MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Bei einem sogenannten i-Grund (kumulativer Kündigungsgrund) kann ein Mitarbeiter gekündigt werden, wenn mehrere Kündigungsgründe, die einzeln betrachtet nicht ausreichen, zusammen einen hinreichenden Kündigungsgrund darstellen. Der Richter kann jedoch eine zusätzliche Entschädigung in Höhe von bis zu der Hälfte der Übergangszahlung zusprechen.
Was ist i-ground?
Seit 2020 erkennt das Gesetz den kumulativen Kündigungsgrund an (Artikel 7:669 Absatz 3 Buchstabe i des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies ermöglicht es Ihnen, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf der Grundlage einer Kombination von Gründen zu beantragen – beispielsweise mangelnde Leistung und ein angespanntes Arbeitsverhältnis –, die einzeln nicht ganz ausreichen, zusammen jedoch einen triftigen Kündigungsgrund darstellen.
Der Preis des i-Landes
Wird die Kündigung aus dem Kündigungsgrund i erfolgreich abgewiesen, kann der Richter zusätzlich zur Übergangszahlung eine weitere Entschädigung in Höhe von bis zu 50 % dieser Zahlung zusprechen. Der Kündigungsgrund ist daher kein Freifahrtschein: Eine gut begründete Klage ist weiterhin erforderlich.
Unterstrukturieren Sie jedes Diagramm separat
Der Richter prüft, ob die zusammen angeführten Gründe ausreichend sind. Sie müssen daher jeden Grund einzeln begründen und darlegen, warum eine Fortsetzung des Verfahrens nicht zu erwarten ist. Eine unübersichtliche Akte – mit mehreren unvollständigen Begründungen – führt zur Ablehnung.
Wann wählen Sie den i-Ground?
Der i-ground ist für schwierige Situationen gedacht, in denen eine Kombination von Umständen eine Zusammenarbeit unmöglich macht. Oft ist eine Einigung (Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) eine ruhigere und sicherere Alternative.
Häufig gestellte Fragen
Welche zusätzlichen Kosten entstehen für i-ground?
Der Richter kann zusätzlich zur Übergangszahlung eine weitere Entschädigung von bis zu 50 % dieser Zahlung zusprechen. Darüber hinaus besteht bei einer unzureichenden Fallakte das Risiko einer Ablehnung.
Darf ich einfach mehrere Gründe übereinanderlegen?
Sie können Ländereien kombinieren, aber jede Ländereie muss einzeln begründet werden. Eine willkürliche Anhäufung schwacher Ländereien ist nicht zulässig.
Ist eine Vergleichsvereinbarung eine Alternative?
Oft ja. Eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen bietet mehr Rechtssicherheit und vermeidet Gerichtsverfahren. Lassen Sie die Beurteilung anhand Ihrer Akte vornehmen.
Ein Abweisungsfall, der Bestand hat?
Unsere Rechtsexperten und Anwälte prüfen Ihren Fall und wählen die beste Vorgehensweise oder entwerfen eine Vergleichsvereinbarung . Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.