MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung eines Kaufvertrags erfordert die klare Definition des Kaufgegenstands, des Preises, des Liefertermins, der Zahlungsbedingungen und der Folgen von Mängeln. Das Gesetz (Buch 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) regelt bereits vieles, doch gerade die vom Gesetz offengelassenen Punkte – Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung, Gefahrenübergang und Haftung – entscheiden darüber, ob Sie im Problemfall gut abgesichert sind. Im Folgenden finden Sie die Bestimmungen, die aufgenommen werden sollten, und die Entscheidungen, die Sie bewusst treffen müssen.
Die kurze Antwort
- Parteien und Fall: Wer verkauft was genau?
- Preis und Zahlung: Betrag, Mehrwertsteuer, Ratenzahlung(en) und Folgen bei Zahlungsverzug.
- Lieferung und Risiko: Wo, wann und in welchem Moment das Risiko übergeht.
- Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer.
- Konformität und Gewährleistung: Was kann der Käufer erwarten, welche Gewährleistung bieten Sie an?
- Haftung und Streitigkeiten: Haftungsbeschränkung, anwendbares Recht, zuständiges Gericht.
Erstellung eines Kaufvertrags: Beginnen wir mit den Grundlagen
Nennen Sie die Vertragspartner vollständig (Name, Handelsregisternummer, Adresse) und beschreiben Sie den Artikel so genau, dass keine Missverständnisse entstehen können: Marke, Art, Menge, Zustand (neu oder gebraucht) und alle Spezifikationen. Unpräzise Beschreibungen („eine Warenlieferung“) sind die häufigste Ursache für Konflikte. Geben Sie außerdem an, was *nicht* im Kaufpreis enthalten ist und ob zusätzliche Leistungen (Installation, Wartung) abgedeckt sind.
Preis, Mehrwertsteuer und Zahlung
Geben Sie den Betrag inklusive und exklusive Mehrwertsteuer, die Währung und die Zahlungsfrist an. Geben Sie explizit an, was im Falle einer verspäteten Zahlung geschieht:
- Zahlungsbedingung: zum Beispiel 14 oder 30 Tage nach Rechnungsdatum.
- Zinsen und Kosten: gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten im Falle des Zahlungsverzugs.
- Ratenzahlung: Bei Lieferungen in Teilmengen oder größeren Beträgen werden die Ratenzahlungen an Meilensteine gekoppelt.
- Aussetzung: Geben Sie an, ob und wann Sie die Lieferung im Falle der Nichtzahlung aussetzen dürfen.
Lieferung und Übertragung des Risikos
Bestimmen Sie Ort und Zeitpunkt der Lieferung und, ganz entscheidend, den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Standardmäßig geht die Gefahr mit der Lieferung auf den Käufer über (Art. 7:10 BW), zwischen Unternehmen können Sie dies jedoch anders vereinbaren. Bei Versand ist dies wesentlich: Trägt der Käufer die Gefahr während des Transports oder erst nach der Übergabe? Im internationalen Handel werden hierfür häufig Incoterms verwendet. Hinweis: Bei Verbraucherkäufen geht die Transportgefahr erst mit der Übergabe auf den Käufer über – dies kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Eigentumsvorbehalt
Einer der wichtigsten Schutzmechanismen für den Verkäufer. Mit einem Eigentumsvorbehalt (Art. 3:92 BW) bleiben Sie Eigentümer der gelieferten Ware, bis der Käufer den vollen Kaufpreis bezahlt hat. Zahlt der Käufer nicht, können Sie die Ware zurückfordern, anstatt jahrelang als Gläubiger einen Rechtsstreit zu führen. Nehmen Sie diese Klausel sowohl in den Kaufvertrag als auch in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf und stellen Sie sicher, dass diese vor oder bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden.
Konformität, Gewährleistung und Haftung
Das Gesetz verlangt, dass das Produkt der Vereinbarung entspricht (Konformität, Art. 7:17 BW). Machen Sie sich klar, was der Käufer erwarten kann und welche Garantie Sie geben:
- Beschreibung und Verwendung: Wofür ist das Produkt geeignet, welche Eigenschaften versprechen Sie?
- Garantie: Dauer, Umfang und Vorgehensweise zur Geltendmachung der Garantie.
- Reklamationsfrist: Innerhalb welcher Frist muss der Käufer einen Mangel melden?
- Haftungsbeschränkung: Im B2B-Bereich können Sie die Haftung beschränken (z. B. auf den Rechnungsbetrag), sofern dies nicht unangemessen belastend ist. Bei Verbrauchern ist dies nicht automatisch möglich.
Streitigkeiten und anwendbares Recht
Schließen Sie mit den rechtlichen Voraussetzungen ab: Welches Recht findet Anwendung, welches Gericht ist zuständig und ob Sie zunächst eine Mediation oder eine Beratung anstreben möchten. Dies ist bei grenzüberschreitenden Verkäufen unerlässlich – ohne eine entsprechende Vereinbarung kann das Wiener Kaufrecht Anwendung finden, dessen Ausschluss Sie möglicherweise bewusst oder unbewusst wünschen.
Praktisches Beispiel
Ein Großhändler beliefert regelmäßig Einzelhändler auf Kredit. Der Standardvertrag sieht ein Zahlungsziel von 30 Tagen, einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung und eine Reklamationsfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware vor. Als ein Kunde mit unbezahlter Ware im Lager in Konkurs ging, konnte der Großhändler die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückfordern – die Investition in ein einzelnes Produkt hatte sich somit auf einen Schlag amortisiert.
Ehrliche Empfehlung
Für eine einfache, einmalige Transaktion können Sie problemlos selbst einen kurzen Vertrag aufsetzen, der Gegenstand, Preis, Liefer- und Zahlungsbedingungen regelt – dafür benötigen Sie keinen Anwalt. Lassen Sie jedoch einen Vertrag erstellen oder prüfen, wenn es sich um wiederkehrende Lieferungen, Ratenzahlungen, hohe Beträge, internationalen Handel oder Verkäufe an Endverbraucher handelt. Sie können diese Vorlage anschließend immer wieder verwenden, sodass sich die Kosten auf alle zukünftigen Verkäufe verteilen.
Weiterlesen: Was ist ein Kaufvertrag und wie sieht ein Kaufvertrag aus? Maßgeschneiderter Kaufvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Die Vertragsparteien, eine genaue Artikelbeschreibung, der Preis (inkl. MwSt.), die Zahlungsbedingungen, Lieferort und -zeitpunkt sowie der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Zum Schutz sollten Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und eine Reklamationsfrist hinzugefügt werden.
Auf diese Weise bleiben Sie als Verkäufer Eigentümer, bis der Käufer den vollen Kaufpreis bezahlt hat (Art. 3:92 BW). Zahlt der Käufer nicht, können Sie die gelieferte Ware zurückfordern, anstatt wie ein gewöhnlicher Gläubiger gerichtlich vorgehen zu müssen. Nehmen Sie dies auch in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.
Im B2B-Bereich können Sie die Haftung beispielsweise auf den Rechnungsbetrag beschränken, sofern die Klausel nicht unangemessen belastend ist. Beim Verkauf an Verbraucher ist dies nicht automatisch möglich: Sie können die gesetzliche Konformität und Gewährleistung nicht ausschließen.
Legen Sie fest, ob der Käufer das Risiko während des Transports oder erst nach Erhalt trägt. Im B2B-Bereich können Sie dies frei vereinbaren (häufig über Incoterms). Bei Verbraucherkäufen geht das Risiko zwingend erst mit dem Erhalt der Ware auf den Käufer über.
Im B2B-Bereich ist es sinnvoll: Eine Frist, innerhalb derer der Käufer Mängel melden muss, schafft Klarheit und begrenzt spätere Ansprüche. Die Frist muss angemessen sein. Für Verbraucher genügt eine Meldung innerhalb einer angemessenen Frist.
Ermitteln Sie das anwendbare Recht und das zuständige Gericht. Bei internationalen Verkäufen kann ansonsten das Wiener Kaufrecht Anwendung finden; prüfen Sie sorgfältig, ob Sie dieses ausschließen möchten. Eine Streitbeilegungsklausel kann eine vorherige Konsultation oder Mediation vorsehen.
Für vergleichbare B2B-Transaktionen ist das Modell geeignet. Bei Konsumentenkäufen hingegen ist es nicht anwendbar, da hier zwingende Regeln gelten. Verwenden Sie in diesem Fall eine separate, angepasste Version, um ungültige Klauseln zu vermeiden.