Arbeitsfragen

Wie kann ich Mitarbeiter ordnungsgemäß entlassen?

Eine Kündigung ist immer möglich, doch die Methode bestimmt Kosten und Risiken. Der günstigste und sicherste Weg ist oft die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels einer Abfindungsvereinbarung; darüber hinaus ist eine Kündigung während der Probezeit möglich.

Veröffentlicht am 8. Juni 2020 von MKBjuristen.nl
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Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, doch die Art und Weise bestimmt Kosten und Risiken. Der günstigste und sicherste Weg ist oft die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels einer Abfindungsvereinbarung; alternativ kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit oder, mit Genehmigung, über das Arbeitsamt oder das Amtsgericht beendet werden.

Kündigung während der Probezeit

Während einer gültigen Probezeit können Sie den Arbeitsvertrag fristlos und ohne Angabe von Gründen beenden. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Probezeitklausel rechtswirksam ist; ist die Klausel ungültig, ist die Kündigung unwirksam.

Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Oft ist der ruhigste Weg: Sie einigen sich gemeinsam in einer Aufhebungsvereinbarung, die unter anderem ein Beendigungsdatum und in der Regel eine Abfindung beinhaltet. So vermeiden Sie ein Gerichtsverfahren und behalten die Kontrolle über das Ergebnis. Der Arbeitnehmer hat eine gesetzliche Widerrufsfrist, um seine Zustimmung zurückzuziehen.

Abweisung durch das UWV oder das Unterbezirksgericht

Wenn Sie keine einvernehmliche Einigung erzielen können, benötigen Sie eine Genehmigung. Im Falle einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit wenden Sie sich an die UWV; bei anderen Gründen, wie etwa mangelnder Leistung oder einem angespannten Arbeitsverhältnis, an das zuständige Amtsgericht. Sie müssen die Gründe durch eine Akte umfassend belegen.

Begrenzen Sie die Kosten mit einer guten Akte

Die Höhe der Entschädigung hängt vom Verfahren und Ihrer Akte ab. Eine vollständige Akte – inklusive Verwarnungen, eines Verbesserungsplans und Berichten – verringert das Risiko einer hohen Entschädigung oder einer abgelehnten Kündigung. Bereiten Sie sich daher gut vor.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann man jemanden am günstigsten entlassen?

Häufig erfolgt die Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Vergleichsvereinbarung: Dadurch werden Gerichtsverfahren vermieden und Sie behalten die Kontrolle über das Ergebnis.

Muss ich immer eine Übergangszahlung leisten?

Grundsätzlich wird bei Kündigung eine Übergangszahlung fällig. Bei einer Abfindungsvereinbarung legen Sie die Höhe der Entschädigung selbst fest.

Kann ich jemanden ohne Angabe von Gründen entlassen?

Nur während der Probezeit. Außerhalb dieser Zeit benötigen Sie einen triftigen Grund und häufig die Genehmigung der UWV oder des zuständigen Amtsgerichts.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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