Datenschutz

Der Verantwortliche muss andere Verantwortliche über einen Antrag auf Datenlöschung informieren

Wenn Sie eine Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten erhalten (Recht auf Vergessenwerden, Artikel 17 DSGVO) und diese Daten an andere Verantwortliche weitergegeben haben, müssen Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese ebenfalls über die Löschungsaufforderung zu informieren...

Veröffentlicht am 5. Dezember 2022 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie eine Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten erhalten (Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO) und diese Daten an andere Verantwortliche weitergegeben haben, müssen Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese ebenfalls über die Löschungsaufforderung zu informieren. Dies wurde vom Gerichtshof bestätigt.

Das Recht auf Vergessenwerden

Gemäß der DSGVO kann eine betroffene Person unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen (Artikel 17 DSGVO). Erfüllt der Antrag die Voraussetzungen, müssen Sie die Daten löschen. Was aber, wenn Sie diese Daten inzwischen an Dritte weitergegeben haben?

Sie müssen die anderen Verantwortlichen informieren

Wenn Sie die Daten öffentlich gemacht oder mit anderen Verantwortlichen geteilt haben, sind Sie verpflichtet, diese anderen über den Löschungsantrag in angemessener Weise zu informieren (Art. 17 Abs. 2 DSGVO). Dies ermöglicht es ihnen zu prüfen, ob sie die Daten (sowie alle Kopien oder Links) löschen sollen. Der Gerichtshof hat diese Verpflichtung in einem Urteil bestätigt.

Welche Maßnahmen sind angemessen?

Was machbar ist, hängt von der verfügbaren Technologie und den Kosten ab. Sie müssen nicht das Unmögliche vollbringen, aber Sie müssen ernsthafte und nachweisbare Anstrengungen unternehmen, die anderen Beteiligten zu erreichen. Dokumentieren Sie, mit wem Sie die Daten geteilt haben, um diese Personen gegebenenfalls informieren zu können.

Was bedeutet das für Sie?

Erstellen Sie eine Übersicht, mit welchen Parteien Sie personenbezogene Daten teilen, und dokumentieren Sie dies. Legen Sie einen Prozess für die korrekte Bearbeitung von Löschungsanträgen fest, einschließlich der Benachrichtigung anderer Datenverantwortlicher. Dies gewährleistet die Einhaltung der DSGVO und verhindert, dass Daten anderweitig weitergegeben werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich auch andere Personen über einen Löschantrag informieren?

Wenn Sie die Daten mit anderen Verantwortlichen geteilt oder öffentlich gemacht haben, müssen Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese über die Anfrage zu informieren (Artikel 17 Absatz 2 DSGVO).

Welche Maßnahmen sind angemessen?

Ein ernsthafter, nachweisbarer Aufwand, abhängig von Technologie und Kosten. Sie müssen nicht das Unmögliche vollbringen.

Wie bereite ich mich vor?

Behalten Sie den Überblick darüber, mit wem Sie Daten teilen, und richten Sie einen Prozess ein, um Löschanfragen korrekt zu bearbeiten.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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