Arbeitsfragen

Was muss ich regeln, wenn ein Mitarbeiter stirbt?

Im Todesfall eines Mitarbeiters endet der Arbeitsvertrag sofort und automatisch – eine Kündigung oder Auflösung ist nicht erforderlich. Die bis zum Todestag aufgelaufenen Löhne und Urlaubsansprüche werden zuzüglich einer gesetzlichen Entschädigung an die Erben ausgezahlt.

Veröffentlicht am 2. Dezember 2021 von MKBjuristen.nl
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Im Todesfall eines Mitarbeiters endet das Arbeitsverhältnis automatisch und sofort – eine Kündigung oder Auflösung ist nicht erforderlich. Das Gehalt und der Urlaubsanspruch bis zum Todestag werden an die Erben ausgezahlt, zuzüglich einer gesetzlichen Sterbegeldleistung in Höhe eines Monatsgehalts (einschließlich Urlaubsanspruch) an die Hinterbliebenen. Firmeneigentum wird zurückgegeben, und die persönlichen Gegenstände des Mitarbeiters gehen an die Hinterbliebenen.

Der Tod eines Mitarbeiters berührt Kollegen und Angehörige zutiefst. Zunächst sollten Sie Ihr Beileid aussprechen – aber Sie müssen auch einige geschäftliche Angelegenheiten regeln.

Der Arbeitsvertrag endet automatisch

Anders als bei einem Mieter von Geschäftsräumen (dessen Erben das Geschäft weiterführen können), endet ein Arbeitsvertrag mit dem Tod des Mitarbeiters automatisch und sofort – schließlich haben Sie ihn aufgrund seiner persönlichen Qualitäten ausgewählt. Sie müssen nichts weiter tun: keine Kündigung, keine Auflösung, keine Entlassung.

Lohn- und Todesfallleistung

Sie haben jedoch weiterhin Verpflichtungen, die auf die Erben übergehen. Sie zahlen das Gehalt bis zum Todestag, und der Urlaubsanspruch bleibt erhalten; beides gehört zum Erbe.

Darüber hinaus haben die Hinterbliebenen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung in Höhe eines Monatsgehalts zuzüglich Urlaubsanspruch. Diese Leistung ist nicht Teil des Nachlasses und muss nicht auf das Nachlasskonto eingezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind die Hinterbliebenen: grundsätzlich der Ehepartner oder Lebenspartner; in deren Abwesenheit die minderjährigen Kinder; ansonsten die Person, mit der der/die Verstorbene in einer familiären Beziehung lebte und die er/sie unterhielt. Andere Personen haben keinen Anspruch.

Sie können eine höhere Todesfallleistung gewähren, die im Voraus vereinbart wurde (z. B. als Nebenbedingung im Arbeitsvertrag) oder über einen Tarifvertrag festgelegt wurde. Die Leistung ist bis zu einem Betrag von drei Monatsgehältern von der Lohnsteuer befreit.

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Befindet sich noch Firmeneigentum des verstorbenen Mitarbeiters (z. B. Fahrrad, Computer oder Firmenwagen), dürfen die nächsten Angehörigen dieses nicht behalten: Derjenige, der es besitzt, muss es zurückgeben. Umgekehrt übergeben Sie die persönlichen Gegenstände des Mitarbeiters (z. B. Bilderrahmen oder Aktentasche) den nächsten Angehörigen – auch diese dürfen Sie nicht behalten. Setzen Sie sich daher nach dem Tod mit den nächsten Angehörigen in Verbindung, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den Arbeitsvertrag kündigen, wenn ein Mitarbeiter stirbt?

Nein. Der Vertrag endet sofort und automatisch; eine Kündigung ist ausgeschlossen. Sie müssen weder kündigen noch den Vertrag auflösen.

Wie hoch ist die Todesfallleistung?

Die Hinterbliebenen erhalten gesetzlich ein Monatsgehalt inklusive Urlaubsanspruch. Diese Leistung ist nicht Teil der Erbschaft. Sie können eine höhere Leistung gewähren; bis zu drei Monatsgehälter sind steuerfrei.

Wer erhält die Todesfallleistung?

Grundsätzlich der Ehepartner oder Lebenspartner; andernfalls die minderjährigen Kinder; und andernfalls die Person, mit der der Arbeitnehmer in einem familiären Verhältnis lebte und die er unterhielt.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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