MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Sie dürfen Musik nicht einfach in Ihren YouTube-Videos oder anderen Inhalten verwenden: Musik ist urheberrechtlich geschützt, und im Falle einer Urheberrechtsverletzung wird Ihr Video – oder sogar Ihr gesamter Kanal – offline genommen. Verwenden Sie daher lizenzfreie Musik (z. B. aus der YouTube-Audiobibliothek) oder erwerben Sie eine Lizenz, beispielsweise über Buma/Stemra. Musik ist erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, der am längsten überlebt hat, gemeinfrei.
Sie wissen wahrscheinlich bereits, dass das einfache Kopieren und Verbreiten von Videomaterial nicht erlaubt ist. Das Hochladen eines selbstgedrehten Videos Ihrer Hauskatze auf YouTube ist natürlich gestattet. Der Fehler liegt oft im Ton: Das Hinzufügen von Musik zu Ihrem Video ist ohne Weiteres nicht erlaubt.
Musik und Urheberrecht
Auch Musik unterliegt dem Urheberrecht, das Komponisten, Musikern, Plattenfirmen oder sogar Erben zustehen kann – manchmal erhalten sogar Urenkel noch Tantiemen. Die Rechte liegen nicht immer in einer Hand und gelten nicht nur für ganze Lieder, sondern auch für kurze Fragmente und musikalische „Bausteine“. Dies hat Konsequenzen für diejenigen, die Remixe erstellen.
Es werden Klagen wegen dieser musikalischen Grundelemente eingereicht. So behaupteten beispielsweise die Erben der Band Spirit, Led Zeppelin habe die Akkorde für das Intro von „Stairway to Heaven“ von dem früheren Song „Taurus“ kopiert. Der amerikanische Richter urteilte anhand der Noten (die Jury hatte die Songs nicht gehört), dass die Unterschiede zu groß seien, um ein Plagiat darzustellen.
Ursprung und Erlöschen des Urheberrechts an Musik
Das Urheberrecht muss nicht separat registriert werden: Es entsteht automatisch sowohl für den Text als auch für die Komposition, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dennoch ist die Registrierung im i-Depot empfehlenswert, da Sie so leicht nachweisen können, dass Sie der Urheber waren.
Das Urheberrecht ist nicht ewig gültig: In der Regel erlischt es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers mit dem längsten Überleben. Danach wird die Musik gemeinfrei und kann ab dem 1. Januar des Folgejahres frei genutzt werden. Beispielsweise ist das Werk von Sergei Rachmaninow (gestorben 1943) seit dem 1. Januar 2014 gemeinfrei; bei Elvis Presley muss man bis 2048 und bei David Bowie bis 2087 warten. Bitte beachten Sie: Die Schutzdauer variiert je nach Land – in vielen asiatischen Ländern ist sie kürzer als in Europa.
Wie kann ich Musik sicher in meinen Videos verwenden?
Verwenden Sie nicht einfach wahllos ein Lied unter Ihrem Video. Am einfachsten ist es, die kostenlose Musikbibliothek von YouTube zu nutzen (manchmal ist die Nennung des Urhebers erforderlich; dies wird deutlich angegeben). Falls Sie dennoch ein urheberrechtlich geschütztes Lied verwenden möchten, schließen Sie einen Lizenzvertrag. Bei bekannter Musik müssen Sie den Rechteinhaber nicht selbst suchen: Sie erwerben eine Lizenz von Buma/Stemra. Achten Sie darauf, dass die Lizenz dem Verwendungszweck entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich in meinem YouTube-Video populäre Musik verwenden?
Nicht ohne Genehmigung. Die Musik ist urheberrechtlich geschützt; im Falle einer Urheberrechtsverletzung wird das Video oder der Kanal offline genommen. Verwenden Sie lizenzfreie Musik oder erwerben Sie eine Lizenz.
Wann ist Musik lizenzfrei?
Musik wird erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, der am längsten gelebt hat, gemeinfrei. Ab dem 1. Januar des Folgejahres dürfen Sie sie frei nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Fristen je nach Land variieren.
Wo kann ich eine Musiklizenz erwerben?
Bei bekannter Musik können Sie sich an Buma/Stemra wenden. Stellen Sie sicher, dass die Lizenz Ihrer Nutzungsart entspricht (z. B. Online-Video oder kommerzielle Nutzung).
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