MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Im Jahr 2020 gab es eine Reihe bemerkenswerter Kündigungsfälle, insbesondere im Zusammenhang mit dem Coronavirus und vermeintlich geringfügigen Vergehen. Der gemeinsame Nenner: Ob eine Kündigung Bestand hat, hängt von der Schwere des Vorwurfs *und* der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers ab – selbst ein berechtigter Vorwurf ist nichtig, wenn das Verfahren fehlerhaft war. Im Folgenden werden fünf Fälle und die daraus zu ziehenden Lehren für Arbeitgeber dargestellt.
Nachfolgend werden fünf Entlassungsfälle vorgestellt, die im Jahr 2020 einer Diskussion wert sind, sowie die Lehren, die Arbeitgeber aus jedem einzelnen Fall ziehen können.
1. Lügen über das Urlaubsziel (Corona)
Ein erfahrener Gefängniswärter reiste während seines Urlaubs in die Türkei, die zu diesem Zeitpunkt als Risikogebiet („orange Zone“) eingestuft war. Anstatt sich in Quarantäne zu begeben, erschien er einfach zur Arbeit. Als ihn sein Arbeitgeber darauf ansprach, log er und gab sogar falsche Flugdaten an, um eine Reise nach Griechenland (einer „grünen Zone“) vorzutäuschen. Der Richter des Amtsgerichts Overijssel wertete dies als schwerwiegendes Fehlverhalten und löste den Arbeitsvertrag auf (Amtsgericht Overijssel, ECLI:NL:RBOVE:2020:4497).
Die Lehre daraus: Nicht der Urlaub selbst, sondern die lügenden und die Kollegen gefährdenden Personen waren der ausschlaggebende Faktor.
2. Gemeinsames Essen von Chicken Nuggets – aber die Entlassung wurde doch aufgehoben
Eine McDonald's-Mitarbeiterin teilte nach Ladenschluss übriggebliebene Chicken Nuggets, nachdem sie zuvor wegen des Konsums eines Milchshakes verwarnt worden war. Sie wurde aufgefordert, freiwillig zu kündigen und unterzeichnete das Kündigungsformular, änderte jedoch ihre Meinung. Das Gericht (Bezirksgericht Limburg, ECLI:NL:RBLIM:2020:8873) bestätigte den Arbeitsvertrag: Der Arbeitgeber hatte sie nicht ausreichend über die weitreichenden Konsequenzen aufgeklärt, ihr Bedenkzeit und die Möglichkeit zur Einholung von Rechtsberatung hätte einräumen müssen und sie nicht ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben unterschreiben lassen dürfen. Der Arbeitgeber wurde angewiesen, ihr weiterhin Lohn zu zahlen und sie wieder einzustellen.
Lehre daraus: Selbst bei einer berechtigten Beschwerde kann eine Kündigung rückgängig gemacht werden, wenn der Mitarbeiter nicht sorgfältig informiert wird. Halten Sie jede Kündigung stets in einer ordnungsgemäßen Aufhebungsvereinbarung mit einer Bedenkzeit fest.
3. Nicht für eine Plastiktüte bezahlen, die nur ein paar Cent kostet
Ein Angestellter der Handelskette Action wurde fristlos entlassen, weil er eine Plastiktüte im Wert von wenigen Cent mitgenommen hatte, ohne zu bezahlen. Der Richter bezeichnete dies als Bagatelle: Solche Tüten seien früher kostenlos gewesen, und die Gebühr diene in erster Linie dem Umweltschutz. Die fristlose Entlassung wurde aufgehoben, und der Arbeitgeber wurde zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung in Höhe von 3.600 Euro verurteilt (Landgericht Gelderland, ECLI:NL:RBGEL:2020:3688).
Lehre daraus: Für eine fristlose Entlassung muss das Vergehen schwerwiegend genug sein. Ein geringfügiger Nachteil rechtfertigt selten eine solch harte Maßnahme.
4. Eröffnung eines Restaurants während des Corona-Verbots
Einem stellvertretenden Filialleiter einer Burger-King-Filiale wurde aufgrund einer behördlichen Anordnung während der Coronavirus-Pandemie die Schließung des Restaurants angeordnet. Er war mehrfach darüber informiert worden, öffnete das Restaurant aber trotzdem. Nach Beschwerden wurde er fristlos entlassen, was vom Amtsgericht Rotterdam bestätigt wurde (ECLI:NL:RBROT:2020:7567).
Lehre daraus: Das absichtliche Ignorieren einer klaren, wiederholten Anweisung mit schwerwiegenden Folgen kann in der Tat ein Grund für sofortiges Handeln sein.
5. Gieße Wasser aus der Flasche in deine eigene Flasche
Ein Catering-Mitarbeiter von KCS am Flughafen Schiphol füllte eine Flasche Wasser in seine eigene Wasserflasche um. Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos, und das Gericht bestätigte dies (Bezirksgericht Nordholland, ECLI:NL:RBNHO:2020:4242) – nicht wegen des Wertes der Flasche, sondern weil das Unternehmen seit Jahren eine klar kommunizierte Null-Toleranz-Politik verfolgte und bereits zuvor Mitarbeiter wegen des Konsums von Softdrinks entlassen hatte. Dem Mitarbeiter war daher klar, dass dies ernst gemeint war.
Lehre: Eine strikte, konsequente und nachweislich kommunizierte Richtlinie kann eine Entlassung rechtfertigen, die ansonsten als zu hart erscheinen würde.
Was lernen Arbeitgeber daraus?
- Die Schwere des Vorwurfs ist entscheidend: Eine Bagatelle rechtfertigt selten eine fristlose Entlassung.
- Eine konsequente und nachweislich kommunizierte Politik rechtfertigt strengere Maßnahmen.
- Vorsicht ist geboten: Geben Sie sich Zeit zum Nachdenken, lassen Sie sich rechtlich beraten und erzwingen Sie keine Unterschrift.
- Für eine einvernehmliche Trennung ist eine ordnungsgemäße Trennungsvereinbarung erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Es muss ein dringender Grund vorliegen, und die Entlassung muss unverzüglich ausgesprochen und mitgeteilt werden. Ein geringfügiges Vergehen reicht fast nie aus; ein schwerwiegender Verstoß gegen eine eindeutige Richtlinie hingegen schon.
Kann ein Angestellter eine unterzeichnete Kündigung rückgängig machen?
Manchmal ist das der Fall. Hat der Arbeitgeber nicht ausreichend über die Folgen informiert oder keine Bedenkzeit eingeräumt, kann die Einwilligung widerrufen und der Arbeitsvertrag wiederhergestellt werden.
Darf ich einen Mitarbeiter wegen einer Kleinigkeit entlassen?
Nur wenn der Verstoß im jeweiligen Kontext schwerwiegend genug ist, beispielsweise im Rahmen einer strikten und konsequent angewandten Null-Toleranz-Politik. Andernfalls ist eine fristlose Kündigung in der Regel zu hart.
Eine Kündigung sorgfältig und auf rechtlich einwandfreier Basis ausarbeiten
Diese Fälle zeigen, wie schnell eine Kündigung durch unachtsames Vorgehen ungültig werden kann. Die Arbeitsrechtler von MKB Juristen unterstützen Sie dabei, Kündigungen, Abmahnungen und Unternehmensrichtlinien rechtssicher zu gestalten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Arbeitsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch .