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Vorsicht mit königlichen Titeln in Handelsnamen

Sie dürfen sich nicht einfach „Königlich“ oder „Hoflieferant“ nennen. Diese Titel werden vom König an Unternehmen verliehen, die seit mindestens 100 Jahren bestehen und eine herausragende, tadellose Stellung innehaben. Bei unsachgemäßer Verwendung einer solchen Bezeichnung….

Veröffentlicht am 25. März 2021 von MKBjuristen.nl
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Sie dürfen sich nicht einfach „Königlich“ oder „Hoflieferant“ nennen. Diese Titel werden vom König an Unternehmen verliehen, die seit mindestens 100 Jahren bestehen und eine herausragende, tadellose Stellung innehaben. Sollten Sie eine solche Bezeichnung fälschlicherweise in Ihrem Firmennamen verwenden, kann dies irreführend sein (Artikel 5b des Handelsnamengesetzes), und ein Richter kann Sie unter Androhung einer Geldstrafe zur Namensänderung verpflichten.

Was haben die Slagerij Michel Gleis in Aalten und die Jacques Stinkens Orgelpijpenmakers BV in Zeist gemeinsam? Beide sind berechtigt, den Titel „Hoflieferant des Königlichen Haushalts“ zu führen. Nicht jedem steht dies zu, und unter Umständen muss er sogar aus dem Firmennamen entfernt werden. Grund genug, sich den Firmennamen gut zu überlegen.

Wie wird eine königliche Auszeichnung verliehen?

Die Auszeichnung „Königlicher Hoflieferant“ wird nicht leichtfertig verliehen. Der König vergibt sie an Unternehmen, die in ihrer Region eine herausragende Stellung einnehmen und seit mindestens 100 Jahren bestehen; die Geschäftsführer müssen einwandfrei sein und die Unternehmensgeschichte lückenlos dokumentiert sein. Der Antrag wird in einem speziellen Verfahren beim Bürgermeister eingereicht. König Wilhelm I. führte diese Auszeichnung 1815 ein; seit 1987 kann sie nur noch vom König (oder der Königin) verliehen werden.

Das Recht wird für 25 Jahre gewährt und kann verlängert werden. Es gelten besondere Regeln: Finanzinstitute und Bildungseinrichtungen sind beispielsweise ausgeschlossen. Wichtig: Es handelt sich um eine Vergünstigung, nicht um ein Recht – selbst diejenigen, die alle Bedingungen erfüllen, können abgelehnt werden. Eine Benennung bedeutet nicht, dass das Unternehmen tatsächlich das Königshaus beliefert oder in einer Geschäftsbeziehung zu ihm steht.

Warum königliche Bezeichnungen irreführend sein können

Wenn sich ein Unternehmen einfach als „Hoflieferant“ oder „königlich“ bezeichnet, könnte der Verbraucher fälschlicherweise annehmen, es habe das strenge Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Daher ist dies unzulässig. Artikel 5b des Handelsnamengesetzes verbietet die Verwendung eines Handelsnamens, der einen falschen Eindruck von dem unter diesem Namen geführten Unternehmen erweckt, sofern dadurch die Gefahr besteht, die Öffentlichkeit irrezuführen. Auch aus diesem Grund wurde eine Stiftung zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte des Königshauses gegründet.

So kam die Investmentgesellschaft Royal Dutch Holding 2017 ins Spiel; sie hatte nie die Erlaubnis erhalten, die Bezeichnung zu verwenden. Die Verteidigung, sie verwende den englischen Namen, war erfolglos: Laut Richter (ECLI:NL:RBDHA:2017:15299) ist Englisch in den Niederlanden so tief verwurzelt, dass es keinen Unterschied zwischen „Royal Dutch“ und „Koninklijke Nederlandse“ gibt. Das Amtsgericht ordnete die Namensänderung an, bei der „Royal“ gestrichen werden sollte, andernfalls drohte eine Geldstrafe von 1.000 Euro pro Tag.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mein Unternehmen „königlich“ nennen?

Nicht ohne eine zugewiesene Bezeichnung. Eine englische Variante wie „royal“ kann ebenfalls irreführend sein und gegen das Markengesetz verstoßen, was eine erzwungene Namensänderung zur Folge hat.

Wie erhalte ich die Ernennung zum Hoflieferanten?

Durch einen Antrag an den Bürgermeister, vorausgesetzt, Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 100 Jahren, bekleidet eine bedeutende Position und die Geschäftsführung ist einwandfrei. Es bleibt eine Gefälligkeit, kein Recht.

Welche Risiken birgt ein irreführender Firmenname?

Ein Richter kann Sie zur Namensänderung verpflichten und gegebenenfalls für jeden Tag der Nichtbeachtung eine Strafe verhängen. Wählen Sie Ihren Firmennamen daher sorgfältig.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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