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Aktienfusion: So funktioniert es und das sind die Vorteile

Bei einer Aktienfusion werden Aktien der BV A gegen Aktien der BV B getauscht – oft steuerlich vorteilhaft durch die Fusionsbefreiung. Lesen Sie hier, wann eine solche Fusion angebracht ist und wie sie abläuft.

Veröffentlicht am 20. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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Bei einer Aktienfusion tauschen die Gesellschafter ihre Anteile an der BV A gegen Anteile an der BV B. Beide Gesellschaften bleiben bestehen; lediglich die Gesellschafterstruktur ändert sich. Oftmals steuerlich vorteilhaft durch die Fusionsbefreiung (Artikel 3.55 des Einkommensteuergesetzes) – die Gesellschafter zahlen nicht sofort. Häufig angewendet wird diese Form der Fusion bei Investitionsrunden, Holdingstrukturen und der Zusammenführung mehrerer Unternehmen unter einer einzigen Holdinggesellschaft. Kosten: 2.000 € – 8.000 €, abhängig von der Komplexität.

Die kurze Antwort

  • Was: Die Aktionäre tauschen Aktien der BV A gegen Aktien der BV B; beide BVs bleiben weiterhin bestehen.
  • Steuerlich neutral durch Fusionsbefreiung gemäß Artikel 3.55 des Einkommensteuergesetzes – keine direkte Veranlagung des Aktionärs.
  • Notarielle Urkunde: erforderlich für den Aktientausch.
  • Lieferzeit: 4 – 8 Wochen.

Wann nutzt man eine Aktienfusion?

Aktionäre diskutieren über eine Aktienfusion

Vier Szenarien:

  • Nachträglicher Aufbau einer Holdingstruktur. Die Aktionäre einer bestehenden BV übertragen ihre Anteile auf eine neue Holdinggesellschaft. Die Aktien werden gegen Anteile an der Holdinggesellschaft getauscht.
  • Die Fusion zweier privater Kapitalgesellschaften unter dem Dach einer einzigen Holdinggesellschaft. Die Aktionäre von A und B erhalten Anteile an der neuen Holdinggesellschaft C, die A und B erwirbt.
  • Gewinnung eines Investors. Bestehende Aktionäre und der Investor bringen ihre Anteile in ein neues Unternehmen mit neuen Geschäftsbeziehungen ein.
  • Familienbeteiligungsübertragung. Generationen bringen Anteile über einen Tausch in einen Familienfonds oder eine Holdinggesellschaft ein.

Im weiteren Kontext: Unternehmensfusion.

Die Fusionsausnahme

Artikel 3.55 des Einkommensteuergesetzes 2001 befreit Aktionäre im Falle einer Aktienfusion von der Einkommensteuer, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die übernehmende BV erwirbt eine Beteiligung von ≥ 50 % (mindestens die Mehrheit der Stimmrechte nach der Verschmelzung).
  • Der Aktionär tauscht seine Aktien gegen Aktien des Erwerbers (gegebenenfalls gegen eine begrenzte Barzahlung).
  • Die Aktienbörse hat einen wirtschaftlichen Hintergrund – nicht vorwiegend steuerliche Motive.

Bei einer Ausnahmeregelung werden die Buchwerte fortgeführt; bei einem späteren Verkauf wird die Forderung beglichen. Es handelt sich um eine Stundung, nicht um eine Stornierung – aber eine Stundung kann Jahre oder Jahrzehnte dauern und ist daher sehr wertvoll.

Schritt-für-Schritt-Plan

  1. Vorbereitung: Strukturierung, Bewertung, Steuerberatung.
  2. Beschlüsse der Aktionäre der jeweiligen privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
  3. Notarielle Urkunde für die Übertragung von Aktien — siehe Aktienübertragung.
  4. Mögliche Eintragung im Aktienregister des Erwerbers.
  5. Steuerliche Behandlung in der Einkommensteuererklärung; Freibeträge prüfen.

Unterschied zu einer rechtlichen Fusion

  • Gesellschafterfusion: Es ändert sich lediglich die Gesellschafterstruktur. Beide Gesellschaften mit beschränkter Haftung bestehen weiterhin.
  • Rechtliche Verschmelzung: Eine BV wird von der anderen übernommen. Die eine BV hört auf zu existieren.

Eine Aktienfusion ist administrativ einfacher und schneller; eine rechtliche Fusion verändert die endgültige Unternehmensstruktur jedoch deutlich stärker. Besprechen Sie beide Optionen mit Ihrem Berater.

Für und Wider

Beratung mit einem Steuerspezialisten bezüglich der Fusionsbefreiung

Vorteile:

  • Steuerneutral für den Aktionär (vorbehaltlich der Fusionsbefreiung).
  • Verfahrenstechnisch einfacher als eine rechtliche Fusion.
  • Beide Gesellschaften bestehen weiter; eine vollständige Fusion ist nicht erforderlich.
  • Schnell – oft Bearbeitungszeit 4–8 Wochen.

Nachteile:

  • Die strukturelle Fusion kommt nicht zustande – es bleiben zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit getrennter Buchhaltung und Verwaltung.
  • Keine Reduzierung der Betriebskosten.
  • Die Voraussetzungen für eine Fusionsbefreiung müssen exakt erfüllt sein – ein Konstruktionsfehler führt zu einer sofortigen Einigung.

Ehrliche Empfehlung

Eine Aktienfusion ist ein effizientes Instrument zur Umstrukturierung ohne steuerliche Nachteile. Allein die Fusionsbefreiung macht sie oft um Tausende bis Zehntausende Euro attraktiver als andere Wege. Stellen Sie sicher, dass die Voraussetzungen im Vorfeld erfüllt sind – ein Steuerspezialist kann dies innerhalb weniger Stunden prüfen.

Alternativen: rechtliche Fusion und Unternehmensfusion.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Aktienfusion?

Eine Transaktion, bei der Aktionäre Anteile an BV A gegen Anteile an BV B tauschen. Beide Gesellschaften bleiben bestehen; lediglich die Aktionärsstruktur ändert sich. Häufig wird diese Transaktion genutzt, um nachträglich eine Holdingstruktur aufzubauen oder um Investoren zu gewinnen.

Ist eine Aktienfusion steuerlich vorteilhaft?

Grundsätzlich ja, gemäß der Verschmelzungsbefreiung (Art. 3.55 Einkommensteuergesetz). Die Aktionäre zahlen nicht sofort aus; die Buchwerte werden fortgeführt. Voraussetzungen: Erwerb der BV mit mindestens 50 % Beteiligung, Aktientausch, wirtschaftliche Rechtfertigung.

Worin besteht der Unterschied zu einer rechtlichen Fusion?

Bei einer Aktienfusion bleiben beide Gesellschaften (BVs) bestehen; es werden lediglich die Aktien getauscht. Bei einer rechtlichen Fusion wird eine Gesellschaft in die andere aufgelöst – eine Gesellschaft erlischt. Eine Aktienfusion ist schneller und administrativ weniger aufwendig; eine rechtliche Fusion verändert die Struktur deutlich stärker.

Wie lange dauert eine Aktienfusion?

Üblicherweise 4–8 Wochen. Vorbereitung (Struktur, Bewertung) ein bis zwei Wochen; notarielle Beurkundung ein bis drei Wochen; Bearbeitung und Steuerabwicklung die restliche Zeit. Schnell im Vergleich zu einer rechtlichen Fusion (3–4 Monate).

Welche Voraussetzungen gelten für die Fusionsbefreiung?

Die übernehmende BV erwirbt nach der Fusion eine Beteiligung von mindestens 50 % mit Mehrheitsstimmrechten; der Aktionär tauscht Aktien gegen Aktien (Barzahlungen sind in begrenztem Umfang zulässig); die Fusion hat einen wirtschaftlichen Hintergrund und ist nicht überwiegend steuerlich motiviert.

Wie viel kostet eine Aktienfusion?

Die Kosten für eine Fusion von Gesellschaftern in einem KMU liegen zwischen 2.000 € und 8.000 €. Notargebühren betragen 1.000 € bis 3.000 €, Rechtsberatung 1.000 € bis 4.000 € und Steuerberatung 500 € bis 2.000 €. Bei komplexeren Sachverhalten oder mehreren Gesellschaftern können die Kosten höher ausfallen.

Kann ich rückwirkend durch eine Aktienfusion eine Holdinggesellschaft gründen?

Ja, das ist gängige Praxis. Aktionäre einer bestehenden operativen Gesellschaft übertragen ihre Anteile im Rahmen eines Aktientauschs auf eine neu gegründete Holdinggesellschaft. Dies ist häufig steuerneutral gemäß Artikel 3.55 des Einkommensteuergesetzes. Es ist schließlich eine schnelle Möglichkeit, eine Holdingstruktur aufzubauen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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