Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nicht vorsätzlich handeln müssen, um eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es genügt, wenn Sie einen Fehler gemacht und dadurch dem Urheberrechtsinhaber Schaden zugefügt haben. Selbst wenn Sie also glaubten, rechtmäßig zu handeln und nicht wussten, dass Sie ein bestimmtes Foto nicht verwenden durften, können Sie dennoch eine Abmahnung erhalten. Dasselbe gilt für Textfragmente, Zitate, die Verwendung einer Schriftart in Ihrem Logo usw.
Bleibt freundlich
Als Erstes sollten Sie den Absender über den Erhalt der Nachricht informieren. Teilen Sie ihm einfach mit, dass Sie die Urheberrechtsverletzungsmitteilung erhalten haben und sich in Kürze bei ihm melden werden. Es gibt keinen Grund, den Autor zu verärgern. Sie hätten den Autor ausfindig machen sollen. Wenn er seine Urheberrechte und seine Einnahmequelle nicht schützt, wird er bankrottgehen. Das ist seine Pflicht, und daher trifft ihn keine Schuld.
Forschung durchführen
Selbstverständlich müssen Sie prüfen, ob die andere Partei tatsächlich das Urheberrecht besitzt. Suchen Sie die Originalquelle des Werkes oder kontaktieren Sie die Person, die die Urheberrechtsverletzung geltend gemacht hat. Der Anspruchsteller wird sicherlich verstehen, dass Sie die Sachlage zunächst überprüfen möchten. Bestätigt sich die Behauptung? Wenn möglich, unterbinden Sie die Urheberrechtsverletzung umgehend, beispielsweise durch Entfernen des Bildes von Ihrer Website.
Manchmal ist der Rechteinhaber einfach nur froh, wenn Sie die Rechtsverletzung einstellen und sich entschuldigen, manchmal verlangt er aber auch eine Entschädigung. Dass die Gegenpartei tatsächlich Rechteinhaber ist, bedeutet natürlich nicht, dass Sie deren Schadensersatzforderung einfach zustimmen müssen. Letztendlich kann der Rechteinhaber nur den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen, und es obliegt ihm, diesen nachzuweisen. Informieren Sie sich in der Zwischenzeit selbst darüber, welche Gebühren ein Rechteinhaber üblicherweise für eine vergleichbare Lizenz verlangt.
Eine Einigung über die Entschädigung erzielen
Wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, möchten Sie sicherlich einen Gerichtsprozess vermeiden. Die Kosten würden sich dadurch nur unnötig erhöhen. Auch der Rechteinhaber würde eine gütliche Einigung bevorzugen.
Sollten Sie seine Schadensersatzforderung als etwas zu hoch empfinden, können Sie selbstverständlich einen Vorschlag unterbreiten. Erläutern Sie in diesem Fall objektiv, wie Sie den Schaden ermittelt haben und warum Ihr Vorschlag die tatsächlichen Kosten deckt. Geben Sie selbstverständlich auch an, dass Sie die Urheberrechtsverletzung zwischenzeitlich behoben haben. Erfahrungsgemäß lässt sich oft eine einvernehmliche Lösung erzielen. Es gibt sogar Fälle, in denen Unternehmen später weitere Lizenzen vom Urheber erworben haben. Schließlich waren sie vom ersten Foto so begeistert, dass sie die Zusammenarbeit mit dem Fotografen fortsetzen wollten. Auch deshalb ist es ratsam, stets ein gutes Verhältnis zu pflegen.
Schließlich ist es natürlich möglich, dass der Rechteinhaber unangemessene Forderungen stellt und unrealistische Beträge verlangt. In einem solchen Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und nicht einfach zahlen. Letztendlich muss ein Richter entscheiden, welche Entschädigung den Schaden tatsächlich deckt.
Hinweise zum Urheberrecht
Haben Sie Fragen dazu oder möchten Sie ein Foto auf Ihrer Website im Rahmen einer Lizenzvereinbarung verwenden? Oder sind Sie Autor und benötigen ein Schreiben wegen Urheberrechtsverletzung? Unsere Experten für geistiges Eigentum helfen Ihnen gerne weiter. Besprechen Sie Ihr Anliegen in einem kostenlosen Beratungsgespräch und lassen Sie sich beraten.