MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Wenn Sie eine Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten erhalten (Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO) und diese Daten an andere Verantwortliche weitergegeben haben, müssen Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese ebenfalls über die Löschungsaufforderung zu informieren. Dies wurde vom Gerichtshof bestätigt.
Das Recht auf Vergessenwerden
Gemäß der DSGVO kann eine betroffene Person unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen (Artikel 17 DSGVO). Erfüllt der Antrag die Voraussetzungen, müssen Sie die Daten löschen. Was aber, wenn Sie diese Daten inzwischen an Dritte weitergegeben haben?
Sie müssen die anderen Verantwortlichen informieren
Wenn Sie die Daten öffentlich gemacht oder mit anderen Verantwortlichen geteilt haben, sind Sie verpflichtet, diese anderen über den Löschungsantrag in angemessener Weise zu informieren (Art. 17 Abs. 2 DSGVO). Dies ermöglicht es ihnen zu prüfen, ob sie die Daten (sowie alle Kopien oder Links) löschen sollen. Der Gerichtshof hat diese Verpflichtung in einem Urteil bestätigt.
Welche Maßnahmen sind angemessen?
Was machbar ist, hängt von der verfügbaren Technologie und den Kosten ab. Sie müssen nicht das Unmögliche vollbringen, aber Sie müssen ernsthafte und nachweisbare Anstrengungen unternehmen, die anderen Beteiligten zu erreichen. Dokumentieren Sie, mit wem Sie die Daten geteilt haben, um diese Personen gegebenenfalls informieren zu können.
Was bedeutet das für Sie?
Erstellen Sie eine Übersicht, mit welchen Parteien Sie personenbezogene Daten teilen, und dokumentieren Sie dies. Legen Sie einen Prozess für die korrekte Bearbeitung von Löschungsanträgen fest, einschließlich der Benachrichtigung anderer Datenverantwortlicher. Dies gewährleistet die Einhaltung der DSGVO und verhindert, dass Daten anderweitig weitergegeben werden.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich auch andere Personen über einen Löschantrag informieren?
Wenn Sie die Daten mit anderen Verantwortlichen geteilt oder öffentlich gemacht haben, müssen Sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese über die Anfrage zu informieren (Artikel 17 Absatz 2 DSGVO).
Welche Maßnahmen sind angemessen?
Ein ernsthafter, nachweisbarer Aufwand, abhängig von Technologie und Kosten. Sie müssen nicht das Unmögliche vollbringen.
Wie bereite ich mich vor?
Behalten Sie den Überblick darüber, mit wem Sie Daten teilen, und richten Sie einen Prozess ein, um Löschanfragen korrekt zu bearbeiten.
Sind Ihre DSGVO-Prozesse ordnungsgemäß?
Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Datenschutzerklärung und Ihre Vereinbarung zur Datenverarbeitung und richten Ihre Anfragebearbeitung ein. Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.