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Ist es sinnvoll, wenn ein Mitarbeiter die Geheimhaltungsvereinbarung mitunterzeichnet?

Ein Mitarbeiter, der im Namen Ihres Unternehmens eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet, haftet nicht persönlich – er unterzeichnet im Namen des Arbeitgebers. Wenn Sie einen einzelnen Mitarbeiter selbst zur Vertraulichkeit verpflichten möchten, tun Sie dies mittels einer Vertraulichkeitsklausel.

Veröffentlicht am 4. März 2020 von MKBjuristen.nl
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Ein Mitarbeiter, der im Namen Ihres Unternehmens eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet, haftet nicht persönlich – er unterzeichnet im Namen des Arbeitgebers. Wenn Sie einen einzelnen Mitarbeiter selbst zur Vertraulichkeit verpflichten möchten, können Sie dies durch eine entsprechende Klausel in seinem Arbeitsvertrag tun.

Wer ist an die Geheimhaltungsvereinbarung gebunden?

Wenn Sie mit einem anderen Unternehmen eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abschließen, sind beide Unternehmen Vertragsparteien. Unterzeichnet eine Kontaktperson im Namen dieses Unternehmens, ist sie an dessen Verpflichtungen gebunden, nicht an ihre eigene. Verstößt jemand innerhalb dieses Unternehmens gegen die Geheimhaltungspflicht, sollten Sie grundsätzlich das Unternehmen und nicht den einzelnen Mitarbeiter haftbar machen.

Kann der Mitarbeiter das persönlich mitunterzeichnen?

Die persönliche Haftung eines Mitarbeiters über eine betriebliche Geheimhaltungsvereinbarung ist in der Regel nicht möglich: Er handelt in seiner Funktion als Angestellter, und die Vereinbarung besteht zwischen den Unternehmen. Eine Unterschrift mit dem Vermerk „Gesehen und zur Kenntnis genommen“ ändert daran wenig.

Wie also bindet man einen Mitarbeiter?

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit verpflichten möchten, fügen Sie eine Vertraulichkeitsklausel in den Arbeitsvertrag ein, gegebenenfalls mit einer Vertragsstrafe. Dadurch übertragen Sie die Verpflichtung direkt auf den Mitarbeiter, auch für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Zwei Dokumente, zwei Ziele

Verwenden Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung für Geschäftsbeziehungen und eine Vertraulichkeitsklausel für Ihre eigenen Mitarbeiter. Durch die effektive Nutzung beider schützen Sie Ihre vertraulichen Informationen sowohl intern als auch extern.

Häufig gestellte Fragen

Haftet ein Mitarbeiter, wenn er gegen die Geheimhaltungsvereinbarung des Unternehmens verstößt?

Üblicherweise nicht persönlich: Er handelt im Namen des Unternehmens, das Vertragspartei der Geheimhaltungsvereinbarung ist. Sie wenden sich dann an das Unternehmen.

Wie kann ich meinen eigenen Angestellten haftbar machen?

Mit einer Vertraulichkeitsklausel in seinem Arbeitsvertrag, möglicherweise auch mit einer Strafklausel. Das bindet den Arbeitnehmer direkt.

Gilt die Vertraulichkeitsklausel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Ja, wenn Sie es so festlegen. Eine gut formulierte Klausel bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam.

Möchten Sie Ihre vertraulichen Informationen angemessen schützen?

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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