MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Sie mehr kosten als nur ein Bußgeld der niederländischen Datenschutzbehörde. Betroffene können darüber hinaus selbst Schadensersatz fordern (Artikel 82 DSGVO), auch für immaterielle Schäden. Ein Krankenhaus, das den Datenschutz nicht ausreichend gewährleistet hatte, musste auf diese Weise Schadensersatz leisten. Ein guter Datenschutz ist daher doppelt wichtig.
Bußgelder und Schadensersatzansprüche
Wir betonen immer wieder, dass ein Verstoß gegen die DSGVO zu empfindlichen Bußgeldern der niederländischen Datenschutzbehörde führen kann – man denke nur an das Bußgeld, das ein Krankenhaus zahlen musste, weil Mitarbeiter zu leicht auf Patientendaten zugreifen konnten. Doch damit nicht genug: Auch die Betroffenen selbst können Schadensersatz fordern.
Anspruch auf Entschädigung (Artikel 82 DSGVO)
Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen Schaden erleidet, kann diesen vom Verantwortlichen zurückfordern (Artikel 82 DSGVO). Dies kann ein materieller, aber auch ein immaterieller Schaden sein – beispielsweise durch den Verlust der Kontrolle über sensible Daten oder eine Verletzung der Privatsphäre. Voraussetzung ist jedoch ein tatsächlicher Schaden; ein bloßer Verstoß genügt nicht immer.
Die Lehre daraus: Daten gut schützen
Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen oder übermäßiger Zugriff auf personenbezogene Daten können daher neben Reputationsschäden auch zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen. Stellen Sie sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf (sensible) Daten haben, protokollieren Sie die Zugriffe und sichern Sie Systeme angemessen.
Vorbeugen ist günstiger
Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Zugriffsrechte, beschränken Sie den Zugriff auf das Notwendigste und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen. Dadurch verringern Sie das Risiko eines Verstoßes und die damit verbundenen Kosten. Darüber hinaus hilft nachweislich sorgfältiges Handeln im Falle einer Reklamation oder einer Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich neben einer Geldstrafe auch Schadensersatz geltend machen?
Ja. Betroffene Personen können im Falle eines Verstoßes gegen die DSGVO (Artikel 82 DSGVO) selbst Schadensersatzansprüche geltend machen, auch für immaterielle Schäden.
Wird bei einer Rechtsverletzung immer eine Entschädigung gezahlt?
Nicht automatisch. Es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein; ein bloßer Verstoß reicht nicht immer aus.
Wie kann ich das verhindern?
Beschränken Sie den Zugriff auf personenbezogene Daten, sichern Sie Systeme angemessen und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen.
Ist Ihr Datenschutz in Ordnung?
Unsere Rechtsexperten führen eine Datenschutzprüfung und erstellen Ihre Datenverarbeitungsvereinbarung . Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.