MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Wenn Sie als Fotograf, Bildhauer oder Künstler ein Porträt im Auftrag anfertigen, gelten besondere Regeln. Die porträtierte Person hat eigenständige Rechte an dem Porträt; das heißt, Sie dürfen es nicht einfach veröffentlichen oder für Ihr Portfolio verwenden. Klare Geschäftsbedingungen sind daher unerlässlich.
Was ist ein Auftragsporträt?
Ein Auftragsporträt ist ein Bildnis einer Person, das auf deren Wunsch (oder den Wunsch einer Person aus ihrem Umfeld) angefertigt wird. Es kann sich dabei um ein Foto, aber auch um ein gemaltes oder skulptiertes Porträt handeln. Für solche Porträts gelten besondere Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die Rechte der dargestellten Person
Bei einem in Auftrag gegebenen Porträt hat die porträtierte Person weitreichende Rechte. Sie darf beispielsweise Kopien für den Eigengebrauch anfertigen (oder anfertigen lassen), und Sie als Urheber dürfen das Porträt nicht ohne ihre Zustimmung veröffentlichen. Das bedeutet, dass Sie ein in Auftrag gegebenes Porträt nicht einfach in Ihrem Portfolio, auf Ihrer Website oder in der Werbung verwenden dürfen.
Deshalb sind allgemeine Geschäftsbedingungen wichtig
Wenn Sie ein in Auftrag gegebenes Porträt verwenden möchten – beispielsweise als Referenz oder für Werbezwecke –, müssen Sie dies ausdrücklich vereinbaren. In Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und gegebenenfalls einer separaten Einwilligungserklärung oder Verzichtserklärung) legen Sie fest, ob und wie Sie das Porträt veröffentlichen dürfen, und regeln Urheberrecht, Lieferung und Bezahlung.
Vermeiden Sie vorherige Diskussionen
Ohne klare Vereinbarungen riskieren Sie, dass Ihnen die Präsentation Ihrer eigenen Arbeiten untersagt wird oder dass der Kunde unerwartete Einschränkungen auferlegt. Klären Sie die Nutzung daher im Voraus und schriftlich, damit sowohl Sie als auch der Kunde über die jeweiligen Bedingungen informiert sind.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich ein in Auftrag gegebenes Porträt in mein Portfolio aufnehmen?
Nicht ohne die Zustimmung der porträtierten Person. Bei Auftragsporträts dürfen Sie das Werk nicht einfach veröffentlichen; klären Sie dies bitte im Voraus.
Wer darf ein in Auftrag gegebenes Porträt kopieren?
Grundsätzlich darf die abgebildete Person Kopien für den persönlichen Gebrauch anfertigen (oder anfertigen lassen). Ihre Nutzungsmöglichkeiten sind jedoch eingeschränkt.
Wie organisiere ich die Verwendung des Porträts?
Mit guten allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Einwilligungserklärung oder Verzichtserklärung, in der Sie die Nutzung, die Dauer und die Zwecke festlegen.
Sind Ihre Geschäftsbedingungen für Porträtaufnahmen in Ordnung?
Unsere Rechtsexperten erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Verzichtserklärung auf Bildrechte . Lernen Sie unser Urheberrechtsteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.