MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Arbeitszeitreduzierungstage (ATV-Tage) sind zusätzliche freie Tage, die ein Arbeitnehmer durch Überstunden erwirbt. Im Gegensatz zu gesetzlichen Feiertagen gibt es für ATV-Tage keine gesetzliche Regelung. Die geltenden Bestimmungen richten sich primär nach dem Tarifvertrag und dem Arbeitsvertrag.
Was sind ATV-Tage?
Überstundentage entstehen, wenn die tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Arbeitszeit überschreitet; die Differenz wird durch Freizeitausgleich kompensiert. Arbeitet beispielsweise jemand 40 Stunden, obwohl der Vertrag 38 Stunden vorsieht, erhält er für die Differenz Überstunden. Dies trägt zu einer besseren Work-Life-Balance bei.
Keine gesetzliche Regelung
Anders als Urlaubstage sind Urlaubstage nicht gesetzlich geregelt. Daher bestimmen der Tarifvertrag, der Arbeitsvertrag oder die Betriebsordnung, wie Urlaubstage angesammelt werden, wann und wie sie genommen werden können und was mit nicht genommenen Urlaubstagen geschieht. Lesen Sie diese Vereinbarungen daher sorgfältig durch.
Auszahlung, Ablauf und Auszahlung
Da das Gesetz keine Vorgaben macht, können die Parteien vereinbaren, dass Freizeitausgleichstage zu festen Zeiten genommen werden, nach einer bestimmten Zeit verfallen, wenn sie nicht genutzt werden, oder ausgezahlt werden. Ob verbleibender Freizeitausgleich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird, hängt ebenfalls von den getroffenen Vereinbarungen ab. Ohne eine klare Regelung sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
Dokumentieren Sie es ordnungsgemäß
Wenn Sie flexible Arbeitszeiten anbieten möchten, legen Sie die Regelung im Arbeitsvertrag oder in den Personalrichtlinien klar fest: hinsichtlich Ansammlung, Inanspruchnahme, Verfall und Auszahlung. Richten Sie dies nach Möglichkeit an einen geltenden Tarifvertrag. Eine eindeutige Regelung beugt Missverständnissen und Ansprüchen vor.
Häufig gestellte Fragen
Gelten für Freizeitausgleichstage die gleichen Regeln wie für Urlaubstage?
Nein. ATV-Tage sind nicht gesetzlich geregelt; die Regeln werden durch den Tarifvertrag, den Arbeitsvertrag oder die Betriebsordnung bestimmt.
Abgelaufene ATV-Tage?
Das hängt von den Vereinbarungen ab. Die Parteien können vereinbaren, dass nicht genommene Freizeitausgleichstage zu einem bestimmten Zeitpunkt verfallen.
Erhalte ich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine ATV-Zahlung?
Nur wenn dies vereinbart wurde. Die Zahlung des verbleibenden ATV-Betrags muss eindeutig dokumentiert werden.
Ist Ihre Urlaubs- und Freizeitausgleichsregelung in Ordnung?
Unsere Rechtsexperten integrieren die Vereinbarung in Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Mitarbeiterhandbuch. Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.