das Unternehmen entweder von der Aufteilung ausgenommen oder es greift eine Ausgleichsklausel. Lesen Sie Ihren Ehevertrag daher sorgfältig durch.

Bewertung und Aufkauf

Im Kern geht es oft um den Unternehmenswert zum Bewertungsstichtag. Diese Bewertung ist komplex und heikel: Eine Überbewertung kann dazu führen, dass Sie Ihren Partner mit Geld auszahlen müssen, das dem Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Eine unabhängige, fundierte Bewertung und klare Vereinbarungen sind daher unerlässlich.

Schützen Sie Ihr Unternehmen im Voraus

Vorbeugen ist besser als Heilen: Mit soliden Eheverträgen und, im Falle mehrerer Gesellschafter, einer Gesellschaftervereinbarung (beispielsweise mit einer Sperr- oder Angebotsklausel) schützen Sie das Unternehmen vor den Folgen einer Trennung. Am besten regeln Sie dies, bevor Probleme entstehen.

Häufig gestellte Fragen

Sollte ich meinem Partner Anteile an meinem Unternehmen geben?

Das hängt von Ihrem ehelichen Güterstand ab. Bei Gütergemeinschaft ist dies oft (teilweise) der Fall; bei einem Ehevertrag kommt es auf die getroffenen Vereinbarungen an.

Wie wird das Unternehmen bewertet?

Die Bewertung erfolgt zum Stichtag und wird häufig von einem unabhängigen Experten vorgenommen. Diese Bewertung ist für jeden potenziellen Kauf von entscheidender Bedeutung.

Wie kann ich mein Unternehmen im Falle einer Scheidung schützen?

Mit einem guten Ehevertrag und, im Falle mehrerer Gesellschafter, einer Gesellschaftervereinbarung. Dies sollte im Voraus geregelt werden.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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