Arbeitsfragen

Wie viel Zeit habe ich, um die fristlose Kündigung einzuleiten?

Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich erfolgen: Sie müssen umgehend handeln, sobald Sie den dringenden Grund feststellen. „Unverzüglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“: Sie können eine kurze Untersuchung durchführen und den Grundsatz der Anhörung beider Seiten anwenden. Zögern Sie jedoch nicht….

Veröffentlicht am 15. Dezember 2022 von MKBjuristen.nl
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Eine fristlose Kündigung muss unverzüglich erfolgen: Sie müssen umgehend handeln, sobald Sie den dringenden Kündigungsgrund entdecken. „Unverzüglich“ bedeutet nicht unbedingt „sofort“: Sie können eine kurze Untersuchung durchführen und den Grundsatz der Anhörung beider Seiten anwenden. Zögern Sie jedoch zu lange, verfällt diese Möglichkeit, und die Kündigung ist unwirksam.

Eine fristlose Entlassung hat drastische Konsequenzen

Bei einer fristlosen Kündigung endet der Arbeitsvertrag sofort, ohne Eingreifen des Amtsgerichts, und die Lohnzahlungen können unverzüglich eingestellt werden. Da die Folgen für den Arbeitnehmer erheblich sind (kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, keine Abfindung), gelten strenge Auflagen – unter anderem die Pflicht zum unverzüglichen Handeln.

Unverzüglich, aber eine Untersuchung ist zulässig

Sie müssen die Kündigung unverzüglich aussprechen, sobald der dringende Grund bekannt ist. Dies muss jedoch nicht sofort geschehen: Sie können sich Zeit für eine kurze, zügige Untersuchung des genauen Sachverhalts nehmen und beiden Seiten Gelegenheit zur Anhörung geben. Sie können sich auch intern beraten lassen oder Rat einholen, sofern dadurch keine wertvolle Zeit verloren geht.

Zu langes Warten ist tödlich

Wenn Sie zu lange warten – beispielsweise durch tagelange Untätigkeit oder grundlose Verzögerung –, wird das Gericht entscheiden, dass die Kündigung nicht unverzüglich erfolgte. Die Kündigung ist dann nichtig, und Sie müssen weiterhin Lohn zahlen und den Mitarbeiter gegebenenfalls wieder einstellen. Handeln Sie daher schnell und sorgfältig.

Wie verhält man sich richtig?

Handeln Sie unverzüglich nach Bekanntwerden des Sachverhalts: Führen Sie umgehend eine Untersuchung durch, hören Sie beide Seiten an und teilen Sie die Kündigung sowie den dringenden Grund klar und unverzüglich mit. Dokumentieren Sie den zeitlichen Ablauf und Ihre Schritte, um nachweisen zu können, dass Sie unverzüglich gehandelt haben.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Sie sofort entlassen?

Unverzüglich, aber nicht unbedingt gleichzeitig. Sie können eine kurze und zügige Untersuchung durchführen und den Grundsatz der Anhörung beider Seiten anwenden.

Wie viel Zeit habe ich?

Es gibt keine feste Frist, aber Sie dürfen keine wertvolle Zeit verlieren. Zu langes Warten macht die Entlassung anfechtbar.

Was passiert, wenn ich zu spät komme?

In diesem Fall erfolgte die Entlassung nicht unverzüglich und ist daher nichtig, was zur Weiterzahlung des Lohns oder zur Wiedereinstellung führt.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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