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Seit dem 1. Januar 2020 gilt folgende Regel: Keine Arbeit, trotzdem Lohn – es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit fällt in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Die Beweislast hierfür liegt nun beim Arbeitgeber. Wenn Sie den Lohn während der Abwesenheit einbehalten möchten, müssen Sie nachweisen, dass die Ursache beim Arbeitnehmer liegt.
Die Kehrtwende seit 2020
Nach dem alten Gesetz galt der Grundsatz „Keine Arbeit, kein Lohn“: Wer nicht arbeitete, hatte grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohn. Seit 2020 gilt nun der Grundsatz „Keine Arbeit, aber Lohn, außer in bestimmten Fällen“ (Artikel 7:628 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn, es sei denn, die Arbeitsverweigerung ist ihm nachweislich anzulasten.
Wann ist es erlaubt, Löhne einzubehalten?
Lohnkürzungen sind nur zulässig, wenn die Ursache der Abwesenheit im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers liegt, beispielsweise bei unentschuldigtem Fehlen oder Verschlafen. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers oder in einem gemeinsamen Risiko, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Lohn.
Die Beweislast liegt bei Ihnen
Die wichtigste Folge der Gesetzesänderung: Als Arbeitgeber müssen Sie nachweisen, dass die Abwesenheit auf das Verschulden des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Können Sie dies nicht, müssen Sie das Gehalt weiterhin zahlen. Dokumentieren Sie die Abwesenheit und deren Grund sorgfältig.
Praktische Tipps
Dokumentieren Sie Fehlzeiten und deren Gründe, legen Sie klare Abwesenheitsregeln in Ihrer Personalrichtlinie fest und greifen Sie nicht vorschnell zu Gehaltskürzungen. Im Zweifelsfall sollten Sie nicht einseitig das gesamte Gehalt einbehalten – das könnte kontraproduktiv sein.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich den Lohn einbehalten, wenn ein Mitarbeiter verschläft?
Ja, denn das fällt in seinen Verantwortungsbereich. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Abwesenheit dem Mitarbeiter zuzuschreiben ist.
Wer muss nachweisen, dass kein Anspruch auf Lohn besteht?
Seit 2020 sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält der Arbeitnehmer sein Gehalt.
Darf ich die Gehaltszahlung im Zweifelsfall aussetzen?
Vorsicht: Im Zweifelsfall das volle Gehalt einzubehalten, ist riskant. Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie Abzüge vornehmen.
Fragen zu Löhnen und Fehlzeiten?
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