MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Nein, Sie können nicht einfach ein Foto aus dem Internet auf Ihre Website stellen. Fast jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt, daher benötigen Sie die Erlaubnis des Urhebers (in der Regel des Fotografen). Wenn Sie ein Foto ohne gültige Erlaubnis verwenden, riskieren Sie Schadensersatzzahlungen. Wichtig und oft unterschätzt: Sie müssen aktiv überprüfen, wer tatsächlich die Rechte besitzt. Sich auf eine Aussage einer Person zu verlassen, die behauptet, die Rechte zu besitzen, reicht laut niederländischer Rechtsprechung nicht aus.
Warum man nicht einfach ein Foto aus dem Internet verwenden sollte
Ein Foto ist ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Das bedeutet, dass der Urheber das ausschließliche Recht hat, zu bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen andere das Foto veröffentlichen oder vervielfältigen dürfen. Daher stellt das Herunterladen eines Fotos von Google, die Verwendung eines Stockfotos ohne Lizenz oder das Kopieren eines Bildes von einer anderen Website grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar.
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Aufnahme des Fotos; eine Registrierung ist nicht erforderlich. Daher gilt das Urheberrecht auch ohne Copyright-Symbol oder Nennung des Fotografennamens. Das Fehlen eines Namens bedeutet jedoch nicht, dass das Foto „frei“ verwendet werden darf.
Welche Folgen hat eine Urheberrechtsverletzung?
Wer ein Foto ohne gültige Genehmigung verwendet, kann vom Rechteinhaber haftbar gemacht werden. In der Praxis bedeutet das üblicherweise Folgendes:
- Eine Aufforderung zur Entfernung des Fotos von Ihrer Website und Ihren Social-Media-Kanälen.
- Entschädigung. Diese basiert häufig auf der Lizenzgebühr, die Sie normalerweise hätten zahlen müssen, und wird manchmal aufgrund fehlender Urheberangabe oder der Rechtsverletzung selbst erhöht.
- Erstattung zusätzlicher Kosten, wie z. B. Ermittlungs- oder Anwaltskosten.
Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von den Umständen und der Art des Bildes ab. Lassen Sie sich daher nicht von einer hohen Forderung unter Druck setzen, ohne diese rechtlich prüfen zu lassen. Ignorieren Sie aber auch keine formelle Zahlungsaufforderung.
Persönlichkeitsrechte: Zusätzliche Regeln für Fotos von Einzelpersonen
Ist auf dem Foto eine erkennbare Person zu sehen, die Persönlichkeitsrechte. Dies ist ein gesondertes Recht der abgebildeten Person. Selbst wenn Sie die Urheberrechte ordnungsgemäß mit dem Fotografen geklärt haben, kann die abgebildete Person unter bestimmten Umständen der Veröffentlichung widersprechen, beispielsweise wenn diese ihre Interessen beeinträchtigt.
Möchten Sie ein Foto einer Person kommerziell nutzen, beispielsweise für Werbezwecke? Dann ist es ratsam, dies schriftlich in einer Verzichtserklärung auf die Bildrechte. Darin erteilt die abgebildete Person die Erlaubnis zur Verwendung ihres Bildes, sodass Sie später keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Sie müssen den Rechteinhaber aktiv ausfindig machen
Nach niederländischem Recht besteht eine Prüfungspflicht: Sie müssen aktiv überprüfen, wer das Urheberrecht an einem Foto besitzt und ob die Person, der Sie die Erlaubnis erteilen, dazu berechtigt ist. Sich blind auf die Aussage „Ich habe die Rechte“ zu verlassen, genügt nicht. Jeder, der ein Foto verwendet, trägt das Risiko, dass sich die Erlaubnis später als ungültig erweisen könnte.
Ein praktisches Beispiel
Ein eindrucksvolles Beispiel ist ein Fall, der vor dem Berufungsgericht in Den Haag verhandelt wurde. Ein Unternehmer hatte von einem Model die Erlaubnis erhalten, ein Foto von ihr zu bearbeiten und auf seiner Website und Facebook-Seite zu veröffentlichen. Das Model behauptete, die Rechteinhaberin zu sein.
Tatsächlich hatte das Model jedoch lediglich einen Lizenzvertrag mit dem Fotografen abgeschlossen: Sie durfte die Fotos selbst als Werbematerial auf ihrer Website verwenden, hatte aber nicht das Recht, sie zu bearbeiten (oder bearbeiten zu lassen) oder die Rechte daran an Dritte zu übertragen. Als der Fotograf die Unternehmerin verklagte, urteilte das Gericht, dass die Unternehmerin sorgfältiger hätte vorgehen müssen.
Laut Gericht hätte der Unternehmer überprüfen müssen, ob das Model tatsächlich die Urheberrechte erworben hatte, beispielsweise durch Anforderung einer Kopie der Urheberrechtsübertragungsurkunde . Zudem war das Urheberrechtssymbol mit dem Namen des Fotografen noch neben einem der Fotos auf der Website des Models zu sehen. Eine gründliche Untersuchung hätte daher Verdacht erregen müssen.
Was genau erwartet der Richter von Ihnen?
- Prüfen Sie, wer das Foto aufgenommen hat und ob diese Person noch der Rechteinhaber ist.
- Im Zweifelsfall sollte man einen Nachweis der Rechte: eine Übertragungsurkunde oder einen Lizenzvertrag.
- Achten Sie auf Hinweise wie Copyright-Symbole, Wasserzeichen oder Urheberangaben, die auf einen anderen Urheber hinweisen.
- Prüfen Sie, ob die Person, der Sie die Erlaubnis erteilen, dazu befugt ist und ob sie auch berechtigt ist, die Rechte zu übertragen oder zu lizenzieren.
Die Einwilligung muss immer schriftlich festgehalten werden
Der billigste Fehler ist der, den man hätte vermeiden können. Im obigen Beispiel hatte der Unternehmer nichts schriftlich festgehalten. Unser Rat ist einfach: Vereinbaren Sie die Verwendung von Bildmaterial immer schriftlich. So wissen Sie genau, was Sie dürfen, für welchen Kanal, wie lange und ob Sie das Material bearbeiten dürfen.
Bei MKB Juristen fordern wir routinemäßig Belege vom mutmaßlichen Rechteinhaber an. Gegebenenfalls vergleichen wir die Verzichtserklärung, eine bestehende Übertragungsurkunde oder den Lizenzvertrag. So können wir prüfen, was die Gegenpartei tatsächlich übertragen kann und darf und ob dies mit Ihren Nutzungsabsichten übereinstimmt. Ob Fotos, Texte, Designs oder Software: Wir prüfen die rechtlichen Vereinbarungen sorgfältig, damit Sie unbesorgt veröffentlichen können.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So verwenden Sie sicher ein Foto auf Ihrer Website
- Ermitteln Sie die Quelle. Haben Sie das Foto selbst aufgenommen, eine Lizenz von einer Bildagentur erworben oder es von einem Dritten erhalten?
- Prüfen Sie die Rechte. Fordern Sie im Zweifelsfall einen Nachweis an und lesen Sie die Lizenzbedingungen sorgfältig durch.
- Prüfen Sie das Recht auf Privatsphäre in Bezug auf Porträts. Ist eine erkennbare Person auf dem Bild zu sehen? Wenn ja, holen Sie auch deren Einwilligung ein.
- Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten werden. Eine Lizenz oder ein Verzichtserklärung beugt späteren Streitigkeiten vor.
- Bewahren Sie die Beweise auf. Archivieren Sie Lizenzen, E-Mails und Urkunden sorgfältig, falls Sie diese später benötigen.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich ein Foto von Google auf meiner Webseite verwenden?
Nein, so einfach geht das nicht. Google Bilder ist eine Suchmaschine, keine lizenzfreie Bilddatenbank. Die meisten gefundenen Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Verwenden Sie nur Bilder, für die Sie eine gültige Lizenz oder Genehmigung besitzen.
Muss ich bezahlen, wenn ich versehentlich ein Foto ohne Erlaubnis verwendet habe?
Das ist möglich. Ob die Rechtsverletzung vorsätzlich oder versehentlich erfolgte, ist in der Regel unerheblich. Der Rechteinhaber kann die Entfernung des Rechtsinhalts und eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von den Umständen ab.
Darf ein Foto ohne Copyright-Symbol frei verwendet werden?
Nein. Das Urheberrecht entsteht automatisch und ist nicht von einem Symbol oder einer Namensnennung abhängig. Das Fehlen dieser Angaben bedeutet nicht, dass das Foto lizenzfrei ist.
Worin besteht der Unterschied zwischen Urheberrecht und Persönlichkeitsrechten?
Das Urheberrecht schützt den Urheber des Fotos. Das Persönlichkeitsrecht schützt die abgebildete Person. Bei einem Foto einer erkennbaren Person müssen oft beide Aspekte berücksichtigt werden.
Wie kann ich sicher sein, dass die Person, die mir die Erlaubnis erteilt, tatsächlich dazu berechtigt ist?
Verlangen Sie einen Rechtenachweis, beispielsweise eine Übertragungsurkunde oder einen Lizenzvertrag, und prüfen Sie, ob die Genehmigung auch Ihre beabsichtigte Nutzung (z. B. Bearbeitung oder Weitergabe) abdeckt. Im Zweifelsfall lassen Sie die Dokumente rechtlich prüfen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Verwendung von visuellem Material?
Möchten Sie sichergehen, dass Sie ein Foto, ein Design oder ein anderes kreatives Werk bedenkenlos verwenden können, oder haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten? Die Urheberrechtsexperten von MKB Juristen helfen Ihnen gern. Wir prüfen die Rechte, erstellen den passenden Vertrag und unterstützen Sie im Streitfall. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und schildern Sie uns Ihre Situation.