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Darf ich einen Zeitungsartikel über mein Unternehmen teilen?

Sie dürfen einen Zeitungsartikel über Ihr Unternehmen nicht einfach als Screenshot oder Scan in sozialen Medien teilen: Der Artikel ist urheberrechtlich geschützt, und eine öffentliche Vervielfältigung ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Erlaubt ist hingegen die Verlinkung zum Artikel.

Veröffentlicht am 2. November 2021 von MKBjuristen.nl
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Sie dürfen einen Zeitungsartikel über Ihr Unternehmen nicht einfach als Screenshot oder Scan in sozialen Medien teilen: Der Artikel ist urheberrechtlich geschützt, und die öffentliche Vervielfältigung ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Was Sie tun können: Verlinken Sie den Artikel (oder betten Sie ihn ein, falls er frei zugänglich ist), fügen Sie ein kurzes Zitat hinzu, das Ihren eigenen Text unterstützt, oder bitten Sie den Urheberrechtsinhaber um Erlaubnis.

Wenn ein Artikel über Ihr Unternehmen erscheint, möchten Sie ihn sicher teilen. Verwenden Sie dafür aber nicht einfach einen Screenshot oder Scan: Das Urheberrecht liegt oft bei jemand anderem, und Sie riskieren eine Urheberrechtsklage. Wir besprechen Ihre Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie das Urheberrecht

Es ist keine gute Idee, den Artikel zu fotografieren oder einen Screenshot davon auf Facebook zu posten: Der Artikel ist urheberrechtlich geschützt, da er von jemandem verfasst wurde. Selbst wenn ein Foto von Ihnen abgebildet ist, sind Sie nicht automatisch der Urheberrechtsinhaber dieses Fotos. Daher dürfen Sie das Werk nicht ohne Genehmigung vervielfältigen – die private Nutzung (eine Kopie für zu Hause) ist erlaubt, nicht jedoch die öffentliche Weitergabe an Kunden und Follower.

Achten Sie auch auf Werke, die Sie selbst geschaffen haben: Wenn Sie einen Artikel für eine Fachzeitschrift geschrieben haben, sind Sie der Urheber, haben aber häufig das Urheberrecht durch eine Vereinbarung an den Verlag übertragen.

Verlinkungen sind erlaubt

Erlaubt ist es jedoch, einen Link zum Artikel zu teilen – beispielsweise auf Ihrer Facebook-Seite, damit Ihre Follower ihn einfach lesen können. Auf einer Website können Sie die Seite unter Umständen einbetten, sofern der Inhalt frei zugänglich ist. Ist der Artikel kostenpflichtig, funktioniert das nicht, und die Verlinkung eines Artikels in einer Printzeitung ist natürlich auch nicht möglich.

Sie dürfen innerhalb gewisser Grenzen zitieren

Sie dürfen aus dem Artikel zitieren: nicht den gesamten Text, sondern nur einen oder mehrere Sätze. Ein Zitat muss Ihre eigenen Informationen stützen und darf nicht wichtiger sein als der umgebende Text – schreiben Sie beispielsweise selbst eine Pressemitteilung über einen gewonnenen Preis und fügen Sie ein Zitat aus einer Fachzeitschrift ein. Ein Screenshot kann ebenfalls als Zitat dienen, jedoch nicht das Bild des gesamten Artikels; das Bild muss Ihre Aussage untermauern und darf nicht nur dekorativ sein. In der Praxis ist ein wörtliches Zitat die sicherste Option.

Sie können jederzeit um Erlaubnis fragen

Sie können auch einfach um Erlaubnis bitten. Wenn Sie den Artikel selbst verfasst haben, können Sie in die Vereinbarung aufnehmen, dass Sie ihn auf Ihrer Website und in sozialen Medien teilen dürfen. Auch Zeitungen erteilen häufig die Erlaubnis, einen Artikel über Ihr Unternehmen zu veröffentlichen – in der Regel unter der Voraussetzung, dass Sie eine gewisse Zeit (zum Beispiel eine Woche) warten, damit die Leser die Zeitung zunächst kaufen können.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich einen Screenshot eines Zeitungsartikels teilen?

So einfach ist das nicht. Die öffentliche Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Artikels ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Verlinkungen oder kurze Zitate sind jedoch erlaubt.

Darf ich einen von mir selbst verfassten Artikel teilen?

Nicht automatisch. Oftmals haben Sie die Urheberrechte an den Verlag übertragen. Überprüfen Sie Ihre Verträge oder holen Sie die Erlaubnis zur Weitergabe ein.

Wie kann ich einen Artikel sicher teilen?

Durch Verlinkung (oder Einbettung, sofern frei zugänglich), Angabe eines kurzen unterstützenden Zitats oder durch Einholung der Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers.

Fragen zum Urheberrecht und zur Weitergabe?

Die Urheberrechtsexperten von MKB Juristen beraten Sie, wie Sie Inhalte sicher teilen oder Genehmigungen einholen können. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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