Datenschutz

5 einfache Schritte zur DSGVO-Konformität Ihres Unternehmens

Die DSGVO-Konformität Ihres Unternehmens muss nicht kompliziert sein. In fünf Schritten legen Sie den Grundstein: Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, bestimmen Sie die Rechtsgrundlagen, führen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis, regeln Sie die Sicherheit und beauftragen Sie Auftragsverarbeiter und informieren Sie die betroffenen Personen mit einer Datenschutzerklärung. Schritt….

Veröffentlicht am 18. Juni 2020 von MKBjuristen.nl
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Die DSGVO-Konformität Ihres Unternehmens muss nicht kompliziert sein. In fünf Schritten legen Sie den Grundstein: Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Verarbeitungstätigkeiten, bestimmen Sie die Rechtsgrundlagen, erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis, richten Sie Sicherheitsmaßnahmen und Auftragsverarbeiter ein und informieren Sie die betroffenen Personen mit einer Datenschutzerklärung.

Schritt 1: Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme Ihrer Verarbeitungsaktivitäten

Erstellen Sie eine Übersicht darüber, welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten, zu welchem ​​Zweck, an wen Sie diese weitergeben und wie lange Sie sie speichern. Ohne diese Übersicht können Sie die übrigen Daten nicht ordnungsgemäß verwalten. Dies bildet die Grundlage Ihres Verarbeitungsverzeichnisses.

Schritt 2: Fundamente bestimmen

Für jede Datenverarbeitung benötigen Sie eine gültige Rechtsgrundlage (Artikel 6 DSGVO): Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse oder Einwilligung. Verarbeiten Sie nicht mehr Daten als nötig.

Schritt 3: Erstellen eines Verarbeitungsregisters

Führen Sie ein aktuelles Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30 DSGVO). Dies hilft Ihnen, Ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen: Sie müssen nachweisen können, dass Sie Daten sorgfältig behandeln.

Schritt 4: Sicherheitsvorkehrungen und Prozessoren organisieren

Schützen Sie personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und schließen Sie mit denjenigen, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab (Artikel 28 DSGVO). Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie Datenschutzverletzungen zeitnah erkennen und melden können.

Schritt 5: Informieren Sie die Beteiligten

Mit einer klaren Datenschutzerklärung informieren Sie die betroffenen Personen darüber, welche Daten Sie verarbeiten, warum und welche Rechte sie haben. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie ein korrektes Cookie-Banner einblenden, wenn Sie Tracking-Tools verwenden.

Häufig gestellte Fragen

Wird mein Unternehmen schnell DSGVO-konform werden?

Mit diesen fünf Schritten legen Sie den Grundstein. Der Aufwand hängt davon ab, wie viele und welche Art von Daten Sie verarbeiten.

Benötige ich ein Verarbeitungsregister?

In vielen Fällen ja (Artikel 30 DSGVO). Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für Ihre Rechenschaftspflicht.

Was ist der wichtigste erste Schritt?

Bestandsaufnahme: Zu wissen, welche Daten man verarbeitet und warum. Darauf baut man alles Weitere auf.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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