Datenschutz

Krankenhaus muss wegen Verstoßes gegen die DSGVO Schadensersatz zahlen

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann mehr als nur ein Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde kosten. Betroffene können darüber hinaus selbst Schadensersatz fordern (Artikel 82 DSGVO), auch für immaterielle Schäden. So wurde beispielsweise ein Krankenhaus, das den Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet hatte, zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Veröffentlicht am 31. Oktober 2022 von MKBjuristen.nl
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Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Sie mehr kosten als nur ein Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde. Betroffene können darüber hinaus selbst Schadensersatz fordern (Artikel 82 DSGVO), auch für immaterielle Schäden. Ein Krankenhaus, das den Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet hatte, musste auf diese Weise Schadensersatz leisten. Ein guter Datenschutz ist daher doppelt wichtig.

Bußgelder und Schadensersatzansprüche

Wir betonen immer wieder, dass ein Verstoß gegen die DSGVO zu empfindlichen Bußgeldern der niederländischen Datenschutzbehörde führen kann – man denke nur an das Bußgeld, das ein Krankenhaus zahlen musste, weil Mitarbeiter zu leicht auf Patientendaten zugreifen konnten. Doch damit nicht genug: Auch die Betroffenen selbst können Schadensersatz fordern.

Anspruch auf Entschädigung (Artikel 82 DSGVO)

Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen Schaden erleidet, kann diesen vom Verantwortlichen zurückfordern (Artikel 82 DSGVO). Dies kann ein materieller, aber auch ein immaterieller Schaden sein – beispielsweise durch den Verlust der Kontrolle über sensible Daten oder eine Verletzung der Privatsphäre. Voraussetzung ist jedoch ein tatsächlicher Schaden; ein bloßer Verstoß genügt nicht immer.

Die Lehre daraus: Daten gut schützen

Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder übermäßiger Zugriff auf personenbezogene Daten können daher neben Reputationsschäden auch zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen. Stellen Sie sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf (sensible) Daten haben, protokollieren Sie die Zugriffe und sichern Sie Systeme angemessen.

Vorbeugen ist günstiger

Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Zugriffsrechte, beschränken Sie den Zugriff auf das Notwendigste und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen. Dadurch verringern Sie das Risiko eines Verstoßes und die damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus hilft nachweislich sorgfältiges Handeln im Falle einer Reklamation oder einer Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich neben einer Geldstrafe auch Schadensersatz geltend machen?

Ja. Betroffene Personen können im Falle eines Verstoßes gegen die DSGVO (Artikel 82 DSGVO) selbst Schadensersatzansprüche geltend machen, auch für immaterielle Schäden.

Wird bei einer Rechtsverletzung immer eine Entschädigung gezahlt?

Nicht automatisch. Es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein; ein bloßer Verstoß reicht nicht immer aus.

Wie kann ich das verhindern?

Beschränken Sie den Zugriff auf personenbezogene Daten, sichern Sie Systeme angemessen und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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