MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Das Einbetten (Framing) von Inhalten auf Ihrer Website ist oft ohne Genehmigung erlaubt, sofern der Urheberrechtsinhaber das Werk selbst frei und öffentlich im Internet zugänglich gemacht hat – beispielsweise ein öffentliches YouTube-Video. Hat der Urheberrechtsinhaber jedoch technische Schutzmaßnahmen gegen das Einbetten ergriffen, können Sie diese nicht umgehen. Die Situation ist daher differenzierter als die Annahme, dass Einbetten immer erlaubt sei.
Sie dürfen Bilder, Videos oder Texte nicht einfach von anderen Webseiten kopieren: Diese können urheberrechtlich geschützt sein, und in diesem Fall benötigen Sie eine Genehmigung. Oft wird behauptet, Einbetten sei erlaubt, da nichts kopiert werde. Die Realität ist jedoch komplexer.
Was ist Einbettung?
Einbetten oder Framing bedeutet, Inhalte einer anderen Website in einem Frame auf der eigenen Website anzuzeigen. Die Inhalte werden nicht kopiert, sondern durch eine Art digitales Fenster sichtbar gemacht; sie bleiben an ihrem ursprünglichen Ort. Soziale Medien bieten hierfür oft vorgefertigten HTML-Code an, aber mit etwas technischem Know-how lassen sich auch andere Inhalte einbetten.
Wann ist das Einbetten ohne Genehmigung erlaubt?
, ob das Einbetten eine Urheberrechtsverletzung darstellt, wurde im Urteil Svensson (ECLI:EU:C:2014:76) behandelt. Der Fall betraf eine Website mit eingebetteten, öffentlich zugänglichen Artikeln. Der Gerichtshof entschied, dass keine „neue Öffentlichkeit“ entsteht: Indem der Rechteinhaber ein Werk im Internet frei zugänglich macht, akzeptiert er, dass es von jedem mit Internetzugang eingesehen werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eindruck entsteht, das Werk befinde sich auf der Website, die es einbettet.
Das Urteil im Fall BestWater (ECLI:EU:C:2014:2315) bestätigte dies für Videos: Framing stellt nicht zwangsläufig eine Urheberrechtsverletzung dar, da die Videos bereits frei und öffentlich zugänglich waren und kein neues Publikum erreicht wird. Kurz gesagt: Hat der Rechteinhaber das Werk selbst allen Internetnutzern zugänglich gemacht, kann er das Einbetten nicht verbieten – deshalb dürfen Sie beispielsweise öffentliche YouTube-Videos einbetten.
Wann ist das Einbetten ohne Genehmigung tatsächlich verboten?
In beiden Urteilen war der Inhalt frei zugänglich, und der Rechteinhaber hatte keine Maßnahmen gegen die Einbettung ergriffen. Im Fall VG Bild-Kunst gegen SPK (ECLI:EU:C:2021:181) stellte sich die Frage, in welchem Fall der Rechteinhaber tatsächlich restriktive Maßnahmen ergreift oder ob Lizenznehmer dazu verpflichtet sind.
Das Gericht entschied, dass in diesem Fall nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Rechteinhaber der Einbettung über Frame-Links zugestimmt hat: Er hatte nicht die Absicht, das Werk auf einer Website Dritter öffentlich zugänglich zu machen. Sind die getroffenen oder vorgeschriebenen technischen Maßnahmen ausreichend wirksam, kann der Rechteinhaber der Einbettung daher widersprechen.
Folgen für Ihren Lizenzvertrag
Dies eröffnet Möglichkeiten für Lizenzgeber, die ihr Werk besser schützen wollen: Sie können in ihren Lizenzvertrag , dass der Lizenznehmer es technisch unmöglich machen muss, Frame-Links zu erstellen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein YouTube-Video auf meiner Webseite einbetten?
Prinzipiell ja, sofern das Video auf YouTube frei und öffentlich zugänglich ist oder die Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt. In diesem Fall wird kein neues Publikum erreicht und es ist keine separate Genehmigung erforderlich.
Darf ich immer einbetten, solange ich nicht kopiere?
Nein. Wenn der Rechteinhaber wirksame technische Maßnahmen gegen das Einbetten ergriffen hat, können diese nicht umgangen werden, und das Einbetten kann tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Wie kann ich meine eigenen Arbeiten vor dem Einbetten schützen?
Durch das Ergreifen effektiver technischer Maßnahmen und die Festlegung in Ihrem Lizenzvertrag, dass Lizenznehmer das Framing technisch unmöglich machen.
Fragen zum Einbetten und Urheberrecht?
Die Urheberrechtsexperten von MKB Juristen prüfen, ob Sie Inhalte einbetten dürfen oder wie Sie Ihr eigenes Werk schützen können. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .