MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Ein Onlineshop, der an Endkunden verkauft, muss vier Dinge beachten: einen Bestellbutton, der eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, einen korrekten Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist, faire Zahlungsbedingungen und keine vorausgewählten Kontrollkästchen. Im Folgenden finden Sie die Regeln für jeden Punkt, häufige Fehlerquellen und Lösungsansätze.
Wer per Fernabsatz an Verbraucher verkauft, unterliegt zusätzlichen Schutzbestimmungen. Die meisten Webshop-Betreiber kennen die Grundzüge mittlerweile, doch in der Praxis treten an diesen vier Punkten immer noch regelmäßig Fehler auf.
1. Erwähnen Sie die Zahlungsverpflichtung beim Bestellbutton
Nicht nur die Informationen zum Widerrufsrecht unterliegen Regelungen, sondern auch der Bestellvorgang selbst muss klar und transparent sein. Viele Onlineshops arbeiten daher mit einem Bestellprozessablauf. Am häufigsten mangelt es jedoch am Bestellbutton.
Das Gesetz schreibt vor, dass ein Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen muss, dass diese eine Zahlungsverpflichtung mit sich bringt. Ist der Button nicht eindeutig als solcher gekennzeichnet, ist der Verbraucher nicht an den Vertrag gebunden. In einem Fall vor dem Bezirksgericht Amsterdam ging es genau darum: Während des Bestellvorgangs wurde nirgends deutlich gemacht, dass das Klicken auf „Bestellung bestätigen“ eine Zahlungsverpflichtung begründet und der Vertrag somit nicht zustande kommen musste.
Die Lösung ist einfach: Machen Sie in der Nähe des Buttons deutlich, dass eine Kauf- und Zahlungsverpflichtung entsteht. Der Hinweis „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“ auf oder direkt unter dem Button genügt.
2. Die Abkühlungsphase ist manchmal länger als 14 Tage
Den meisten Online-Unternehmern ist bekannt, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich 14 Kalendertage beträgt. Bei Produkten beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Ware erhält.
Probleme können auftreten, wenn eine Bestellung in mehreren Teillieferungen erfolgt. Die Widerrufsfrist beginnt dann erst nach Erhalt der letzten Teillieferung. Bestellt ein Kunde beispielsweise ein Buch und ein Brillenetui, und das Buch wird sofort, das Etui aber erst zwei Wochen später versandt, hat er nach Erhalt des Etuis bis zu 14 Tage Zeit, auch die Bestellung des Buches zu widerrufen. Bei Teillieferungen kann die Rückgabe von Produkten daher deutlich länger dauern als erwartet.
3. Verlangen Sie keine vollständige Vorauszahlung ohne Alternative
Die Forderung nach vollständiger Vorauszahlung birgt ein Risiko für den Verbraucher: Geht Ihr Unternehmen in Konkurs, verliert er sein Geld ohne das Produkt. Auch aus diesem Grund raten Branchenverbände und Gütesiegel dazu, Verbrauchern stets eine Zahlungsmethode anzubieten, bei der nicht der volle Betrag im Voraus bezahlt werden muss.
Die einfachste Lösung ist, mehrere Zahlungsmethoden anzubieten, darunter mindestens eine Option für späteres Bezahlen. Denken Sie an Dienste wie AfterPay oder Klarna, Nachnahme oder eine Kreditkarte, bei der der Betrag erst nach der Lieferung abgebucht wird. Eine einzelne Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Webshops reicht hierfür nicht aus.
Grundsätzlich dürfen Sie die gesamten Kosten, die durch eine solche zusätzliche Zahlungsmethode entstehen, nicht einfach weitergeben: Sie dürfen einem Verbraucher niemals mehr berechnen, als Ihnen tatsächlich durch die Nutzung dieser Zahlungsmethode entstehen. Darüber hinaus ist es verboten, Gebühren für weit verbreitete Zahlungsmethoden zu erheben.
4. Kontrollkästchen nicht vorauskreuzen
Sie können im Bestellprozess Kontrollkästchen verwenden, diese müssen jedoch standardmäßig deaktiviert sein. Wenn Sie die ausdrückliche Zustimmung eines Kunden zu einer bestimmten Aktion benötigen – beispielsweise zu einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung oder zur Aufnahme in Ihren Verteiler –, muss dieser das entsprechende Kästchen selbst aktivieren. Ein vorausgewähltes Kästchen gilt nicht als gültige Zustimmung. Aus Datenschutzgründen gilt dies auch für die Zustimmung zur Aufnahme in einen Verteiler: Die Zustimmung muss eine aktive und freie Entscheidung sein.
Checkliste: Wie Ihr Bestellprozess die Anforderungen erfüllt
- Auf dem Bestellbutton steht deutlich „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“.
- Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt mit der letzten Teillieferung.
- Sie bieten mindestens eine Zahlungsmethode an, bei der die Zahlung nicht im Voraus erfolgen muss.
- Sie berechnen niemals mehr als Ihre tatsächlichen Kosten für Zahlungsmethoden.
- Alle Kontrollkästchen sind standardmäßig deaktiviert.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist die Widerrufsfrist für meinen Webshop?
Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Kalendertage. Bei Produkten beginnt diese Frist mit dem Erhalt, bei Bestellungen mit mehreren Teillieferungen erst nach Erhalt der letzten Teillieferung. Werden Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert, kann sich die Widerrufsfrist erheblich verlängern.
Was soll neben meinem Bestellbutton erscheinen?
Ein Text, der unmissverständlich klarstellt, dass der Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung eingeht, wie beispielsweise „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“, ist erforderlich. Ein Button mit lediglich „Bestätigen“ oder „Weiter“ genügt nicht.
Darf ich eine Vorauszahlung von 100 % verlangen?
Es empfiehlt sich, Verbrauchern stets eine Alternative anzubieten, bei der nicht der volle Betrag im Voraus bezahlt werden muss, da sie sonst im Falle einer Insolvenz ihr Geld verlieren könnten. Ob und in welchem Umfang eine Vorauszahlung erforderlich ist, hängt von den geltenden Vorschriften und Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab – lassen Sie diese im Zweifelsfall prüfen.
Dürfen Kontrollkästchen vorausgewählt sein?
Nein. Kontrollkästchen für Zusatzleistungen oder für die Aufnahme in eine Mailingliste müssen standardmäßig deaktiviert sein; der Kunde muss sie selbst aktiv aktivieren.
Möchten Sie Ihren Webshop einer rechtlichen Überprüfung unterziehen?
Ein Bestellprozess, der nicht den Vorschriften entspricht, kann zum Scheitern von Verträgen oder zu deutlich längeren Rückgabezeiten führen. Die Rechtsexperten von MKB Juristen prüfen Ihren Bestellprozess, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Onlineshops und Ihre Informationspflichten, um die Einhaltung des Verbraucherrechts sicherzustellen. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Vertragsrecht oder vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch.