MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Erstellung eines Affiliate-Vertrags erfordert die klare Definition der Kernpunkte der Zusammenarbeit: das Provisionsmodell, die Messung von Empfehlungen (Tracking), die Zahlungsmodalitäten, die Laufzeit und Kündigungsbestimmungen, die Haftung sowie die DSGVO-Bestimmungen zur Datenverarbeitung. Eine konkrete und messbare Formulierung dieser Elemente beugt den meisten Konflikten zwischen Werbetreibendem und Affiliate vor. Im Folgenden erläutern wir Ihnen alle Bestandteile eines guten Affiliate-Vertrags.
Die kurze Antwort
- Parteien und Rollen: Wer ist der Werbetreibende, wer ist der Affiliate?
- Provision: Modell (pro Verkauf, Lead oder Klick), Prozentsatz oder Betrag, Basis.
- Tracking: Messmethode, Cookie-Dauer und Zuordnungsregel.
- Zahlung: Ratenzahlung, Schwellenwert, Rückerstattungskorrektur und Mehrwertsteuer.
- Dauer: befristet oder unbefristet, Kündigungsfrist.
- Haftung und DSGVO: Verhaltensregeln, Freistellung und Auftragsverarbeitervereinbarungen.
Parteien und Art der Zusammenarbeit
Beginnen Sie mit einer klaren Beschreibung beider Parteien und ihrer Rollen. Der Werbetreibende bietet ein Produkt oder eine Dienstleistung an; der Affiliate bewirbt diese über seine eigenen Kanäle. Legen Sie fest, über welche Kanäle der Affiliate aktiv sein darf (Website, Newsletter, soziale Medien) und welche Methoden verboten sind, wie beispielsweise unerwünschte E-Mails oder das Bieten auf Markennamen in Werbeanzeigen. Dadurch wird von Anfang an klar definiert, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
Einführung des Provisionsmodells
Dies ist der Teil, der in der Praxis die meisten Meinungsverschiedenheiten auslöst. Formulieren Sie ihn so konkret wie möglich:
- Modell: Pay-per-Sale, Pay-per-Lead oder Pay-per-Click.
- Betrag: ein Prozentsatz des Umsatzes oder ein fester Betrag pro Konversion.
- Grundlage: Berechnung auf Basis des Brutto- oder Nettoumsatzes, einschließlich oder ausschließlich Mehrwertsteuer und Versandkosten.
- Korrekturen: So werden Rücksendungen, Stornierungen und unbezahlte Bestellungen bearbeitet.
- Gestaffelte Stufen: potenziell höhere Provision bei höherem Umsatz.
Je präziser die Grundlage, desto weniger Spielraum für Diskussionen während der Einigung.
Tracking und Zuordnung verwalten
Die Zuordnung eines Verkaufs bestimmt, wem dieser zugerechnet wird. Ohne klare Vereinbarungen hierzu ist selbst das beste Provisionsmodell wirkungslos. Dokument:
- Messmethode: Cookies, Tracking-Links, ein Affiliate-Netzwerk oder serverseitiges Tracking.
- Cookie-Laufzeit: das Attributionsfenster, zum Beispiel 30 Tage nach dem Klick.
- Attributionsregel: Last-Click oder First-Click, wenn ein Kunde über mehrere Partner gelangt.
- Reporting: Welches Dashboard oder welche Übersicht zeigt die Affiliate-Ansichten an und wie oft?
Aufgrund von Browserbeschränkungen bezüglich Cookies gewinnt serverseitiges Tracking zunehmend an Bedeutung; daher sollte explizit angegeben werden, wie die Messungen durchgeführt werden.
Zahlung und Rechnungsstellung
Regelung zu Zeitpunkt und Art der Abrechnung. Die Zahlung erfolgt üblicherweise monatlich, jedoch erst nach Abschluss des Verkaufs und Ablauf der Rückgabefrist. Dazu gehören:
- Zahlungsbedingung: beispielsweise innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende.
- Auszahlungsschwelle: ein Mindestbetrag, bevor eine Auszahlung erfolgt.
- Rechnungsstellung: Stellt der Affiliate die Rechnungen selbst aus oder arbeiten Sie mit Selbstabrechnung?
- MwSt.: Wird auf die Provision Mehrwertsteuer erhoben?
Laufzeit, Kündigung und Beendigung
Sie haben die Wahl zwischen einem befristeten Vertrag und einem unbefristeten Vertrag mit Kündigungsfrist (oft ein Monat). Außerdem sollten Sie Folgendes vereinbaren:
- Vorläufige Kündigung: Aus welchen Gründen und mit welcher Kündigungsfrist?
- Sofortige Kündigung: im Falle der Nichterfüllung, des Konkurses oder eines Verstoßes gegen die Verhaltensregeln.
- Auslauf: Wie werden Verkäufe behandelt, die nach der Kündigung noch in den Zuordnungszeitraum fallen?
- Entfernungsverpflichtung: Der Affiliate entfernt Links und Banner nach Vertragsende.
Haftung und DSGVO
Fügen Sie eine Klausel hinzu, die den Affiliate zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften verpflichtet – keine irreführende Werbung, kein Spam, keine Markenrechtsverletzungen – und ihn im Falle eines Verstoßes freistellt. Begrenzen Sie außerdem seine eigene Haftung, beispielsweise auf die im letzten Zeitraum gezahlte Provision.
Im Hinblick auf die DSGVO muss geklärt werden, wer der Verantwortliche und wer der Auftragsverarbeiter ist und ob eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Da Tracking fast immer personenbezogene Daten betrifft, gelten auch Cookie-Regeln: Besucher müssen informiert und ihre Einwilligung für nicht unbedingt notwendige Cookies eingeholt werden. Ein kurzes praktisches Beispiel: Ein SaaS-Unternehmen, das mit Dutzenden von Partnern zusammenarbeitet, hat einen einheitlichen Standardanhang mit DSGVO- und Tracking-Vereinbarungen erstellt, um sicherzustellen, dass jeder neue Partner denselben Bedingungen zustimmt.
Ehrliche Empfehlung
Für eine einfache Zusammenarbeit über ein etabliertes Affiliate-Netzwerk benötigen Sie selten einen eigenen Vertrag. Die Netzwerkbedingungen regeln üblicherweise das Provisionsmodell, das Tracking und die Zahlung. Einen Vertrag selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen, ist besonders sinnvoll bei direkter Zusammenarbeit mit Partnern, hohen Provisionen, Exklusivität oder sensiblen Kundendaten. Beginnen Sie in diesem Fall mit den sechs oben genannten Kernkomponenten und achten Sie besonders auf die korrekte Formulierung der Bestimmungen zu Tracking, Haftung und DSGVO, da hier die größten Risiken liegen.
Im Detail: Sehen Sie sich die Affiliate-Vereinbarung, lesen Sie zunächst, was eine Affiliate-Vereinbarung ist , oder finden Sie heraus, wann Sie eine Affiliate-Vereinbarung aufsetzen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Die Parteien und ihre Rollen, das Provisionsmodell, Tracking und Zuordnung, Zahlung und Rechnungsstellung, die Laufzeit und Kündigung sowie die Haftung gemäß DSGVO-Vereinbarungen. Diese sechs Komponenten bilden den Kern; ihre konkrete Formulierung beugt den meisten Konflikten vor.
Legen Sie das Abrechnungsmodell (pro Verkauf, Lead oder Klick), den Preis (Prozentsatz oder Festbetrag) und die Berechnungsgrundlage fest: Brutto- oder Nettoumsatz, inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten. Legen Sie außerdem fest, wie Retouren, Stornierungen und unbezahlte Bestellungen behandelt werden.
Die Cookie-Laufzeit (das Attributionsfenster) legt fest, wie lange nach einem Klick ein Kauf dem Affiliate noch zugerechnet wird. Häufig sind das 30 Tage. Ohne eine klare Vereinbarung darüber entstehen schnell Streitigkeiten darüber, wem welcher Verkauf zuzuordnen ist, insbesondere wenn Kunden über mehrere Partner kommen.
Üblicherweise erfolgt die Zahlung monatlich, jedoch erst nach Abschluss des Verkaufs und Ablauf der Rückgabefrist. Die Zahlungsbedingungen, etwaige Auszahlungsgrenzen, die Rechnungsstellungsmethode und die umsatzsteuerliche Behandlung sollten so festgelegt werden, dass die Abrechnung planbar ist.
Sie haben die Wahl zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Vertrag mit Kündigungsfrist, üblicherweise einem Monat. Vereinbaren Sie außerdem eine sofortige Kündigung bei Nichterfüllung oder Verstoß gegen die Verhaltensregeln sowie eine Abwicklungsregelung für Umsätze, die nach Vertragsende innerhalb des Cookie-Zeitraums liegen.
Ermitteln Sie, wer der Verantwortliche und wer der Auftragsverarbeiter ist und ob eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist. Da Tracking fast immer personenbezogene Daten umfasst, gelten auch die Cookie-Regeln: Besucher müssen informiert und ihre Einwilligung für nicht unbedingt notwendige Cookies eingeholt werden.
Für eine einfache Zusammenarbeit über ein Affiliate-Netzwerk reichen in der Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzwerks aus. Bei direkter Zusammenarbeit mit Partnern, hohen Provisionen oder sensiblen Daten ist eine separate Vereinbarung ratsam. Insbesondere sollten die Bestimmungen zu Tracking, Haftung und DSGVO sorgfältig formuliert werden.