Datenschutz

Datenschutz in meinem Webshop: Worauf sollte ich achten?

Mit einem Webshop verarbeiten Sie automatisch personenbezogene Daten Ihrer Kunden und müssen daher die DSGVO einhalten. Achten Sie insbesondere auf: eine klare Datenschutzerklärung, eine gültige Rechtsgrundlage, gute Sicherheitsvorkehrungen, eine korrekte Cookie-Einwilligung und Datenverarbeitungsvereinbarungen mit Ihren Lieferanten. Sie...

Veröffentlicht am 3. Juni 2020 von MKBjuristen.nl
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Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

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Mit einem Webshop verarbeiten Sie automatisch personenbezogene Daten Ihrer Kunden und müssen daher die DSGVO einhalten. Achten Sie insbesondere auf: eine klare Datenschutzerklärung, eine gültige Rechtsgrundlage, gute Sicherheitsvorkehrungen, eine korrekte Cookie-Einwilligung und Datenverarbeitungsvereinbarungen mit Ihren Lieferanten.

Sie verarbeiten personenbezogene Daten

Namen, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Bestelldetails sind personenbezogene Daten. Wenn Sie diese in einer Kundendatenbank speichern oder für Marketingzwecke verwenden, gilt die DSGVO und es bestehen entsprechende Pflichten.

Informieren Sie Ihre Kunden

Sie sind verpflichtet, Informationen bereitzustellen: In einer verständlichen Datenschutzerklärung erläutern Sie, welche Daten Sie zu welchem ​​Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange Sie diese speichern. Die Datenschutzerklärung muss in Ihrem Webshop leicht zu finden sein.

Grundlage, Sicherheit und Aufbewahrungsfrist

Für jede Datenverarbeitung benötigen Sie eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO); die Abwicklung eines Kaufs ist in vielen Fällen ausreichend, Marketingmaßnahmen erfordern jedoch häufig eine gesonderte Einwilligung. Schützen Sie die Daten angemessen und speichern Sie sie nicht länger als nötig.

Cookies und Prozessoren

Für Tracking- und Marketing-Cookies benötigen Sie eine gültige Einwilligung. Wenn Sie Dritte mit der Datenverarbeitung in Ihrem Auftrag beauftragen – beispielsweise für Hosting, Zahlungsabwicklung oder Versand –, müssen Sie mit diesen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen (Artikel 28 DSGVO).

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Kundendaten für Marketingzwecke verwenden?

In der Regel benötigen Sie hierfür eine separate Genehmigung; die Rechtsgrundlage für den Kauf umfasst nicht automatisch auch das Marketing.

Benötige ich eine Datenverarbeitungsvereinbarung?

Ja, gegenüber Parteien, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, wie z. B. Ihrem Hosting-, Zahlungs- oder Versandpartner (Artikel 28 DSGVO).

Wie lange darf ich Kundendaten aufbewahren?

Nicht länger als für den Zweck erforderlich; für bestimmte Daten, wie z. B. Ihre Aufzeichnungen, gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen.

Möchten Sie Ihren Webshop DSGVO-konform gestalten?

Unsere Rechtsexperten erstellen Ihre Datenschutzerklärung und Ihre Vereinbarung zur Datenverarbeitung oder führen eine Datenschutzprüfung. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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