MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Erstellung eines Aktienkaufvertrags umfasst die vollständige Dokumentation des Kaufs und Verkaufs von Anteilen an einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV): Gegenstand, Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, aufschiebende Bedingungen, Garantien und Freistellungen, Wettbewerbsverbot und Abschlusszeitplan. Ein guter Vertrag verteilt die Risiken zwischen Käufer und Verkäufer entsprechend den Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung. Die wesentlichen Elemente sind nachfolgend aufgeführt.
Die kurze Antwort
- Betreff: Welche Anteile, welcher Prozentsatz, an welcher privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung?
- Kaufpreis: Festbetrag oder erfolgsabhängige Zahlung, zuzüglich Zahlungstermin und Sicherheiten.
- Aufschiebende Bedingungen: Was muss vor der Lieferung geregelt werden?
- Gewährleistungen und Haftungsfreistellungen: für die der Verkäufer verantwortlich ist, mit Schwellenwerten und Obergrenzen.
- Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot: Der Verkäufer darf nicht direkt mit anderen Unternehmen konkurrieren.
- Abschluss: der Ablaufplan für die notarielle Übertragung.
Erstellung eines Aktienkaufvertrags: Beginnen Sie mit dem Ziel
Der erste Baustein ist der Kaufgegenstand. Beschreiben Sie genau, welche Aktien verkauft werden: Anzahl, Nummerierung, prozentualer Anteil am ausgegebenen Kapital und die Gesellschaft, in der sie gehalten werden. Dies ist insbesondere bei einem Teilverkauf wichtig, da der Käufer dadurch Mitaktionär wird und das Verhältnis zu den übrigen Aktionären geregelt werden muss.
Legen Sie außerdem fest, dass die Aktien frei und unbelastet übertragen werden – also ohne jegliche Verpfändung, Pfändung oder Verpflichtung zur Abgabe eines Angebots, die die Übertragung verhindert. Solche Belastungen kommen oft erst im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung ans Licht.
Kaufpreis und Zahlungsmethode
Der Kaufpreis kann ein Festbetrag sein oder teilweise über eine Earn-out-Klausel von zukünftigen Ergebnissen abhängen. Mit einer Earn-out-Klausel legen Sie genau fest, wie er berechnet wird, über welchen Zeitraum und auf welchen Kennzahlen – andernfalls sind Streitigkeiten fast unvermeidlich. Darüber hinaus sollten Sie Folgendes regeln:
- Zahlungstermin: entweder als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss oder in Raten.
- Jegliche Sicherheiten: Bankgarantie, Treuhandkonto oder Zahlungsaufschub.
- Ein Ausgleichsmechanismus, falls das Betriebskapital oder die Nettoverschuldung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abweicht.
Garantien und Haftungsfreistellungen klar formulieren
Hier liegt der Schwerpunkt der Vereinbarung. Die Garantien bestehen aus den Aussagen des Verkäufers zum Unternehmen: Die Finanzberichte vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, die Steuern wurden entrichtet, es sind keine unbekannten Verfahren anhängig und die wichtigsten Verträge sind gültig. Folgende Einschränkungen sollten ebenfalls aufgenommen werden:
- Schwellenwert: geringfügige Forderungen unterhalb eines Mindestbetrags.
- Haftungsobergrenze: maximale Haftung, oft ein Prozentsatz des Kaufpreises.
- Laufzeit: Garantien gelten in der Regel für 12 bis 24 Monate, Steuergarantien länger.
Freistellungsvereinbarungen funktionieren anders: Hierbei übernimmt der Verkäufer ein bestimmtes, bekanntes Risiko vollständig – beispielsweise einen laufenden Rechtsstreit oder eine ungewisse Steuerschuld. Freistellungsvereinbarungen haben in der Regel keine Obergrenze oder Begrenzung, da sie ein benanntes Risiko betreffen, das ausschließlich dem Verkäufer obliegt.
aufschiebende Bedingungen und Schließung
Oftmals kann die Lieferung nicht sofort erfolgen. In diesem Fall werden aufschiebende Bedingungen vereinbart: Dinge, die vor dem Abschluss geklärt sein müssen, wie beispielsweise die Bankfinanzierung, die Zustimmung der Mitgesellschafter oder die Aufhebung einer Verpfändung. Solange diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kommt die Transaktion nicht zustande.
Sie protokollieren den Abschluss selbst: welche Dokumente in welcher Reihenfolge unterzeichnet werden, wie der Kaufpreis bezahlt wird und wann der Notar die Urkunde beurkundet. Halten Sie auch fest, was geschieht, wenn eine Partei im letzten Moment zurücktritt.
Wettbewerbsverbot, Vertraulichkeitsbestimmungen und sonstige Bestimmungen
Ein Verkäufer, der sein Unternehmen verkauft und am nächsten Tag gleich um die Ecke wieder einsteigt, mindert den Wert, den der Käufer zahlt. Eine Wettbewerbsverbotsklausel mit angemessener Dauer und Reichweite verhindert dies. Ergänzend dazu sollten eine Abwerbeklausel (keine Abwerbung von Kunden oder Mitarbeitern) und eine Vertraulichkeitsklausel enthalten sein. Darüber hinaus sollte die Klausel Folgendes beinhalten: anwendbares Recht, einen Streitbeilegungsmechanismus und Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit nach Abschluss der Transaktion.
Ein kurzes Beispiel: Ein Bauunternehmer verkauft seine GmbH an einen Branchenkollegen. Der Vertrag beinhaltet eine zweijährige erfolgsabhängige Zahlung, eine Garantie für den Baufortschritt, eine Haftungsfreistellung für einen laufenden Rechtsstreit mit einem Subunternehmer sowie ein vierjähriges Wettbewerbsverbot innerhalb der Provinz. Bei Vertragsabschluss wird ein Teil des Kaufpreises bis zum Ablauf der Garantiezeit treuhänderisch verwahrt.
Ehrliche Empfehlung
Die wichtigsten Punkte – Gegenstand, Preis, Zahlungsdatum – lassen sich oft selbst festlegen. Bei einer einfachen Übertragung im Bekanntenkreis genügt mitunter ein kurzer, prägnanter Vertrag. Für die Handelsverträge selbst benötigen Sie keinen Anwalt. Die Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen und Haftungsbeschränkungen regeln jedoch, wer nach Abschluss des Kaufvertrags im Schadensfall die Kosten trägt. Und genau hier liegt die Schwierigkeit für unerfahrene Anwälte: Gewährleistungen, die für den Verkäufer zu weit gefasst sind oder umgekehrt den Käufer zu wenig schützen.
Sobald es um reale Beträge oder unbekannte Risiken geht, sollten Sie den Vertrag aufsetzen oder prüfen lassen. Lesen Sie auch, was ein Aktienkaufvertrag ist und wie man einen solchen Vertrag aufsetzt. Für ein individuelles Dokument: Aktienkaufvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Der Kaufgegenstand (die Anteile), der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten, aufschiebende Bedingungen, Garantien und Freistellungen, eine Wettbewerbsverbotsklausel und das Abschlussdokument. Hinzu kommen das anwendbare Recht und ein Streitbeilegungsmechanismus. Im Mittelpunkt stehen die Garantien und Freistellungen.
Als Festbetrag oder teilweise über eine erfolgsabhängige Earn-out-Zahlung. Definieren Sie genau den Zahlungstermin, etwaige Sicherheiten wie Treuhandkonten oder Bankgarantien sowie einen Abwicklungsmechanismus für Betriebskapital oder Nettoverschuldung, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Vor der Lieferung müssen bestimmte Angelegenheiten geklärt sein, wie beispielsweise die Bankfinanzierung, die Zustimmung der Mitgesellschafter oder die Aufhebung einer Verpfändung. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Transaktion nicht durchgeführt werden.
Mit einem Schwellenwert (bei geringfügigen Forderungen wird auf die Haftung verzichtet), einer Haftungsobergrenze (oft ein Prozentsatz des Kaufpreises) und einer Laufzeit (üblicherweise 12 bis 24 Monate, steuerliche Garantien gelten länger). Dadurch bleibt das Risiko für den Verkäufer überschaubar.
Bei einem konkreten, bekannten oder vermuteten Risiko, wie beispielsweise einer laufenden Streitigkeit oder einer unklaren Steuersituation, übernimmt der Verkäufer dieses Risiko in vollem Umfang, in der Regel ohne Begrenzung oder Obergrenze, da es sich um ein ihm ohnehin obliegendes Risiko handelt.
Um zu verhindern, dass der Verkäufer unmittelbar nach dem Verkauf eine neue Geschäftstätigkeit aufnimmt und den vom Käufer gezahlten Wert mindert, sollte der Vertrag durch eine Wettbewerbsverbotsklausel und eine Vertraulichkeitsklausel ergänzt werden. Dauer und Umfang der Klausel müssen angemessen sein; andernfalls ist sie schwer durchsetzbar.
Ein Ablaufplan: Welche Dokumente werden in welcher Reihenfolge unterzeichnet, wie erfolgt die Zahlung des Kaufpreises und wann beurkundet der Notar die Eigentumsurkunde? Ebenfalls enthalten ist die Regelung, was geschieht, wenn eine Partei im letzten Moment zurücktritt, und ob ein Teil des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto verbleibt.