MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
In den Niederlanden gibt es kein Gesetz, das Arbeitnehmern einen Anspruch auf freie Tage an gesetzlichen Feiertagen einräumt. Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf freie Tage hat – und ob die Lohnfortzahlung oder eine Zulage erfolgt – richtet sich nach dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder der Personalordnung. Als Arbeitgeber müssen Sie daher wissen, welcher Tarifvertrag für Sie gilt; selbst abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag haben Vorrang.
April und Mai sind reich an Feiertagen, und auch die anderen Monate haben welche. Arbeitnehmer haben jedoch keinen automatischen Anspruch auf einen freien Tag – der jeweils geltende Tarifvertrag ist maßgebend. Wir erklären es Ihnen.
Welche Arten von Urlauben gibt es?
- Nationale Feiertage: Königstag und Befreiungstag.
- Allgemein anerkannte gesetzliche Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Weihnachten und zweiter Weihnachtsfeiertag.
- Nicht anerkannte Feiertage: zum Beispiel Eid al-Fitr oder Chanukka.
Kein Gesetz, aber dennoch wenig Freiheit
Anders als in manchen Ländern gibt es in den Niederlanden kein Gesetz, das Arbeitnehmern einen Anspruch auf freie Tage an bestimmten Feiertagen garantiert. Als Arbeitgeber können Sie jedoch nicht einfach eigenmächtig entscheiden, einen freien Tag zu verweigern. Der Arbeitsvertrag kann festlegen, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf diesen Tag hat – selbst bei einem nicht offiziell anerkannten Feiertag wie Eid al-Fitr, der dann als zusätzlicher bezahlter Urlaubstag gilt.
Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, kann ein Tarifvertrag oder eine Personalordnung dennoch einen Anspruch auf einen freien Tag vorsehen; ein Tarifvertrag hat sogar Vorrang vor dem Arbeitsvertrag. Wenn weder der Tarifvertrag noch der Arbeitsvertrag oder die Personalordnung einen freien Tag vorschreiben, sind Sie nicht verpflichtet, einen zu gewähren (können dies aber freiwillig tun). Daher ist es unerlässlich zu wissen, welchem branchenweiten Tarifvertrag Sie unterliegen.
Tarifverträge ähneln sich oft: Arbeitnehmer haben in der Regel an nationalen und allgemein anerkannten Feiertagen frei. Eine Ausnahme bildet der Tag der Befreiung, der oft nur in Jubiläumsjahren (wie 2020 oder 2025) als freier Tag gilt. Manche Tarifverträge erlauben es Arbeitnehmern, einen anerkannten Feiertag gegen einen nicht anerkannten einzutauschen, beispielsweise den zweiten Weihnachtsfeiertag gegen das Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr).
Fortsetzung der Lohn- und Zulagenzahlung
Da gesetzliche Feiertage nicht geregelt sind, gilt dies auch für die Lohn- und Zulagenzahlung, die im Tarifvertrag festgelegt ist. In allen Tarifverträgen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. In den meisten Tarifverträgen wird Arbeitnehmern, die an einem Feiertag arbeiten, eine Zulage von 50 bis 100 % gewährt. Abweichende Vereinbarungen sind weiterhin möglich.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Mitarbeitern an gesetzlichen Feiertagen frei geben?
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber häufig aufgrund des Tarifvertrags, des Arbeitsvertrags oder der Personalordnung. Wenn keine dieser Bestimmungen den freien Tag vorschreibt, müssen Sie ihn nicht gewähren.
Wird ein Zuschlag für die Arbeit an einem Feiertag erhoben?
Das Gesetz regelt dies nicht, aber die meisten Tarifverträge sehen einen Zuschlag von 50 bis 100 % für Arbeit an Feiertagen vor. Die genauen Bestimmungen finden Sie in Ihrem Tarifvertrag.
Hat der Tarifvertrag Vorrang vor dem Arbeitsvertrag?
Ja, in diesem Punkt hat ein anwendbarer Tarifvertrag Vorrang. Daher ist es wichtig zu wissen, unter welchen branchenweiten Tarifvertrag Sie fallen.
Die Urlaubsregelung in Ihren Arbeitsbedingungen ordnungsgemäß festlegen
Die Arbeitsrechtler von MKB Juristen unterstützen Sie bei der Integration von Feiertagen, Lohnfortzahlung und Zulagen in Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Personalordnung. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Arbeitsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .