MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Diebstahl am Tag – also die Bezahlung ohne oder mit nur geringer Arbeitsleistung – kann für einen Arbeitnehmer teuer zu stehen kommen. In einem aktuellen Fall führte dies zur Kündigung ohne Abfindung und ohne angemessene Entschädigung, da das Verhalten schwerwiegend verwerflich war. Als Arbeitgeber müssen Sie dies jedoch stichhaltig belegen können.
Was versteht man unter Diebstahl am Tag?
Arbeitszeitbetrug ist die vorsätzliche Verschwendung von Arbeitszeit: Ein Mitarbeiter tut (praktisch) nichts, erhält aber weiterhin Gehalt. Dies kann von regelmäßigem, viel zu spätem Arbeitsbeginn über stundenlanges Nichtstun bis hin zu Betrug mit den erfassten Arbeitsstunden reichen. Es schädigt das Vertrauen und kann schwerwiegende Folgen haben.
Entlassung ohne Entschädigung
In einem aktuellen Fall wurde ein Angestellter wegen geringfügigen Diebstahls ohne Anspruch auf Abfindung oder angemessene Entschädigung entlassen. Der Grund: Das Verhalten war schwerwiegend. Normalerweise hat ein Angestellter bei Entlassung Anspruch auf eine Abfindung, doch im Falle eines schwerwiegenden Vergehens kann dieser Anspruch erlöschen.
Sie müssen es beweisen können
Ob eine fristlose Kündigung Erfolg hat, hängt von Ihrer Beweisführung ab. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich und systematisch Arbeitszeit verschwendet hat und ihm dies ernsthaft anzulasten ist. Ein vereinzelter, geringfügiger Verstoß reicht hierfür nicht aus; erstellen Sie daher eine stichhaltige Fallakte mit konkreten Fakten und Beweisen.
Vorsichtig behandeln
Wenn Sie gegen die Ausübung der Arbeitszeit vorgehen möchten, gehen Sie sorgfältig vor: Dokumentieren Sie die Fakten, hören Sie beide Seiten an und wählen Sie die richtige Vorgehensweise. Auch ein übereiltes oder schlecht begründetes Vorgehen kann zu einer Entschädigung oder zur Wiedereinsetzung des Arbeitsvertrags führen. Lassen Sie sich daher beraten.
Häufig gestellte Fragen
Kann geringfügiger Diebstahl zur Entlassung führen?
Ja, und im Falle eines schwerwiegenden Fehlverhaltens sogar ohne Übergangszahlung oder angemessene Entschädigung. Sie müssen dies jedoch stichhaltig belegen können.
Verfällt die Übergangszahlung immer im Falle einer Kündigung wegen Arbeitsausfalls?
Nicht automatisch. Der Anspruch auf die Übergangszahlung kann nur im Falle eines grob fahrlässigen Verhaltens erlöschen.
Was benötige ich als Nachweis?
Eine solide Akte mit konkreten Fakten und Beweisen dafür, dass der Mitarbeiter vorsätzlich und systematisch Arbeitszeit verschwendet hat.
Maßnahmen gegen Fehlverhalten am Arbeitsplatz ergreifen?
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