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Ich habe eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten: Was nun?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, beispielsweise weil Sie ein Foto ohne Lizenz verwendet haben? Reagieren Sie ruhig und sachlich: Bestätigen Sie den Empfang, vergewissern Sie sich, dass der Absender tatsächlich der Rechteinhaber ist, unterbinden Sie die Rechtsverletzung und verhandeln Sie eine Entschädigung.

Veröffentlicht am 21. Januar 2021 von MKBjuristen.nl
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Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil Sie beispielsweise ein Foto ohne Lizenz verwendet haben? Reagieren Sie ruhig und sachlich: Bestätigen Sie den Empfang, vergewissern Sie sich, dass der Absender tatsächlich der Rechteinhaber ist, unterlassen Sie die Rechtsverletzung und verhandeln Sie eine Entschädigung, die den tatsächlichen Schaden deckt. Zahlen Sie nicht einfach einen unangemessen hohen Betrag, da der Rechteinhaber den Schaden nachweisen muss.

Wichtig zu wissen: Für eine Urheberrechtsverletzung und Schadensersatzansprüche ist keine Vorsatzhandlung erforderlich. Es genügt, wenn Sie einen Fehler begangen und dadurch dem Urheberrechtsinhaber Schaden zugefügt haben. Selbst wenn Sie glaubten, rechtmäßig zu handeln und nicht wussten, dass Sie ein Foto nicht verwenden durften, können Sie eine Abmahnung erhalten. Dasselbe gilt für Texte, Zitate oder eine bestehende Schriftart in Ihrem Logo.

Schritt 1: Bleiben Sie freundlich und bestätigen Sie den Empfang

Teilen Sie dem Absender mit, dass Sie den Brief erhalten haben und sich in Kürze melden werden. Es gibt keinen Grund, den Rechteinhaber zu verärgern – Sie hätten den Urheber selbst ausfindig machen sollen. Rechteinhaber, die ihr Werk nicht schützen, verlieren Einnahmen; die Durchsetzung ihrer Rechte ist ihr gutes Recht.

Schritt 2: Prüfen Sie, ob der Absender tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer ist

Prüfen Sie, ob der Absender tatsächlich das Urheberrecht besitzt. Suchen Sie die Originalquelle des Werkes oder fragen Sie den Einsender; dieser wird verstehen, dass Sie dies zunächst überprüfen möchten. Stimmt die Geschichte? Dann beenden Sie die Urheberrechtsverletzung so schnell wie möglich, beispielsweise indem Sie das Bild von Ihrer Website entfernen.

Schritt 3: Die Schadensforderung kritisch prüfen

Die Tatsache, dass jemand Rechteinhaber ist, bedeutet nicht, dass Sie der geforderten Summe einfach zustimmen müssen. Der Rechteinhaber kann nur den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen und muss diesen nachweisen oder plausibel machen. Informieren Sie sich daher selbst über die üblichen Kosten einer vergleichbaren Lizenz, um eine fundierte Vorstellung von einer angemessenen Entschädigung zu erhalten.

Schritt 4: Gemeinsam eine Lösung finden

Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sollten Sie rechtliche Schritte vermeiden – andernfalls steigen die Kosten, und der Rechteinhaber bevorzugt in der Regel eine gütliche Einigung. Falls Ihnen die geforderte Summe zu hoch erscheint, unterbreiten Sie selbst einen Vorschlag: Erläutern Sie objektiv, wie Sie den Schaden berechnet haben und warum dieser die tatsächlichen Kosten deckt. Geben Sie außerdem an, dass Sie die Urheberrechtsverletzung inzwischen behoben haben. In der Praxis erzielen die Parteien häufig eine Einigung; manchmal erwerben Unternehmen später sogar eine entsprechende Lizenz vom Urheber.

Stellt der Rechteinhaber unangemessene Forderungen und verlangt unrealistische Summen? Dann sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und nicht einfach zahlen. Letztendlich entscheidet ein Richter, welche Entschädigung den Schaden tatsächlich deckt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bezahlen, wenn ich nicht wusste, dass das Foto urheberrechtlich geschützt ist?

Möglicherweise. Vorsatz ist für eine Rechtsverletzung nicht erforderlich; ein Fehler, der dem Rechteinhaber Schaden zufügt, kann ausreichend sein. Die Höhe des Schadensersatzes ist jedoch verhandelbar und muss den tatsächlichen Schaden decken.

Kann der Rechteinhaber irgendeinen Betrag beanspruchen?

Nein. Er kann nur den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen und muss diesen belegen. Eine Lizenzgebühr für eine vergleichbare Nutzung ist oft ein guter Richtwert.

Was kann ich gegen eine unangemessen hohe Forderung tun?

Unterbinden Sie die Rechtsverletzung, unterbreiten Sie einen begründeten Gegenvorschlag und ziehen Sie bei anhaltender Uneinigkeit Rechtsberatung hinzu. Zahlen Sie unter Druck keinen unrealistisch hohen Betrag.

Beratung zu Urheberrecht und Lizenzen

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten oder möchten Sie ein Foto rechtmäßig über eine Lizenzvereinbarung nutzen? Sind Sie selbst der Urheber und benötigen eine Abmahnung? Die Urheberrechtsexperten von MKB Juristen helfen Ihnen gerne. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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