MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Verwaltungsbüro umfasst die präzise Regelung von sieben Themenbereichen: Auftragserteilung und Arbeitsweise, Einreichung von Dokumenten durch den Mandanten, Haftung für Fehler, Geldwäschepräventionspflichten, Aufbewahrungspflicht, Honorar und Zahlung sowie Vertraulichkeit. Diese sieben Punkte bieten Ihnen den notwendigen Schutz vor Ansprüchen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit verspäteter oder fehlerhafter Bearbeitung. Im Folgenden werden wir die einzelnen Punkte erläutern und die jeweils relevanten Klauseln aufzeigen.
Die kurze Antwort
- Aufgabenstellung und Arbeitsweise: Was Sie tun und was Sie nicht tun, und auf welcher Grundlage Sie diese Informationen verwenden.
- Einreichung von Unterlagen: Der Kunde reicht die Unterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt ein; andernfalls drohen Konsequenzen für den Kunden.
- Haftung: beschränkt auf den Rechnungsbetrag oder die Versicherungssumme; Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
- Wwft und Vertraulichkeit: Sorgfaltspflichten gegenüber dem Mandanten und Offenlegungspflicht als Ausnahme von der Vertraulichkeit.
- Aufbewahrungspflicht: Der Kunde ist zur Aufbewahrung verpflichtet (7 Jahre, Art. 52 AWR).
- Honorar und Zahlung: Stundensatz oder Abonnement, Zusatzleistungen, Zahlungsfrist, Aussetzung.
Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Verwaltungsbüro: Beginnen Sie mit der Aufgabenstellung
Die erste Bestimmung legt fest, was Ihr Auftrag umfasst und was nicht. Ein Verwaltungsbüro arbeitet auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen; Sie prüfen diese nicht auf Betrug oder Vollständigkeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es wird vereinbart, dass Sie zu bestmöglichen Bemühungen verpflichtet sind, nicht jedoch zu einem bestimmten Ergebnis: Sie führen Ihre Arbeit professionell aus, garantieren aber kein bestimmtes steuerliches Ergebnis.
Geben Sie außerdem an, ob Sie nur die Verwaltung übernehmen oder auch Steuererklärungen erstellen, Jahresabschlüsse anfertigen oder Beratung anbieten. Dadurch trennen Sie Ihre Kernaufgaben von zusätzlichen, nicht damit zusammenhängenden Tätigkeiten und verhindern, dass ein Mandant Sie für Leistungen verantwortlich macht, die nie in Auftrag gegeben wurden.
Einreichung von Dokumenten durch den Kunden
Für ein Verwaltungsbüro ist dies nach der Haftungsklausel die wichtigste Klausel. Ihre Arbeit hängt vollständig von den Vorgaben des Kunden ab. Vereinbaren Sie daher Folgendes:
- Pünktlichkeit. Der Kunde reicht die Dokumente innerhalb eines angemessenen oder vereinbarten Zeitraums ein, sodass Sie die Einreichungsfristen einhalten können.
- Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich.
- Folgen des Zahlungsverzugs. Schäden, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Lieferung entstehen – wie beispielsweise Verzugszinsen oder Steuerzinsen – sind vom Kunden zu tragen.
- Aussetzung. Im Falle der Nichtvorlage von Dokumenten können Sie Ihre Arbeit aussetzen, ohne für versäumte Fristen haftbar gemacht zu werden.
Haftung für Fehler
Ein Fehler bei einer Buchung oder Steuererklärung kann einen Kunden Tausende von Euro kosten. Sie haften uneingeschränkt dafür. Eine gültige Haftungsklausel für ein Verwaltungsbüro enthält typischerweise Folgendes:
- Eine Begrenzung des Rechnungsbetrags des betreffenden Auftrags oder des von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlten Betrags.
- Ausschluss von mittelbaren Schäden und Folgeschäden.
- Eine ausdrückliche Ausnahme: Die Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit – das darf niemals ausgeschlossen werden.
- Beschwerde- und Verjährungsfrist: Beschwerden müssen innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden, und nach einer bestimmten Frist, beispielsweise einem Jahr, tritt der Anspruch auf Schadensersatz in Kraft.
Eine vollständige Haftungsbeschränkung sollte niemals ausgeschlossen werden. Ein vollständiger Haftungsausschluss ist unangemessen belastend und wird vom Gericht für ungültig erklärt; eine angemessene Begrenzung der Versicherungssumme hingegen ist zulässig.
Geldwäschebekämpfungspflichten und Vertraulichkeit
Eine Verwaltungsstelle ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie sind verpflichtet, die Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Kunden (Identifizierung und Verifizierung Ihrer Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten) zu erfüllen und ungewöhnliche Transaktionen der niederländischen Zentralstelle für Finanzinformationen (FIU) zu melden. Nehmen Sie Folgendes in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf:
- Eine Vertraulichkeitsklausel: Sie behandeln Kundendaten vertraulich.
- Eine Ausnahme hiervon bilden gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere die Wwft-Meldepflicht.
- Die Verpflichtung des Kunden zur Mitwirkung an der Sorgfaltsprüfung des Kunden; bei Verweigerung der Mitwirkung kann diese ausgesetzt oder beendet werden.
- Erklärung, dass Sie nicht verpflichtet sind, einen Bericht an den Kunden weiterzugeben (Verbot von Trinkgeldern).
Aufbewahrungspflicht
Die steuerliche Aufbewahrungspflicht (Art. 52 AWR) verpflichtet Unternehmer, ihre Unterlagen sieben Jahre lang aufzubewahren. Legen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass die letztendliche Verantwortung für die Aufbewahrung beim Auftraggeber liegt, welche Dokumente Sie als Unternehmen aufbewahren dürfen und wie lange, und was mit den Unterlagen nach Beendigung des Auftrags geschieht – beispielsweise, dass Sie die Dokumente zurückgeben und dass Sie ein Zurückbehaltungsrecht ausüben können, solange Rechnungen offen sind.
Festlegung von Preisen, Zahlungsmodalitäten und Vertraulichkeit
Der Finanzteil regelt den Stundensatz bzw. die Abonnementgebühr, die Abwicklung von Zusatzarbeiten, die jährliche Indexierung, die Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage) und die Folgen des Zahlungsverzugs: Sperrung, gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten. Bei Abonnements legen Sie die Kündigungsfrist und die Verlängerungsbedingungen fest. Die Vertraulichkeitsklausel rundet das Ganze ab, mit der von Ihnen bereits erwähnten Ausnahme für Wwft.
Praktisches Beispiel
Ein Buchhalter erstellt den Jahresabschluss eines Bauunternehmers anhand der bereitgestellten Zahlen. Später stellt sich heraus, dass der Bauunternehmer Einnahmen verschwiegen hat. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besagen, dass das Unternehmen die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten übernimmt und die Unterlagen nicht auf Betrug prüft, trägt der Bauunternehmer die Verantwortung für die verschwiegenen Einnahmen. Der Buchhalter hat seine Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß erfüllt.
Ehrliche Empfehlung
Sie können den Vertrag selbst verfassen, doch der Haken liegt im Detail: Eine zu weit gefasste Haftungsklausel ist unwirksam, und eine fehlende Klausel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML) oder zur Einreichung von Klagen schafft genau die Lücke, durch die eine Klage eingereicht werden kann. Beginnen Sie mit den sieben oben genannten Punkten als Checkliste und formulieren Sie nichts, was nicht praktikabel ist.
Wann benötigen Sie *keinen* Anwalt? Wenn Sie ein bewährtes Branchenmodell verwenden und Ihre Dienstleistungen standardisiert sind, kommen Sie gut zurecht – vorausgesetzt, Sie passen das Modell an Ihre Kanzlei an und reichen es fristgerecht ein. Wenn Sie Zweifel an der Haftungsbeschränkung haben, sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen arbeiten oder auch Beratungsleistungen anbieten, ist es ratsam, die Haftungsbeschränkung prüfen oder erstellen zu lassen.
Lesen Sie mehr: Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen für ein Verwaltungsbüro und wie lassen Sie allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen? Sie können dies direkt über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Verwaltungsbüro.
Häufig gestellte Fragen
Sieben Themenbereiche: Auftragserteilung und Arbeitsweise, Einreichung von Dokumenten durch den Auftraggeber, Haftung für Fehler, Geldwäschebekämpfungspflichten, Aufbewahrungspflicht, Honorar und Zahlung sowie Vertraulichkeit. Zusammen bilden sie Schutz vor berufsrechtlichen Ansprüchen und Streitigkeiten über verspätet oder fehlerhaft eingereichte Unterlagen.
Vereinbaren Sie, dass der Kunde zeitnah, vollständig und korrekt Informationen bereitstellt und für die Richtigkeit der Daten verantwortlich ist. Legen Sie fest, dass Schäden, die durch verspätete oder fehlerhafte Lieferung entstehen – wie beispielsweise Verzugszinsen oder Steuerzinsen –, vom Kunden zu tragen sind und dass Sie Ihre Arbeit aussetzen können, falls die Dokumente nicht eingehen.
Beschränken Sie die Haftung auf den Rechnungsbetrag des Auftrags oder die von Ihrer Berufshaftpflichtversicherung geleistete Leistung, schließen Sie indirekte Schäden aus und legen Sie eine Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen sowie eine Verjährungsfrist fest. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit dürfen niemals ausgeschlossen werden; ein vollständiger Haftungsausschluss ist unangemessen belastend und vor Gericht nicht haltbar.
Fügen Sie eine Vertraulichkeitsklausel mit einer ausdrücklichen Ausnahme für gesetzliche Verpflichtungen, einschließlich der Meldepflicht gegenüber der Wwft, hinzu. Legen Sie die Pflicht des Kunden zur Mitwirkung an der Sorgfaltsprüfung fest, mit der Möglichkeit einer Aussetzung im Falle der Verweigerung, und geben Sie an, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Meldung aufgrund des Trinkgeldverbots an den Kunden weiterzuleiten.
Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Unterlagen sieben Jahre lang aufzubewahren (Art. 52 AWR). Legen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass die letztendliche Verantwortung für die Aufbewahrung beim Auftraggeber liegt, welche Dokumente Sie wie lange aufbewahren dürfen und was mit den Unterlagen nach Beendigung des Auftrags geschieht.
Geben Sie den Stundensatz bzw. den Abonnementbetrag, die Abwicklung von Zusatzarbeiten, die jährliche Indexierung und die Zahlungsfrist an. Legen Sie die Folgen des Zahlungsverzugs fest: Sperrung, gesetzliche Verzugszinsen und Inkassokosten. Bei Abonnements sollten Sie außerdem die Kündigungsfrist und die automatische Verlängerung angeben.
Das kann ein Ausgangspunkt sein, doch generische Vorlagen enthalten oft nicht die für Verwaltungsstellen spezifischen Klauseln zu Einreichung, Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung. Passen Sie die Vorlage daher mindestens an Ihre Dienstleistungen an und reichen Sie sie fristgerecht ein. Im Zweifelsfall bezüglich der Haftungsbeschränkung oder bei Verbraucherkunden empfiehlt sich eine Überprüfung.