MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Der Umstand, dass ein Kunde nicht mehr mit einem bestimmten Mitarbeiter zusammenarbeiten möchte, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund – dies stellt ein betriebliches Risiko dar. Unter außergewöhnlichen Umständen kann dies jedoch durchaus zu einer Kündigung führen, beispielsweise wenn ein erhebliches Kundeninteresse und eine untragbare Situation zusammentreffen.
In der Regel gibt es keinen Kündigungsgrund
Der Grundsatz ist klar: Wenn ein Kunde die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter oder gar mit Ihrem Unternehmen beendet, tragen Sie grundsätzlich das Risiko. Als guter Arbeitgeber müssen Sie alles daransetzen, den Mitarbeiter zu halten, beispielsweise durch eine Versetzung oder Mediation. Druck seitens eines Kunden allein rechtfertigt keine Kündigung.
Manchmal funktioniert es am Ende doch
In Ausnahmefällen kann die Situation anders sein. Wenn der Mandant so wichtig ist, dass sein Fortbestand oder ein erheblicher Teil des Umsatzes auf dem Spiel steht und eine Versetzung unmöglich ist, kann das Gericht unter bestimmten Umständen die Kündigung anordnen – beispielsweise wegen eines gestörten Arbeitsverhältnisses (Grund g) oder des verbleibenden Grundes (Grund h). Jeder Fall ist individuell.
Was müssen Sie nachweisen können?
Sie müssen nachweisen, dass Sie sich um eine Lösung der Situation bemüht haben: Gespräche mit dem Mandanten und dem Mitarbeiter, ein Versetzungsversuch und die Begründung des zwingenden öffentlichen Interesses. Ohne diese Bemühungen wird der Richter die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen.
Oft klüger: eine Vereinbarung
Da der Ausgang ungewiss ist, stellt die einvernehmliche Beendigung des Verfahrens durch eine Vergleichsvereinbarung oft den ruhigsten Weg dar. So vermeiden Sie ein Verfahren mit ungewissem Ausgang.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich einen Mitarbeiter entlassen, weil ein Kunde dies verlangt?
Prinzipiell nein; das ist ein Geschäftsrisiko. Unter außergewöhnlichen Umständen, bei denen ein erhebliches Kundeninteresse besteht und eine Umverteilung nicht möglich ist, ist es manchmal denkbar.
Was soll ich zuerst tun?
Sie müssen sich bemühen, den Mitarbeiter zu halten, beispielsweise durch Mediation oder Versetzung, und dies auch nachweisen können.
Was ist der sicherste Weg?
Oft wird eine Vergleichsvereinbarung getroffen, da der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist.
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