Datenschutz

Wie gehen Sie mit dem Datenschutz Ihrer Mitarbeiter während der Corona-Krise um?

Gesundheitsdaten von Mitarbeitern stellen besondere Kategorien personenbezogener Daten dar, die Sie grundsätzlich nicht verarbeiten dürfen. Im Falle einer Krankmeldung dürfen Sie nur die unbedingt notwendigen Informationen erfassen; Art und Grund der Beschwerden obliegen dem Betriebsarzt, nicht Ihnen.

Veröffentlicht am 2. April 2020 von MKBjuristen.nl
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Gesundheitsdaten von Mitarbeitern stellen besondere Kategorien personenbezogener Daten dar, die Sie grundsätzlich nicht verarbeiten dürfen. Im Falle einer Krankmeldung dürfen Sie nur die unbedingt notwendigen Informationen erfassen; Art und Grund der Beschwerden obliegen dem Betriebsarzt, nicht Ihnen.

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt

Informationen über die Gesundheit einer Person sind besondere Arten personenbezogener Daten (Artikel 9 DSGVO), deren Verarbeitung grundsätzlich verboten ist, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Als Arbeitgeber fallen Sie selten unter diese Ausnahmen, daher dürfen Sie diese Art von Daten nicht einfach erheben oder speichern.

Welche Fragen sollten Sie stellen, wenn Sie sich krankmelden?

Sie dürfen die Krankheit eines Mitarbeiters sowie die für die Abwesenheit und Wiedereingliederung notwendigen Daten erfassen. Laut der niederländischen Datenschutzbehörde dürfen Sie beispielsweise nach der Telefonnummer und Adresse fragen, unter der der Mitarbeiter erreichbar ist, und wann er voraussichtlich zurückkehrt. Sie dürfen nicht nach der genauen Art seiner Erkrankung fragen.

Die Rolle des Betriebsarztes

Die medizinischen Daten zu Art und Grund der Abwesenheit werden vom Betriebsarzt oder dem betriebsärztlichen Dienst verarbeitet, nicht von Ihnen. Wenn Ihnen ein Mitarbeiter von sich aus medizinische Informationen mitteilt, dürfen Sie diese grundsätzlich nicht erfassen oder verwenden.

Kommunikation über Infektion oder Abwesenheit

Seien Sie vorsichtig beim Weitergeben von Informationen innerhalb des Unternehmens. Sie können Kollegen vor einem Infektionsrisiko warnen und allgemeine Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, ohne jedoch die Identität oder medizinische Daten des betroffenen Mitarbeiters preiszugeben.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich fragen, ob mein Mitarbeiter eine ansteckende Krankheit hat?

Nein, Sie dürfen nicht nach der Art der Beschwerden fragen. Sie können jedoch Maßnahmen ergreifen und den Betriebsarzt hinzuziehen.

Darf ich aufzeichnen, warum jemand krank ist?

Nein. Sie dokumentieren nur das unbedingt Notwendige; die medizinische Ursache liegt in der Verantwortung des Betriebsarztes.

Darf ich meine Kollegen über eine Infektion informieren?

Sie können vor einem Risiko warnen und Maßnahmen ergreifen, ohne dabei die Identität oder Gesundheitsdaten der betroffenen Person preiszugeben.

Sind Ihre Abwesenheits- und Datenschutzrichtlinien in Ordnung?

Unsere Rechtsexperten dokumentieren dies in Ihrer internen Datenschutzerklärung. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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