MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, müssen Sie ihm detaillierte Informationen zu seinen Beschäftigungsbedingungen geben. Die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Beschäftigungsbedingungen hat diese Informationspflicht erweitert: Sie müssen mehr Informationen zeitnah bereitstellen. Halten Sie sich daran, um Probleme zu vermeiden.
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Informationen
Bei Abschluss eines Arbeitsvertrags müssen Sie den Arbeitnehmer über die wichtigsten Beschäftigungsbedingungen informieren, wie beispielsweise die Position, das Gehalt, die Arbeitszeiten und die Vertragsdauer. Dies war schon immer so, die Verpflichtung wurde jedoch in letzter Zeit verschärft.
Was ist umfangreich?
Aufgrund der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Beschäftigungsbedingungen sind Sie verpflichtet, zu mehr Themen Auskunft zu erteilen, teilweise auch innerhalb kürzerer Fristen. Beispiele hierfür sind Informationen zum Arbeitsplatz, zur Dauer und den Bedingungen der Probezeit, zur Weiterbildungspolitik, zum Kündigungsverfahren und, bei unregelmäßigen Arbeitszeiten, zu den Referenztagen und -stunden. Viele Standardverträge erfüllen diese Anforderungen noch nicht vollständig.
Informieren Sie zeitnah und nachweisbar
Die Informationen müssen zeitnah, idealerweise zum Arbeitsbeginn oder kurz danach, bereitgestellt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie dies nachweisen können, beispielsweise durch Aufnahme der Informationen in den Arbeitsvertrag oder einen Anhang. Dies beugt Streitigkeiten und möglichen Ansprüchen des Arbeitnehmers vor.
Aktualisieren Sie Ihre Verträge
Lassen Sie Ihre Arbeitsverträge und Ihren Einarbeitungsprozess überprüfen und an die erweiterten Informationspflichten anpassen. Ein aktueller, vollständiger Arbeitsvertrag deckt die meisten Pflichten gleichzeitig ab und verhindert, dass Sie einzelne Informationen vergessen.
Häufig gestellte Fragen
Worüber muss ich einen neuen Mitarbeiter informieren?
Hinsichtlich der wichtigsten Beschäftigungsbedingungen und seit der Erweiterung auch der Arbeitsplatzbedingungen, der Probezeit, der Ausbildungsrichtlinien und des Kündigungsverfahrens.
Wann muss ich die Informationen bereitstellen?
Rechtzeitig, teilweise zum Zeitpunkt des Beginns oder kurz danach. Stellen Sie sicher, dass Sie dies nachweisen können.
Ist mein Standardvertrag noch ausreichend?
Oftmals unvollständig. Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag überprüfen und anpassen, um der erweiterten Informationspflicht zu entsprechen.
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