MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine Wettbewerbsverbotsklausel schützt Ihr Unternehmen, ist aber nicht uneingeschränkt gültig: Sie unterliegt Beschränkungen hinsichtlich Gültigkeit, Dauer, geografischem Geltungsbereich, Art der Tätigkeit und Arbeitgebertyp. Eine zu weit gefasste oder schlecht begründete Klausel hat vor Gericht keinen Bestand. Im Folgenden finden Sie die fünf Grenzen der Wettbewerbsverbotsklausel, damit Sie eine wirksame Klausel formulieren können.
1. Grenzen der Gültigkeit
Achten Sie zunächst auf die Gültigkeit. Laut Gesetz ist eine Wettbewerbsverbotsklausel in einem befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich unwirksam, es sei denn, es liegen zwingende geschäftliche oder dienstliche Interessen vor. Der Arbeitgeber muss diese nachweisen, und die Begründung muss im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein. Im Streitfall berücksichtigt das Gericht ausschließlich die im Vertrag enthaltenen Argumente. Seien Sie daher äußerst präzise.
2. Zeitliche Begrenzung
Eine Wettbewerbsverbotsklausel muss angemessen sein, wobei ihre Dauer von Bedeutung ist. Im Allgemeinen gelten ein bis zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als angemessen. Eine längere Frist kann unangemessen sein, da sie für den Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten bei der Jobsuche hat, nachteilig sein kann. Auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Position spielen eine Rolle.
3. Geografische Beschränkung
Neben einer zeitlichen Begrenzung gibt es häufig auch eine geografische Beschränkung, die sich auf die Region bezieht, in der der Arbeitgeber mit Wettbewerb rechnen muss. Auch diese Beschränkung muss angemessen sein und kann je nach Art des Unternehmens und der Tätigkeit von der eigenen Provinz des Arbeitgebers bis zu den gesamten Niederlanden oder sogar darüber hinaus reichen.
4. Art der Arbeit
Eine Wettbewerbsverbotsklausel soll in der Regel verhindern, dass ein Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber ausübt. Auch hier ist Angemessenheit geboten: Die Klausel darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen bei der Suche nach einer neuen Stelle behindern.
5. Art des Arbeitgebers
Letztlich setzen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Fairness Grenzen, innerhalb derer Arbeitgeber von solchen Maßnahmen ausgeschlossen werden. Es ist vertretbar, Wettbewerber und die Gründung eines eigenen Konkurrenzunternehmens zu unterbinden. Ein Verbot derselben Position beispielsweise in einer Stiftung mit nicht konkurrierenden Tätigkeiten ist jedoch wesentlich schwerer zu rechtfertigen.
TODO_VERIFY: Die gesetzlichen Bestimmungen zu Wettbewerbsverbotsklauseln (Art. 7:653 BW) und mögliche Gesetzesänderungen zur Modernisierung von Wettbewerbsverbotsklauseln sind im Wandel – prüfen Sie die aktuellen Anforderungen, bevor Sie eine Klausel formulieren.
Häufig gestellte Fragen
Gilt eine Wettbewerbsverbotsklausel auch in einem befristeten Vertrag?
Grundsätzlich nicht, es sei denn, der Arbeitgeber begründet ausdrücklich zwingende geschäftliche oder dienstliche Interessen im Vertrag.
Wie lange darf eine Wettbewerbsverbotsklausel gelten?
Ein bis zwei Jahre gelten im Allgemeinen als angemessen. Eine längere Dauer kann je nach den Umständen unangemessen sein.
Kann der Richter eine Wettbewerbsverbotsklausel abschwächen?
Ja. Der Richter kann eine zu weit gefasste Klausel einschränken oder für ungültig erklären, wenn sie den Arbeitnehmer im Verhältnis zu den Interessen des Arbeitgebers unbillig benachteiligt.
Muss ich meine Wettbewerbsverbotsklausel für eine neue Position anpassen?
Ja, das ist ratsam. Bei einer wesentlichen Funktionsänderung kann eine bestehende Klausel ihre Wirkung verlieren. Passen Sie die Klausel daher rechtzeitig an.
Entwurf oder Überarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel?
Ein häufiger Fehler ist, eine Wettbewerbsverbotsklausel nach ihrer Aufnahme in den Vertrag zu „vergessen“. Genau wie Ihr Unternehmen muss auch Ihre Klausel stets aktuell sein. Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Ihre Wettbewerbsverbotsklausel bei Bedarf.
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