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Erstmals hat ein Richter einen Arbeitsvertrag aus Kündigungsgrund f: Entlassung wegen schwerwiegender Gewissensverweigerung, die den Arbeitnehmer zur Arbeitsverweigerung veranlasste, aufgelöst. Dieser Kündigungsgrund war zwar bereits gesetzlich verankert, wurde aber hier erstmals erfolgreich angewendet. Dies zeigt, dass auch weniger gebräuchliche Gründe Erfolg haben können.
Was ist der F-Grund?
Grund f ist einer der gesetzlich zulässigen Kündigungsgründe (Artikel 7:669 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Er gilt für Arbeitnehmer, die die vereinbarte Arbeit aus schwerwiegenden Gewissensgründen verweigern, sofern eine angepasste Tätigkeit nicht möglich ist. Dieser Kündigungsgrund kommt selten vor, da solche Situationen nicht häufig auftreten und einer strengen Prüfung unterliegen.
Die Neuigkeit
Kürzlich stimmte ein Richter erstmals einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Kündigungsgrundes f zu. Dies bestätigt, dass dieser Kündigungsgrund nicht nur theoretisch existiert, sondern bei Erfüllung der Voraussetzungen auch tatsächlich zur Kündigung führen kann. Es handelt sich um eine bemerkenswerte Entwicklung im Arbeitsrecht.
Wann kann der F-Ground erfolgreich sein?
Für einen erfolgreichen Einspruch muss eine echte und schwerwiegende Gewissensverweigerung der Arbeit vorliegen, nicht lediglich eine Arbeitsverweigerung oder ein Arbeitskonflikt. Darüber hinaus müssen Sie als Arbeitgeber geprüft haben, ob der Arbeitnehmer tatsächlich in einer angepassten Funktion eingesetzt werden kann. Nur wenn dies nicht möglich ist, kommt eine Kündigung in Betracht.
Wählen Sie den richtigen Boden und die richtige Route
Welche Kündigungsgründe vorliegen, hängt von den Umständen ab. Eine Gewissensverweigerung ist etwas anderes als mangelnde Leistung, schuldhaftes Verhalten oder ein angespanntes Verhältnis. Eine gründliche Analyse und Begründung sind unerlässlich; oft ist eine außergerichtliche Einigung der friedlichste Weg.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kündigungsgrund (F-Grund)?
Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus schwerwiegenden Gewissensgründen, wenn eine angepasste Tätigkeit nicht möglich ist (Artikel 7:669 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Ist die gewöhnliche Arbeitsverweigerung eine Gewissensentscheidung?
Nein. Es muss sich um eine echte und ernsthafte Gewissensverweigerung handeln, nicht um einen Arbeitskampf oder eine gewöhnliche Verweigerung.
Was sollte ich zuerst untersuchen?
Ob der Mitarbeiter in einer angepassten Funktion eingesetzt werden kann. Nur wenn dies nicht möglich ist, kommt eine Kündigung aus disziplinarischen Gründen in Betracht.
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